Anhang

UN Global Compact

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Prinzipien

 

Prinzipien des UN Global Compact

 

Kapitel

Prinzip 1
Unterstützung der Menschenrechte

 

Der Achtung und Wahrung der Menschenrechte in unserem Unternehmen und seinem Umfeld messen wir höchste Bedeutung zu. Mit unserer 2021 verabschiedeten Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte bekennen wir uns zur Achtung der internationalen Menschenrechtscharta, zu den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie zur Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Pflichten und Rechte bei der Arbeit. Für uns als Automobilhersteller stehen die Arbeitnehmerrechte, gerechte Arbeitsbedingungen sowie die Absage an jede Form der Diskriminierung und an Zwangs- und Kinderarbeit im Vordergrund.

  • Wir sind strikt gegen jede Form der Kinderarbeit im Sinne der einschlägigen ILO-Übereinkommen und setzen uns für die effektive Abschaffung von Kinderarbeit ein.
  • Wir sind strikt gegen Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie jegliche Form der Sklaverei, einschließlich moderner Formen der Sklaverei und Menschenhandel.
  • Wir erkennen das Recht unserer Beschäftigten auf Bildung von Arbeitnehmervertretungen, auf Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen und ihr Streikrecht, in Abhängigkeit von anwendbarem Recht, an.
Die übergreifenden Aktivitäten zum Thema Menschenrechte werden aus dem Vorstandsressort Integrität und Recht der Mercedes-Benz Group AG heraus gesteuert. Das Center of Competence für das Thema Menschenrechte bei der Mercedes-Benz Group ist die Abteilung Social Compliance. Zur Implementierung unseres menschenrechtlichen Sorgfaltsansatzes, des Human Rights Respect System (HRRS), arbeitet die Abteilung eng mit den für die operative Umsetzung verantwortlichen Fachbereichen zusammen, insbesondere den Einkaufseinheiten. Damit legen wir auch in unserer Governance-Struktur für Nachhaltigkeit ein besonderes Gewicht auf dieses Thema. Menschenrechte sind daher ein zentrales Element unserer nachhaltigen Geschäftsstrategie. Mit unserem Human Rights Respect System wollen wir Risiken und mögliche negative Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf die Achtung der Menschenrechte frühzeitig erkennen und vermeiden. Es wird sowohl in unseren Lieferketten als auch in unseren Mehrheitsgesellschaften angewendet.

 

Menschenrechte
Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte

Prinzip 2
Ausschluss von Menschenrechts­verletzungen

Prinzip 3
Wahrung der Vereinigungsfreiheit

Prinzip 4
Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit

Prinzip 5
Abschaffung der Kinderarbeit

Prinzip 6
Vermeidung von Diskriminierung

 

Wir verpflichten uns, Chancengleichheit bei den Beschäftigten zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Wir stehen für die faire Behandlung aller Beschäftigten ein und dulden keinerlei Form von Diskriminierung oder unbegründeter Ungleichbehandlung.

Um in Einstellungsprozessen eine geschlechtsspezifische oder andere Diskriminierung auszuschließen, orientiert sich die fixe Grundvergütung an der Funktion und Ebene. Dem gleichen Ziel dienen bei der regelmäßigen Einkommensüberprüfung Dokumentationspflicht, Mehraugenprinzip und ein zentrales HR-System, das für Transparenz sorgt. Unsere internen Einkommensüberprüfungen haben gezeigt, dass die individuelle Vergütungshöhe bei vergleichbaren Tätigkeiten durch Faktoren wie individuelle Performance sowie Erfahrung in der Funktion bestimmt wird.

 

Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte
Beschäftigte

Prinzip 7
Vorsorgender Umweltschutz

 

Eine besondere Bedeutung kommt dem Vorsorgeprinzip in Bezug auf die Steuerung der lokalen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit zu. Das gilt zum Beispiel für den Umweltschutz in der Produktion: In unserem Umweltmanagementsystem haben wir Strukturen und Prozesse definiert mit dem Ziel eines transparenten Reportings für unsere Produktionsstätten rund um die Welt und klaren Verantwortlichkeiten auf allen Ebenen. Aktuell sind alle unsere 30 Produktionsstandorte nach ISO 14001, neun Standorte nach EMAS und 18 Standorte nach ISO 50001 zertifiziert. Zudem führen wir regelmäßig Umweltrisikoanalysen (Environmental Due Diligence) an unseren Standorten durch. Zu unserem ganzheitlichen Vorsorgeansatz gehört zudem die klare Definition von Umweltschutzzielen. So wollen wir ab 2022 in unseren eigenen Mercedes-Benz Pkw- und Van-Werken weltweit CO2-neutral produzieren. Unsere Umweltanforderungen tragen wir auch an unsere Lieferanten weiter. So fordern wir zum Beispiel von Lieferanten, die uns mit Produktionsmaterial versorgen, ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001 oder EMAS. Gleiches gilt risikobasiert auch für Lieferanten von Nichtproduktionsmaterial.

 

Klimaschutz
Luftreinhaltung
Ressourcenschonung

Prinzip 8
Initiativen für größeres Verantwortungs­bewusstsein für die Umwelt

 

Die Mercedes-Benz Group erhebt systematisch die wichtigsten Energie- und Umweltdaten aus den deutschen und ausländischen Werken. Den Daten dieses Berichts liegt die Konzernstruktur des Berichtsjahrs 2021 zugrunde. Die Umweltdaten für 2021 beziehen sich auf insgesamt 30 produzierende Standorte, deren Standortteile und Remanufacturing-Werke sowie drei weitere Bereiche aus Forschung und Entwicklung, Logistik und Vertrieb. Die Standorte der Mercedes-Benz Financial Services bleiben unberücksichtigt.

Wir übernehmen Verantwortung für die Klima- und Umweltverträglichkeit unserer Fahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus: vom Bezug der Rohstoffe und der Produktion über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung und Aufbereitung. Zudem wollen wir das Umweltbewusstsein unserer Beschäftigten im Rahmen der internen Governance-Strukturen etwa durch nichtfinanzielle Vergütungskomponenten stärken.

 

Klimaschutz
Luftreinhaltung
Ressourcenschonung

Prinzip 9
Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien

 

Die Mercedes-Benz Group hat sich zum Ziel gesetzt, Produkte zu entwickeln, die in ihrem jeweiligen Marktsegment besonders umweltverträglich und energieeffizient sind. Die Produktentwicklung spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Bereits in den ersten Phasen der Entwicklung entscheidet sich weitgehend, wie sich ein Fahrzeug auf die Umwelt auswirkt – und damit auch, welche CO2- und Schadstoffemissionen es verursacht. Je früher wir hierbei Umweltaspekte berücksichtigen, desto effizienter können wir die ökologischen Auswirkungen unserer Fahrzeuge minimieren. Die Umweltverträglichkeit künftiger Produkte prüfen wir systematisch. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die entwicklungsbegleitende Dokumentation. Darin legen wir für jedes Fahrzeugmodell und jede Motorisierungsvariante bestimmte Eigenschaften und Zielwerte fest – zum Beispiel für den Kraftstoffverbrauch oder die Schadstoffemissionen. Um die CO2-Emissionen unserer Fahrzeuge weiter zu senken, entwickeln wir für all unsere Fahrzeugtypen – von Pkw bis hin zu Transportern – rein elektrische und elektrifizierte Modellvarianten. Dank unseres modularen Entwicklungsansatzes ist hierbei ein schneller Technologietransfer zwischen den Segmenten möglich. Unser Fokus dabei: für Pkw die batterieelektrische Mobilität. Wir haben uns mit unserer „Ambition 2039“ das Ziel gesetzt, dass unsere Pkw- und Van-Neuwagenflotte bis 2039 im gesamten Lebenszyklus1 CO2-neutral ist.

 

Klimaschutz
Luftreinhaltung

Prinzip 10
Maßnahmen gegen Korruption

 

Unser Anspruch ist es, dass weltweit alle Beschäftigten ihre Aufgaben stets im Einklang mit Gesetzen, Regeln, Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertretungen, freiwilligen Selbstverpflichtungen und unseren Werten erfüllen. Dies haben wir in unserer Verhaltensrichtlinie verbindlich festgeschrieben. Ein Schwerpunktziel unserer Compliance-Aktivitäten ist die Einhaltung aller geltenden Korruptionspräventionsvorschriften. Die Mercedes-Benz Group hat sich verpflichtet, Korruption in ihrem unternehmerischen Handeln zu bekämpfen. Bei der Bekämpfung von Korruption geht es neben der Einhaltung von Gesetzen auch um die Beachtung der OECD-Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger (1997) sowie der UN-Konvention gegen Korruption (2003). Als Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, daran mitzuwirken, dass nicht nur wir selbst, sondern auch unsere Geschäftspartner den Handlungsprinzipien des UN Global Compact folgen. Dabei gilt es vor allem, die Korruption weltweit zu bekämpfen, um dadurch beeinträchtigte gesellschaftliche Verhältnisse zu verbessern und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

 

Compliance Management

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Dies beinhaltet Fahrzeuge, die durch die Mercedes-Benz AG vertrieben oder durch die Mercedes-Benz AG als Generalunternehmer einschließlich Umbauten vertrieben werden.

Anbieter/Datenschutz

Mercedes-Benz AG Mercedesstraße 120
70372 Stuttgart
Deutschland
Tel.: +49 7 11 17-0
E-Mail:
dialog@mercedes-benz.com

Vertreten durch den Vorstand: Ola Källenius (Vorsitzender), Jörg Burzer, Renata Jungo Brüngger, Sabine Kohleisen, Markus Schäfer, Britta Seeger, Hubertus Troska, Harald Wilhelm

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bernd Pischetsrieder

Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 762873
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 32 12 81 763