Menschenrechte

Social Compliance

Strategie und Konzepte

Pflicht und Selbstanspruch

GRI 103-1

Menschenrechte zu achten, hat für die Mercedes-Benz Group zentrale Bedeutung und ist für uns Pflicht und Selbstanspruch zugleich. Dementsprechend haben wir die Achtung der Menschenrechte zu einem Handlungsfeld unserer nachhaltigen Geschäftsstrategie erhoben und unseren Menschenrechtsansatz mit messbaren Zielen und Kennzahlen hinterlegt.

Die Mercedes-Benz Group achtet die international anerkannten Menschenrechte und verpflichtet sich zur Achtung unter anderem folgender Standards:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Zehn Prinzipien des UN Global Compact
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen1

Dies ist in unserer Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte hinterlegt. Zur Umsetzung der internationalen Standards haben wir das Human Rights Respect System (HRRS) eingeführt, mit dem wir unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachkommen.

Unsere Grundsatzerklärung

Die Achtung der Menschenrechte ist für den Konzern ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Unser Anspruch ist, dass die Menschenrechte in allen unseren Konzerngesellschaften eingehalten und auch bei unseren Partnern und Lieferanten geachtet werden. Die Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte ist Ausdruck dieser Selbstverpflichtung und wurde im September 2021 verabschiedet.

Beim Verfassen der Erklärung haben alle relevanten Fachbereiche mitgewirkt. Interne Menschenrechtsexperten wurden dabei ebenso einbezogen wie die Perspektiven und die Expertise externer Stakeholder. Die Vorgaben der oben genannten internationalen Standards und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wurden berücksichtigt.

Der Vorstandsvorsitzende und weitere Mitglieder des damaligen Vorstands der Mercedes-Benz Group AG haben die Grundsatzerklärung gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat, der Weltarbeitnehmervertretung und IndustriALL Global Union unterzeichnet. Diese ergänzt und konkretisiert die Grundsätze zu Menschenrechten und guten Arbeitsbedingungen in unserer Verhaltensrichtlinie.

Mit der Grundsatzerklärung verpflichten wir uns dazu, weltweit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte innerhalb unserer Geschäftstätigkeit vorzubeugen, diese soweit möglich zu beenden und zu minimieren. Über die eigenen Konzerngesellschaften hinaus wirken wir darauf hin, dass auch Geschäftspartner – insbesondere unmittelbare Lieferanten - die Menschenrechte achten, setzen uns dafür ein, dass dies auch bei mittelbaren Lieferanten der Fall ist, und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Wir entwickeln die Grundsatzerklärung kontinuierlich weiter und passen sie entsprechend den Ergebnissen der Risikoanalyse im Rahmen des HRRS regelmäßig und anlassbezogen an. Sie wurde an alle Mitarbeiter der Mercedes-Benz Group sowie der kontrollierten Konzerngesellschaften kommuniziert und ist in insgesamt zwölf Sprachen öffentlich verfügbar.

Anforderungen an Lieferanten

Die Mercedes-Benz Group bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Beschaffung von Produktions- und Nichtproduktionsmaterial sowie Dienstleistungen.

Dabei bilden die Supplier Sustainability Standards die Leitplanken für unser nachhaltiges Lieferkettenmanagement. Sie definieren Anforderungen an Arbeitsbedingungen, die Achtung und Wahrung der international anerkannten Menschenrechte, Umweltschutz und Sicherheit sowie Geschäftsethik und Compliance und werden in Lieferantenverträgen referenziert. Die Supplier Sustainability Standards fokussieren sich auf folgende Menschenrechtsaspekte:

  • freie Wahl der Beschäftigung
  • Ächtung von Kinderarbeit
  • Chancengleichheit und Diskriminierungsverbot
  • Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Fairness bei Löhnen, Arbeitszeiten und Sozialleistungen

Wir fordern unsere direkten Lieferanten auf, diese Nachhaltigkeitsstandards anzuerkennen, sie ihren Beschäftigten zu vermitteln sowie an die eigenen Lieferanten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette weiterzugeben und diese entsprechend zu verpflichten. Ebenso erwarten wir von ihnen, dass sie kontrollieren, ob die Mindestanforderungen eingehalten werden.

Die Mercedes-Benz AG hat dazu im Rahmen eines Pilotprojekts einen Blockchain-Prototyp entwickelt. Mit ihm können Informationen und Dokumente, zum Beispiel Zertifikate oder , transparent und nachvollziehbar entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Den Ansatz verfolgen Mercedes-Benz Cars & Vans seit 2021 im Rahmen des europaweiten Kooperationsprojekts Catena X weiter.

Neben unseren Supplier Sustainablity Standards sichern wir unsere Nachhaltigkeitsanforderungen auch vertraglich ab. So fordern wir unter anderem über unsere speziellen Einkaufsbedingungen, den Mercedes-Benz Group Special Terms, dass Lieferanten gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den jeweils relevanten Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht etablieren müssen. Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, diese Prozesse zu kontrollieren und zu auditieren. Weiterhin ist jeder Lieferant verpflichtet, uns über identifizierte menschenrechtliche Risiken und Gegenmaßnahmen zu informieren sowie uns auf Anfrage Risiko-Hotspots entlang seiner Lieferkette offenzulegen.

Menschenwürdiges Lohnniveau, Freiwilligkeit der Arbeit, Frauenrechte und Gleichbehandlung sowie das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, sind weitere Beispiele unserer vertraglichen Anforderungen. Diese werden nachfolgend kurz dargestellt:

Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Gemäß unseren Supplier Sustainability Standards müssen Lieferanten die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. Dabei ist sicherzustellen, dass sich Arbeitnehmer offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen austauschen können – ohne Nachteile befürchten zu müssen. Auch müssen Lieferanten das Recht von Arbeitnehmern achten, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen.

Dies halten wir auch in unseren Verträgen mit Lieferanten fest. Maßgeblich sind hier die ILO-Übereinkommen Nummer 87 und 98.

Frauenrechte und Gleichbehandlung
In unseren Supplier Sustainability Standards verpflichten wir Lieferanten dazu, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Mitarbeiter dürfen unter anderem nicht aufgrund von Abstammung, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft benachteiligt werden.

Auch in unseren Verträgen mit Lieferanten haben wir festgehalten, dass diese sich dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierungen im Sinne der ILO-Übereinkommen Nummer 111 und 100 zu vermeiden.

Faire Löhne
Gemäß unseren Verträgen müssen Lieferanten gewährleisten, dass Vergütung und Sozialleistungen gemäß den Grundprinzipien zu Mindestlöhnen, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen erbracht werden.

Zwangsarbeit
Gemäß unseren Supplier Sustainability Standards ist Zwangs- oder Pflichtarbeit unzulässig. Auch vertraglich verpflichten wir unsere Lieferanten dazu, dass sie niemanden gegen seinen Willen beschäftigen oder zur Arbeit zwingen dürfen. Gemäß unseren Verträgen müssen Lieferanten gewährleisten, dass Beschäftigte die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Außerdem darf von den Beschäftigten nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen. Der Lieferant ist insbesondere dazu verpflichtet, die Anforderungen des ILO-Übereinkommens Nummer 29 zu beachten. Und er hat auch seine Lieferanten und deren Vorlieferanten entsprechend zu verpflichten und diesbezüglich Kontrollmaßnahmen durchzuführen.

Organisatorische Verankerung

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Das Center of Competence für das Thema Menschenrechte ist die Abteilung Social Compliance. Zur Implementierung unseres menschenrechtlichen Sorgfaltsansatzes, dem Human Rights Respect System (HRRS), arbeitet die Abteilung eng mit den für die operative Umsetzung verantwortlichen Fachbereichen zusammen, insbesondere den Einkaufseinheiten.

Die übergreifenden Aktivitäten zum Thema Menschenrechte werden aus dem Vorstandsressort Integrität und Recht der Mercedes-Benz Group AG heraus gesteuert. Das zuständige Vorstandsmitglied entwickelt das Thema gemäß der eigenen Zielvereinbarung weiter und stimmt sich dabei mit den Einkaufsbereichen ab. Zudem lässt es sich vom Chief Compliance Officer und der Abteilung Social Compliance regelmäßig über unsere Menschenrechtsaktivitäten informieren und erhält entsprechende Berichte.

Darüber hinaus haben wir mit der Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte festgelegt, dass die zuständigen Fachbereiche an das Group Sustainability Board (GSB) berichten, das sich aus den für Nachhaltigkeit zuständigen Vorstandsmitgliedern zusammensetzt und die Umsetzung unserer Grundsatzerklärung überwacht. Hierfür wird unter anderem dort jährlich und anlassbezogen zum Thema Menschenrechte berichtet. Zudem prüft das GSB im Rahmen der nachhaltigen Geschäftsstrategie vierteljährlich den Fortschritt unseres Menschenrechtsansatzes über eigens entwickelte Kennzahlen.

Die relevanten Einkaufsbereiche informieren die für sie direkt zuständigen Vorstandsmitglieder und das Procurement Council über ihre jeweiligen Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte. Das Gremium tagt in der Regel einmal im Quartal und setzt sich aus den Leitern der Einkaufsbereiche bei der Mercedes-Benz Group zusammen.

Strategische Entscheidungen zu Menschenrechtsthemen trifft der Gesamtvorstand. Er hat die Aufsicht über Menschenrechtsthemen und wird dazu regelmäßig von allen beteiligten Fachverantwortlichen informiert. Im Berichtsjahr wurden folgende Themen mit dem Vorstand besprochen: Vorstellung und Abstimmung der Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte, Fortschritt der Rohstoff-Assessments, Integration von Menschenrechten bei den eigenen Einheiten sowie die Pläne der . Zudem informiert der Vorstand den Aufsichtsrat in regelmäßigen Sitzungen über Nachhaltigkeitsthemen wie Menschenrechte oder Arbeitsstandards.

Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG entschied 2020, Jahresziele im Bereich Menschenrechte vergütungsrelevant zu machen. Das heißt, dass die variable Vergütung unserer Führungskräfte sowie des Vorstands nun unter anderem auch davon abhängt, ob unsere eigenen Ziele im Bereich Menschenrechte erreicht worden sind. Grundlage hierfür ist der KPI zur Umsetzung von Assessments zu Produktionsmaterialrohstoffen mit einem hohen Risiko für Menschenrechtsverletzungen.

Prüfung von Menschenrechtsrisiken

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Das Human Rights Respect System (HRRS) begründet den Ansatz des Unternehmens, um seine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht umzusetzen. Dieser umfassende beinhaltet sowohl die Identifikation und Bewertung unserer Menschenrechtsrisiken, die Definition und Umsetzung von Maßnahmen, den Umgang mit Risiken als auch das Monitoring der ergriffenen Maßnahmen. Mit ihm überprüfen wir sowohl unsere Konzerngesellschaften als auch unsere unmittelbaren Lieferanten () und, risikobasiert, auch mittelbare Lieferanten (über Tier-1 hinaus).

Das HRRS ist als Kreislauf zu verstehen, der im Kern aus vier Phasen besteht: 1. Risikobeurteilung, 2. Programmimplementierung, 3. Kontrolle und 4. Berichterstattung. Er zielt darauf ab, Risiken sowie mögliche und tatsächliche negative Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf die Achtung der Menschenrechte frühzeitig zu erkennen, systematisch zu vermeiden und – falls erforderlich – entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Darüber hinaus trägt auch der unternehmenseigene Beschwerdemechanismus des Business Practices Office (BPO) dazu bei, unsere Menschenrechtsrisiken zu identifizieren und zu bewerten. Mit dem BPO werden sowohl die geschützt als auch das Unternehmen. Zum HRRS gehört daher vor allem auch der Austausch mit den Rechteinhabern – beispielsweise unseren Beschäftigten und deren Vertretern, aber auch mit externen Dritten wie zivilgesellschaftlichen Gruppen oder der Bevölkerung vor Ort. Unser Anspruch ist es, schon bevor es Anlass zu Beschwerden gibt, mit potenziell betroffenen Rechteinhabern oder deren Repräsentanten in den Austausch zu treten und deren Interessen zu berücksichtigen.

Das Human Rights Respect System (HRRS)

Das Human Rights Respect System (HRRS) (Grafik)

Wir bauen das HRRS Schritt für Schritt weiter aus und beziehen hierbei auch externe Stakeholder mit ein. Hierzu zählen unter anderem Rechteinhaber, wie unsere Beschäftigten und deren Vertreter oder die Bevölkerung vor Ort. Zu menschenrechtlichen Risiken beim Abbau bestimmter Rohstoffe tauschen wir uns beispielsweise auch mit internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus. So haben wir etwa in Bezug auf die Rohstoffe Kobalt, Glimmer, Lithium, Aluminium und Kupfer sowie Leder den Austausch mit NGOs gesucht und unter anderem deren Meinung zu den von der Mercedes-Benz Group AG bisher ergriffenen Maßnahmen eingeholt. Zudem haben wir sie gebeten, Vorschläge für Abhilfemaßnahmen zu machen und Alternativen aufzuzeigen, die helfen, die Situation der betroffenen Personen oder Gemeinschaften zu verbessern. In welchem Umfang und wie häufig wir NGOs oder andere zivilgesellschaftliche Organisationen zurate ziehen, hängt ab von der jeweiligen Fragestellung sowie dem Stadium der Risikoprüfung, in dem wir uns befinden.

Menschenrechtsrisiken identifizieren

Die Mercedes-Benz Group hat die für sie wichtigsten menschenrechtlichen Themen in ihrer Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte sowie in ihren Anforderungen an Lieferanten adressiert. Die entsprechenden Themen haben wir anhand eines menschenrechtlichen Impact Assessments auf Basis der Vorgaben der UN-Leitprinzipien identifiziert: In einem ersten Schritt haben wir dabei alle Einheiten und Lieferketten priorisiert in den Blick genommen, die im Zusammenhang mit unserer Hauptgeschäftstätigkeit der Automobilproduktion stehen. Der für uns relevante rechtliche Referenzrahmen hat alle international anerkannten Menschenrechte im Kontext der Automobilproduktion, vor allem aber die Kernarbeitsnormen der ILO und die Internationale Menschenrechtscharta umfasst. Auf Grundlage dieses Impact Assessments haben wir die für uns wichtigsten menschenrechtlichen Themen identifiziert:

  • Chancengleichheit und Diskriminierungsverbot
  • Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Faire Entlohnung und Arbeitszeiten
  • Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Schutz von Menschenrechtsverteidigern
  • Schutz lokaler Gemeinschaften und indigener Völker
  • Menschenrechtsschutz beim Einsatz von Sicherheitskräften

Dabei unterscheiden sich die Herleitung und gesetzten Schwerpunkte der wichtigsten Menschenrechtsrisiken je nach Kategorie, also je nach Konzerngesellschaft oder Lieferkette. Die Herangehensweise für jede Kategorie haben wir im Rahmen unseres jährlich stattfindenden Sustainability Dialogues regelmäßig mit relevanten externen Stakeholdern diskutiert. Sie wird im Folgenden ausführlich beschrieben. Dabei gehen wir insbesondere auf die Referenzdokumente ein, die wir für die Herleitung genutzt haben. Auf eine erneute Nennung der oben zusammengefassten wichtigsten Menschenrechtsthemen wird verzichtet.

In Bezug auf unsere Konzerngesellschaften bedeutet dies zunächst, dass wir eine Matrix aus Länderrisiko und Geschäftsmodell angewendet haben. Da Menschenrechtsrisiken oftmals im Zusammenhang mit schwachen Governance-Strukturen und einem hohen Korruptionsrisiko stehen, haben wir auf Basis anerkannter Indizes das jeweilige Länderrisiko bewertet. Im Anschluss daran wurde das Geschäftsmodell der jeweiligen Konzerngesellschaft näher betrachtet. Dabei haben wir uns am sogenannten Severity Approach der UN-Leitprinzipien orientiert und alle Konzerngesellschaften nach der Schwere (Scale), der Anzahl betroffener Personen (Scope) und der Möglichkeit zur Wiedergutmachung (Remediability) sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit einer möglichen Menschenrechtsverletzung bewertet. Für die identifizierten Gesellschaften ergeben sich je nach Land und Geschäftsmodell unterschiedliche Risikoschwerpunkte, die seit 2020 im Rahmen einer regelmäßigen und offiziellen Abfrage als Teil unseres Compliance Management Systems standardisiert berücksichtigt und bewertet werden. Als besonders relevante Risikofelder wurden in diesem Kontext die Arbeitnehmerrechte, Diversität und Nichtdiskriminierung sowie Sicherheit und lokale Risiken an den Unternehmensstandorten identifiziert.

Die Herleitung der wichtigsten menschenrechtlichen Risiken in relevanten Lieferketten unterscheidet sich vom Vorgehen bei eigenen Konzerngesellschaften: Aufgrund der Anzahl und Tiefe vorhandener Lieferketten waren weitere Risikofilter und Zwischenschritte notwendig.

Im Zuge der Automobilproduktion liegen die wichtigsten menschenrechtlichen Risiken dabei nicht zwangsläufig auf der Ebene direkter Vertragspartner, sondern finden sich vermehrt in der tieferen Lieferkette. Je nach Art der Lieferkette unterscheiden sich wiederum die wichtigsten menschenrechtlichen Risiken. Um den Vorgaben der UN-Leitprinzipien gerecht zu werden und die schwersten menschenrechtlichen Risiken im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit priorisiert zu betrachten, haben wir Rohstoff- und Dienstleistungslieferketten aufgrund ihrer unterschiedlichen Charakteristika getrennt voneinander analysiert.

Um die wichtigsten menschenrechtlichen Risiken in Rohstofflieferketten zu identifizieren, haben wir zunächst die Rohstoffe analysiert, die in einem Fahrzeug enthalten sind. Diese wurden daraufhin unter anderem mit der sogenannten Child Labour List des US Department of Labor abgeglichen. Die daraus resultierenden Rohstoffe haben wir in mehreren Schritten priorisiert – Kriterien dabei waren unter anderem menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in den Abbauländern der Rohstoffe, die Relevanz der Rohstoffe für die Transformation zur Elektromobilität, die funktionelle Relevanz des Rohstoffs in essenziellen Bauteilen und der Einkaufsumfang. Das Ergebnis ist eine Liste von 24 Risikorohstoffen, die mit erhöhten menschenrechtlichen Risiken einhergehen sowie schrittweise und lieferkettenspezifisch geprüft werden müssen. Intensive interne Recherchen auf Basis von offiziellen Referenzdokumenten wie der Child Labour List, aber auch Gespräche mit NGOs und Risikoprofile, die externe spezialisierte Dienstleister erstellt haben, waren die Grundlage, anhand derer wir die wichtigsten Menschenrechtsrisiken pro Rohstoff identifiziert haben. Eine detaillierte Auflistung über allgemeine Risiken in Verbindung mit bestimmten Rohstoffen, aber auch eine lieferkettenspezifische Analyse wird schrittweise erarbeitet und auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.

Die Herangehensweise bei Dienstleistungslieferketten haben wir angepasst und die Referenzdokumente der ILO als Basis des Assessments herangezogen. Auf Grundlage der ILO-Konventionen wurden sieben Indikatoren identifiziert, die Aufschluss über hochrisikobehaftete Dienstleistungen geben können. Dazu zählen:

  • die Zahl ungelernter Arbeitskräfte
  • hohe Nachfrageschwankungen
  • der körperliche Schweregrad der zu verrichtenden Tätigkeit
  • die Sichtbarkeit der die Dienstleistung erfüllenden Personen
  • die Nutzung von Personaldienstleistern
  • hohe Anzahl von Vertragspartnern
  • hoher wirtschaftlicher Druck entlang der Lieferketten (Low Profit Margin)

Nach Abgleich mit den definierten Indikatoren haben wir 27 Hochrisikodienstleistungen identifiziert. Diese haben wir mithilfe einer externen Fachberatung auf Basis des Severity Approachs der UN-Leitprinzipien erneut priorisiert. Im Zuge unseres Assessments der nachhaltigen Unternehmensstrategie werden die Risikoschwerpunkte pro Dienstleistungssektor schrittweise identifiziert und entsprechende Maßnahmen definiert, um negative menschenrechtliche Auswirkungen zu verhindern beziehungsweise zu minimieren.

Die identifizierten Hochrisikodienstleistungen können wie folgt kategorisiert werden:

  • Baudienstleistungen
  • Eventservices
  • Sicherheitsdienstleistungen
  • Instandhaltungsdienstleistungen
  • Logistikdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Bereich Arbeitskleidung

Social Compliance Management System

Mit dem Social Compliance Management System (Social CMS) identifizieren und adressieren wir Risiken, die in den eigenen Konzerngesellschaften entstehen können. Den Schwerpunkt dabei bilden die für Konzerngesellschaften identifizierten Risikobereiche: Arbeitnehmerrechte, Diversität und Nichtdiskriminierung sowie Sicherheit und lokale Risiken an den Unternehmensstandorten. Mit dem systematischen Ansatz des Social CMS verfolgen wir das Ziel, die genannten Risiken zu minimieren. Im Berichtsjahr haben wir das Thema Menschenrechte im Rahmen des Social CMS für die eigenen Konzerneinheiten und Mehrheitsbeteiligungen vollständig in den zentralen, systematischen Risikoanalyseprozess integriert und risikospezifische Maßnahmenpakete abgeleitet, die an die entsprechenden Konzerngesellschaften weitergeleitet wurden. Das System wird – ebenso wie die Grundsatzerklärung – anhand der Ergebnisse des HRRS regelmäßig und anlassbezogen überprüft und überarbeitet. Anlässe hierfür können eine neue oder veränderte Geschäftstätigkeit oder -beziehung einer Konzerneinheit sein oder auch neu identifizierte Risikocluster. Darüber hinaus berücksichtigen wir die sich dynamisch entwickelnde globale Gesetzgebung im Kontext von Menschenrechten. Eine zentrale Rolle bei Implementierung und Weiterentwicklung des Social CMS spielt die Abteilung Social Compliance: Seit 2019 gehört es zu ihren Aufgaben, menschenrechtliche Risiken in unseren eigenen Konzerngesellschaften zu identifizieren und zu bewerten. Auch die Konzernrevision (Corporate Audit) ist hierbei einbezogen, indem beispielsweise Nachhaltigkeits- und menschenrechtliche Fragestellungen in Prüfungen einbezogen werden. Die Einhaltung unserer menschenrechtsbezogenen Grundsätze ist ebenfalls Gegenstand ihrer Prüfungen.

Basierend auf den identifizierten Risikofeldern überprüfen wir die Konzerngesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen jährlich auf menschenrechtliche Risiken. Dabei wenden wir das im Compliance Management System vorgesehene zweistufige Verfahren an, in dem die Vorabklassifizierung durch eine umfragenbasierte Erhebung validiert wird. Auf der Grundlage dieser Risikoklassifizierung werden den jeweiligen Konzerngesellschaften entsprechende Maßnahmen zugewiesen.

Nach der Vorabklassifizierung der Konzerngesellschaften nach Länderrisiko und Geschäftsmodell führen wir in der zweiten Phase unserer Risikobeurteilung einmal jährlich eine umfragenbasierte Erhebung durch. Ziel ist es, die vorangegangene Risikoklassifizierung zu verifizieren oder bedarfsweise anzupassen. Diese Erhebung berücksichtigt die menschenrechtlichen Risikofelder und geht detailliert auf die Abfrage spezifischer Risikosachverhalte in den Einheiten ein. Auf dieser Grundlage erstellen wir eine Gesamtrisikoaussage für die Einheiten und leiten daraus unter Einbezug der Compliance-Verantwortlichen unseres weltweiten Compliance-Netzwerks spezifische Maßnahmenpakete ab.

Im Berichtsjahr haben wir 100 Prozent der Konzerngesellschaften und Mehrheitsbeteiligung dieser Risikoanalyse unterzogen.

Menschenrechtsrisiken in Lieferketten

Die Mercedes-Benz Group ist sich ihrer Verantwortung, die Menschenrechte zu wahren, bewusst. Durch umfangreiche Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass weltweit sowohl Produktionsmaterial als auch Dienstleistungen unter Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards beschafft werden.

Produktionsmaterial

Um Fahrzeuge herzustellen, braucht es viele Materialien – darunter Rohstoffe, bei deren Abbau und Verarbeitung eine Gefahr für Menschenrechtsverletzungen und negative Umweltauswirkungen besteht. Denn die Rohstoffe stammen zum Teil aus Ländern, in denen keine hinreichenden ökologischen und sozialen Standards gelten.

Bei der Prüfung von Menschenrechtsrisiken entlang der Lieferkette von Produktionsmaterial liegt daher ein besonderes Augenmerk auf kritischen Rohstoffen.

Die auf Basis einer Vorabrisikoanalyse identifizierten 24 kritischen Rohstoffe planen wir bis 2028 schrittweise tiefergehend zu überprüfen. Diese Überprüfung besteht im Wesentlichen aus drei Schritten:

  1. Transparenz: Erhöhung der Transparenz entlang der Rohstofflieferketten - insbesondere bei bestimmten Fokusbauteilen wie der Batteriezelle. Hierfür kontaktiert die Mercedes-Benz AG beispielsweise die Lieferanten der entsprechenden Bauteile und fordert sie auf, ihre Sub-Lieferantenstruktur in einer Selbstauskunft offenzulegen.
  2. Identifizieren von Risiko-Hotspots in diesen Lieferketten – beispielsweise auf Basis von Länderrisiken in den einzelnen Abbauländern.
  3. Definition Maßnahmen für die Risiko-Hotspots, Umsetzung der Maßnahmen und Überprüfung, ob diese langfristig wirksam sind.

Kritische Rohstoffe in der Lieferkette

Kritische Rohstoffe in der Lieferkette (Grafik)

In den vergangenen Jahren haben die Einkaufseinheiten unter dem Dach der damaligen Daimler AG bereits einige der 24 Rohstoffe mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen auf diese Weise überprüft. Dabei haben sie sich die Mandate für verschiedene Rohstoffe geteilt: Seit der Aufspaltung des Konzerns führt der Einkauf der Mercedes-Benz AG die Überprüfung unter dem Dach der und beaufsichtigt durch die heutige Mercedes-Benz Group AG weiter.

Bis Ende 2021 haben wir 31 Prozent aller Rohstoffe mit erhöhtem Risiko überprüft – und damit unser anvisiertes Ziel von 30 Prozent sogar leicht übertroffen. Wir beabsichtigen, diesen Anteil Schritt für Schritt weiter zu steigern: So wollen wir bis Ende 2022 40 Prozent und bis 2025 70 Prozent aller Rohstoffe mit erhöhtem Risiko überprüfen. Letztlich sollen bis zum Jahr 2028 für 100 Prozent der Rohstoffe mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen entsprechende Maßnahmen definiert werden.

Ein wesentlicher Grundsatz bei der Entscheidung für eine Maßnahme ist dabei unter anderem, dass die Mercedes-Benz Group Konflikt- und Hochrisikogebiete als Bezugsquellen kritischer Rohstoffe nicht generell ausschließt. Unser Ansatz zielt vielmehr darauf ab, die Situation vor Ort für die Menschen zu verbessern und deren Rechte zu stärken. Damit folgen wir auch der Empfehlung von NGOs, Politik und anderen relevanten Interessengruppen, die raten, sich nicht aus kritischen Ländern zurückzuziehen. Wir befolgen dabei den Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“. Das bedeutet: Wir wollen in unseren Lieferketten einen aktiven Beitrag leisten, um Mensch und Umwelt besser zu schützen – und uns nicht von Problemen abwenden. Deshalb arbeiten wir eng mit relevanten Stakeholdern in den rohstoffspezifischen Lieferketten zusammen.

Dienstleistungen

Auch unsere Dienstleister nehmen wir mit in die Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und weiteren Nachhaltigkeitsaspekten: International Procurement Services (IPS), zuständig für den Einkauf von Dienstleistungen, bewertet alle neuen Dienstleister in Risikoländern und kritischen Einkaufsbereichen im Hinblick auf Sozial- und Umweltstandards, Geschäftsethik und den Umgang mit Richtlinien. IPS führt Dienstleister-Screenings, Audits, risikobasierte Due-Diligence-Analysen und Workshops mit ausgewählten Dienstleistern durch. So soll sichergestellt werden, dass Sozialstandards und Umweltauflagen verstanden und eingehalten werden.

Auf Basis einer Vorab-Risikoanalyse haben wir 27 Dienstleistungen identifiziert, die menschenrechtlich potenziell kritisch sind. Darauf aufbauend ist in der Zusammenarbeit mit einem Expertenteam ein Fragenkatalog entstanden, welcher vom Dienstleister befüllt wird und mögliche höhere menschenrechtliche Risiken bestimmter Dienstleistungen und Branchen aufdecken soll. Hiermit erhalten wir Transparenz über die Risiken, können gezielte Status-quo-Analysen einleiten und mit den relevanten Dienstleistern in den Dialog treten.

Kritische Dienstleistungen in der Lieferkette

Kritische Dienstleistungen in der Lieferkette (Grafik)

Des Weiteren unterziehen wir die Dienstleister einer Due-Diligence-Prüfung: Dabei achten wir insbesondere darauf, dass vor allem Dienstleister aus Risikoländern beurteilt werden. Unsere Befragung ergänzen wir durch Dokumentenprüfungen und Datenbankrecherchen, um die Plausibilität der Angaben zu gewährleisten. Bei Bedarf werden Begehungen durchgeführt, um die Gegebenheiten vor Ort zu überprüfen.

Im Zuge der Maßnahmenergreifung weisen wir Dienstleister auf Lücken und Verbesserungspotenziale hin, die uns während der Due-Diligence-Prüfungen aufgefallen sind. Diese Dienstleister schulen wir im Rahmen von Dialogformaten nach, damit sie unsere Leitprinzipien verstehen und diese auch in den eigenen Lieferketten etablieren können.

Stakeholder-Einbindung

Externe Stakeholder in die Weiterentwicklung und Umsetzung ihres HRRS einzubinden, spielt für die Mercedes-Benz Group eine wichtige Rolle. Insbesondere der Austausch mit Rechteinhabern, beispielsweise mit Beschäftigten sowie deren Vertretern, aber auch mit externen Dritten wie zivilgesellschaftlichen Gruppen oder der lokalen Bevölkerung vor Ort ist uns wichtig, um menschenrechtliche Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Unser Anspruch ist es, hierbei insbesondere mit potenziell betroffenen Rechteinhabern oder deren Vertretern in den Austausch zu gehen und deren Interessen zu berücksichtigen.

Im Rahmen des jährlich stattfindenden Sustainability Dialogue haben wir im Berichtsjahr in der Arbeitsgruppe Menschenrechte beispielsweise die Themen Berichterstattung zu Menschenrechten, Menschenrechte und Umwelt sowie Stakeholder-Engagement in Lieferketten diskutiert, um unser HRRS diesbezüglich weiterzuentwickeln.

Diesen Austausch mit externen Stakeholdern zu unserem HRRS wollen wir zusätzlich zum Sustainability Dialogue unterjährig fortführen und verstetigen.

2021 haben wir beispielsweise bei der Entwicklung unserer Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte die Perspektiven und die Expertise externer Stakeholder wie NGOs, Gewerkschaften und Menschenrechtsexperten eingebunden. In einem gemeinsamen Workshop haben wir ihr Feedback aufgegriffen und entweder übernommen oder begründet nicht übernommen. Die Responsible Sourcing Standards, die wir aktuell noch entwickeln und die unsere bestehenden Nachhaltigkeitsanforderungen an Lieferanten ergänzen und erweitern werden, haben wir ebenfalls mit externen Stakeholdern reflektiert. Darüber hinaus haben wir externe Experten zum Thema Umwelt und Menschenrechte zurate gezogen. Aus diesen Gesprächen und Beratungen hat sich für uns insbesondere ergeben, dass der Prozess der Risikoidentifizierung und -priorisierung noch ausführlicher kommuniziert und dass potenziell Betroffene noch systematischer in das HRRS eingebunden werden sollten.

Bei der Überprüfung unserer 24 als kritisch identifizierten Rohstoffe haben wir an verschiedenen Stellen Stakeholder beratend hinzugezogen, um Risiken entlang der Lieferkette zu identifizieren und festzustellen, ob mögliche Maßnahmen wirksam sind. Hierbei sind regionale und lokale NGOs eine wichtige Stakeholder-Gruppe. Sie geben uns ein genaues Bild über die Situation vor Ort und kennen die Anliegen der Rechteinhaber. Aber auch direkte und indirekte Lieferanten geben uns wichtige Informationen über Chancen und Herausforderungen im Hinblick auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in bestimmten Lieferketten. Zum Beispiel wissen sie häufig am besten, an welchen Stellen der Lieferkette Transparenz über die Herkunft von Rohstoffen herzustellen ist und wo nicht. Oft sind sie auch mit technischen Möglichkeiten vertraut, die eine bessere Transparenz entlang der Lieferkette ermöglichen.

Im Berichtsjahr haben wir uns mit relevanten NGOs unter anderem zu den Themen Tiefseebergbau, Seefracht, Lederproduktion und Entwaldung, Kupferabbau in Ecuador, Aluminium und Bergbaustandards ausgetauscht. Als eine Konsequenz daraus prüfen wir derzeit mit Blick auf das Thema Leder und Entwaldung, inwieweit wir unsere Anforderungen an Lieferanten von Lederprodukten an die Anforderungen des Accountability Framework anlehnen können. Zudem haben wir die Rückmeldungen der NGOs auch bei der Entwicklung von Qualitätskriterien für Bergbaustandards berücksichtigt. Diese sind auf dem Lieferantenportal für unsere Lieferanten einsehbar. Aus dem Austausch mit der Arbeitnehmervertretung in der Seefracht haben wir Erkenntnisse über konkrete Risiken bei dieser Dienstleistung, insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, gewonnen. Derzeit läuft auf dieser Grundlage eine Abfrage bei unseren Dienstleistern.

Darüber hinaus haben wir mit der Etablierung eines Prozesses begonnen, um Stakeholder zukünftig noch systematischer in die Weiterentwicklung des HRRS einzubinden und die Anliegen potenziell Betroffener noch systematischer in unsere Risikoanalysen einzubeziehen.

Gemeinsam mit der hat die Mercedes-Benz AG im vierten Quartal 2021 ein Pilotprojekt gestartet, um die lokale Bevölkerung in Audits von Rohstoffminen gezielt einzubinden und zu beteiligen. Ziel des Projekts ist es, ein Verfahren zu entwickeln, um die betroffenen lokalen Gemeinschaften vor, während und nach der Prüfung von Minenstandorten stärker einzubeziehen und gleichzeitig eine positive Auswirkung des Prozesses auf die Situation der vom Bergbau Betroffenen zu erreichen. Mit kultur- und sprachsensiblen Aufklärungsdokumenten und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vor Ort entwickeln wir geeignete Möglichkeiten, um die vom Bergbau Betroffenen zu beteiligen.

Beschwerdemanagement

Das Hinweisgebersystem Business Practices Office (BPO) nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen.

Beschäftigten und externen Dritten stellt das Unternehmen verschiedene Kanäle zur Verfügung, um auf vermutete Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen und Abhilfe einzufordern. Diese tragen dazu bei, unsere Menschenrechtsrisiken zu identifizieren und zu bewerten. Sowohl unser Hinweisgebersystem BPO (Business Practices Office) als auch die Weltarbeitnehmervertretung nehmen entsprechende Hinweise entgegen.

Das BPO steht allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten offen, die Fehlverhalten oder Risiken für das Unternehmen beziehungsweise dessen Beschäftigte vermuten und melden wollen. Zu den Themen, für die das Hinweisgebersystem BPO zuständig ist, zählen explizit mögliche Verletzungen von Menschenrechten. Auch vermutete Verstöße in der Lieferkette können gemeldet werden.

Mitarbeiter können, insbesondere bei personenbezogenen Regelverstößen wie sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Rassismus, neben dem Hinweisgebersystem BPO auch bei den jeweiligen Führungskräften, dem Personalbereich, der Sozialberatung, dem Werksärztlichen Dienst sowie dem Betriebsrat Unterstützung finden. Eine weitere Anlaufstelle, die beratend Orientierung geben kann, ist der Infopunkt Integrität.

Hinweise können uneingeschränkt in allen Sprachen abgegeben werden, das BPO ist postalisch, per E-Mail oder Meldeformular über das Internet sowie in ausgewählten Ländern über externe, gebührenfreie Hotlines erreichbar. Sofern lokal rechtlich zulässig, sind auch anonyme Hinweise möglich. In Deutschland steht Hinweisgebern als zusätzliche Anlaufstelle ein externer Neutraler Mittler zur Verfügung.

Im Jahr 2021 wurden durch das Hinweisgebersystem des Konzerns 33 Fälle neu angelegt. Insgesamt wurden 20 Fälle, bei denen insgesamt 24 Personen involviert waren, als zutreffend geschlossen.

Eine weltweit gültige Konzernrichtlinie regelt den BPO-Prozess und die entsprechenden Zuständigkeiten. Sie hat das Ziel, eine faire und transparente Vorgehensweise zu gewährleisten, die neben dem Schutz der Unternehmensinteressen sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den Betroffenen als auch den Schutz des Hinweisgebers berücksichtigt. Weiterhin legt die Richtlinie den Maßstab fest, nach dem wir Regelverstöße beurteilen und über Konsequenzen entscheiden.

Geht ein neuer Hinweis ein, bestätigt das BPO dem Hinweisgeber in der Regel innerhalb 24 Stunden den Eingang. Nach einer risikobasierten Erstbeurteilung unter dem Vier-Augen-Prinzip leitet das BPO den Vorgang an eine interne Untersuchungseinheit oder an den inhaltlich zuständigen Bereich weiter. Wird ein Fall als „hohes Risiko“ für das Unternehmen beziehungsweise der Beschäftigten eingestuft, begleitet das BPO die weitere Bearbeitung bis zum Abschluss des Verfahrens. Zu den Regelverstößen mit hohen Risiken zählen beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften; auch personenbezogene Sachverhalte wie sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen können hierzu gehören. Gegebenenfalls wird Anzeige gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsbehörden erstattet, mit denen wir vollumfänglich kooperieren.

Auf Basis des Berichts unserer internen Untersuchungseinheit wird erkennbares Fehlverhalten arbeitsrechtlich bewertet. Der Personalbereich kann daraufhin angemessene Personalmaßnahmen unter Berücksichtigung geltenden Arbeitsrechts verhängen. Mögliche Personalmaßnahmen infolge von Regelverstößen sind in der Regelverstoßrichtlinie beschrieben und für alle Mitarbeiter transparent einsehbar.

Der Untersuchungsbericht kann neben Fehlverhalten auch begünstigende Begleitumstände und Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung von Prozessen nennen sowie Maßnahmen festlegen, die lindernd wirken oder einem Wiederholungsfall vorbeugen sollen. Um zu einer „lernenden Organisation“ beizutragen, werden regelmäßig einzelne Fallbeispiele von Regelverstößen, die ein hohes Risiko für das Unternehmen darstellen, in anonymisierter Form konzernintern vorgestellt. Darüber hinaus veröffentlichen wir quartalsweise Statistiken zum Fallaufkommen nach Fallkategorie, um die Mitarbeiter zu sensibilisieren.

Hinweisgeber, die aufgrund von konkreten Anhaltspunkten einen möglichen Regelverstoß melden, werden vom Unternehmen geschützt. Die Vertraulichkeit ihrer Aussagen wird gewährleistet. Benachteiligungen von Hinweisgebern sind in der Richtlinie als Regelverstoß mit hohem Risiko klassifiziert. Dementsprechend sollen sich Hinweisgeber, die eine Benachteiligung wegen ihrer Meldung erfahren, an das BPO wenden. Die Benachteiligung oder Einschüchterung eines Hinweisgebers wegen seiner Meldung wird unter Berücksichtigung geltenden Rechts mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.

Hinweisgebern steht es zusätzlich frei, sich an Regierungsstellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Aufsichtsbehörden für Finanzdienstleistungen zu wenden. Es gibt keine internen Auflagen oder Maßnahmen, die dies behindern oder verhindern würden.

Um das Vertrauen in unser Hinweisgebersystem BPO stetig zu steigern und es bei unseren Beschäftigten noch bekannter zu machen, führen wir kontinuierlich Kommunikationsmaßnahmen durch. So stellen wir Informationsmaterialien wie länderspezifische Infocards, Pocket Guides oder einen Erklärfilm bereit, der in zehn Sprachen zur Verfügung steht. In diversen Dialogveranstaltungen informieren wir unsere Mitarbeiter über das BPO und regen an, uns Rückmeldung zu geben. Darüber hinaus informieren wir die Beschäftigten regelmäßig über die Art und Anzahl gemeldeter Verstöße. Um die Effektivität all dieser Maßnahmen zu prüfen, werden bei den regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen des Unternehmens Fragen zur Bekanntheit und dem Vertrauen in das BPO gestellt. Auch hier können uns alle Mitarbeiter weltweit Feedback geben. Im Berichtsjahr 2021 fand bei einer Roadshow zudem ein direkter Austausch über Hierarchie- und Funktionsgrenzen hinweg statt.

Das BPO berichtet quartalsweise an das Board of Management und an den Aufsichtsrat über neu angelegte und geschlossene Fälle. Wirksamkeit und Effektivität des BPO unterliegen internen Prozessaudits durch die Konzernrevision und werden extern im Rahmen der Zertifizierung des Compliance Management Systems geprüft.

Maßnahmen

Standorte und Konzerngesellschaften

Mit den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat sich das Bewusstsein vieler Stakeholder für menschenrechtlich relevante Ereignisse geschärft. Unternehmen müssen sich den damit verbundenen Risiken vermehrt auch in den eigenen Betrieben stellen. Die Mercedes-Benz Group hat hierzu umfangreiche Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht: Wir sensibilisieren unsere Mitarbeiter für mögliche Menschenrechtsverstöße und schärfen unsere Managementinstrumente anhand sorgfältiger Evaluationen.

Für Menschenrechte sensibilisieren

GRI 412-2

Über die Verhaltensrichtlinie und die Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte informieren wir unsere Beschäftigten über die Grundsätze zum Thema Menschenrechte und sensibilisieren sie für entsprechende Risiken. Die Bestimmungen sind für alle unsere Beschäftigten bindend und werden ihnen auch in webbasierten Trainings vermittelt. Dazu gehört das verpflichtende webbasierte Trainingsmodul Integrity@Work, in dem wir allen Beschäftigten vermitteln, welche strategische und operative Bedeutung Menschenrechte für die Mercedes-Benz Group haben und welche Relevanz ihnen im Arbeitsalltag zukommt. Je nach Tätigkeitsbereich gehören darüber hinaus weitere verpflichtende Trainings zum Einarbeitungsprozess neuer Mitarbeiter, in denen es um menschenrechtliche Fragestellungen im jeweiligen Arbeitsumfeld geht. Entsprechende Inhalte werden auch in Compliance-Schulungen für die Verantwortlichen in den Geschäftsführungen der weltweiten Einheiten vermittelt. Im Speziellen wird hier deren Rolle und Verantwortung bei der Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten adressiert. Diese sogenannten CEO-Onboardings werden bei Eintritt in geschäftsführende Funktionen durchgeführt und beinhalten neben Menschenrechtsthemen weitere compliancerelevante Inhalte. Neu im Berichtsjahr ist die Integration der neuen Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte in bestehende Trainingskonzepte, um die Mitarbeiter konkret für die wichtigsten Menschenrechtsthemen im Konzern zu sensibilisieren.

Darüber hinaus werden die Mitarbeiter in funktionsspezifischen Trainings zu Menschenrechten geschult. 2021 wurden weitere webbasierte Schulungen zum Themenkomplex Integrität und Recht entwickelt, die an verschiedene Zielgruppen gerichtet sind. Zu den Zielgruppen gehören unter anderem Mitglieder der Geschäftsführung, CFO und Aufsichtsfunktionen sowie Mitarbeiter der Vertriebsorganisation. Relevante Menschenrechtsthemen und andere Compliance-Themen werden hier zielgruppenspezifisch adressiert sowie Rollen und Verantwortungen im Rahmen der Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte vermittelt. Es ist geplant, die Schulungen im Jahr 2022 für die Mercedes-Benz Group auszurollen.

Den lokalen Compliance-Verantwortlichen kommt bei der Wahrung der Menschenrechte innerhalb der Konzerngesellschaften eine Schlüsselrolle zu. Für sie haben wir im Jahr 2020 ein spezifisches Online-Training entwickelt, das wir auch anderen im Bereich der Compliance tätigen Experten anbieten. Das webbasierte Training wird jährlich aktualisiert und sensibilisiert für relevante menschenrechtliche Risiken, die innerhalb der Konzerngesellschaften auftreten können. Vier Risikobereiche, die wir zuvor im Rahmen einer ersten Risikoanalyse identifiziert haben, bilden die Schwerpunkte der Schulung. Dies sind Arbeitnehmerrechte, Diversität, Sicherheit und lokale Gegebenheiten. Zu Letzteren zählt insbesondere die länderspezifische Achtung bürgerlicher und politischer Rechte. Für Compliance-Verantwortliche in Hochrisikomärkten ist die Teilnahme an dem Kurs verpflichtend und wird jedem neuen Mitarbeiter dieser Zielgruppe beim Einstieg in die Funktion zugewiesen. Darüber hinaus war die webbasierte Schulung im Berichtsjahr Teil des Maßnahmenpakets, um in Einheiten mit erhöhtem Risiko ein Risikobewusstsein zu schaffen – sie war von allen Führungskräften, inklusive der Geschäftsführung, verpflichtend zu absolvieren. Seit Juli 2020 steht das Training außerdem allen interessierten Mitarbeitern im Konzern zur Verfügung. Im Bereich der Konzernsicherheit wird es ebenfalls eingesetzt, um die dort Beschäftigten über menschenrechtliche Risiken in Verbindung mit internen Sicherheitsprozessen und Sicherheitsdienstleistungen zu sensibilisieren. Die Achtung der Menschenrechte bei der Gefahrenbewertung und -abwehr durch Sicherheitspersonal stellt ein relevantes Risikofeld dar. Darum betrachten wir im Rahmen unseres Social CMS auch das Thema Sicherheit beziehungsweise die Umsetzung von Sicherheitsprozessen mit der gebotenen Sorgfalt. Im Berichtsjahr haben wir unseren Regional Security Officers hierzu ein webbasiertes Training über menschenrechtliche Risiken im Unternehmenskontext zur Verfügung gestellt, das auch ein spezifisches Modul zu Menschenrechtsrisiken im Sicherheitsbereich enthält.

Als Teil des kontinuierlichen Compliance-Trainingsprogramms wurden im Berichtjahr 35.176 Online-Trainings mit Menschenrechtsbezug von Mitarbeitern der Mercedes-Benz Group absolviert, was 3.709 Stunden Schulungen für Menschenrechte entspricht. Im Jahr 2020 wurden hierfür drei Online-Schulungsformate neu entwickelt und von Beschäftigten der Verwaltung sowie der kontrollierten Mehrheitsgesellschaften der Mercedes-Benz Group absolviert. So wurden im Jahr 2020 bereits 298.840 Trainings mit Menschenrechtsbezug absolviert, was rund 25.088 Stunden Schulung allein für menschenrechtliche Inhalte entsprach.2

Neben ihren Lieferanten schult Mercedes-Benz Cars & Vans gezielt auch ihre Mitarbeiter im Einkauf. Im Berichtsjahr haben 377 Beschäftigte des Einkaufs für Produktionsmaterial der Mercedes-Benz AG an einer neuen Nachhaltigkeitsschulung teilgenommen. Dabei ging es im Kern um Nachhaltigkeitsanforderungen, die Lieferanten im Rahmen der Vergabe akzeptieren müssen. Die Schulung bereitet die Mitarbeiter darauf vor, Hintergründe zu den einzelnen Anforderungen erklären zu können, um Lieferanten in der Vergabeverhandlung entsprechend zu sensibilisieren und die Akzeptanz der Anforderungen sicherzustellen. Auch die Beschäftigten des Dienstleistungseinkaufs werden im Zuge ihrer Einstellung und Einarbeitung über die Nachhaltigkeitsstrategie und die dafür relevanten Maßnahmen innerhalb der Einkaufsprozesse geschult. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr eine webbasierte Compliance-Schulung für alle Einkaufsmitarbeiter entwickelt, die im folgenden Jahr eingeführt werden soll. Neben weiteren Compliance-Themen werden hierin die Einkaufsmitarbeiter zur Rolle des Einkaufs bei der Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten geschult.

Maßnahmen in den Konzerngesellschaften

Die Mercedes-Benz Group AG trägt die Verantwortung für die Achtung und Wahrung der Menschenrechte in allen ihren Konzerngesellschaften. Deshalb prüfen wir risikobasiert und systematisch, ob unsere Einheiten die Menschenrechte beachten. Unter anderem führen wir hierzu eine zweistufige, umfragebasierte Risiko-Evaluierung bei den Konzerngesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen durch. Die Ergebnisse werden sorgfältig ausgewertet und dokumentiert.

Durch diese Risikobeurteilung wurden im Berichtsjahr 87 Prozent der Konzerneinheiten (innerhalb der Mercedes-Benz AG, der Daimler Truck AG und der Daimler Mobility AG) mit einem niedrigen Risiko klassifiziert, acht Prozent der Einheiten mit einem mittleren und fünf Prozent der Einheiten mit einem erhöhten menschenrechtlichen Risiko kategorisiert. Hierbei wurden insbesondere die untersuchten menschenrechtlichen Themenfelder Arbeitnehmerrechte und Diversität als Handlungsfelder bestätigt, während die Themen Sicherheit und lokale Gegebenheiten in einer geringen Anzahl von Einheiten als relevante Handlungsfelder identifiziert wurden.

Basierend auf der Evaluierung und der Einstufung der Einheit als Niedrig-, Mittel- oder Hochrisiko-Einheit teilen wir den Geschäftseinheiten risikobasierte Maßnahmenpakete zu. Die lokalen Einheiten müssen diese Pakete implementieren. Im Berichtszeitraum haben wir hierfür unter anderem Kommunikationsmaterialien mit unseren Werten und Anforderungen im Umgang mit Beschäftigten und Geschäftspartnern zur Verfügung gestellt. Eine weitere Maßnahme war die obligatorische webbasierte Schulung zu Menschenrechten für Führungskräfte in Hochrisikomärkten. Wir haben die Maßnahmenpakete für alle Risikokategorien im Berichtsjahr umfassend weiterentwickelt. Diese werden im Jahr 2022 in allen Einheiten auf Basis ihrer individuellen Risikoeinstufung eingeführt. Die Maßnahmenpakete adressieren alle vier identifizierten Handlungsfelder und legen klare Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen fest. Eines der Maßnahmenpakete legt beispielsweise fest, dass in Einheiten, in denen ein erhöhtes Risiko für das Handlungsfeld Diversität identifiziert wurde, ein lokaler Diversity-Repräsentant benannt werden soll. Verstöße sollen dadurch leichter adressiert werden und durch festgelegte Strukturen der Weg zu Abhilfe ermöglicht werden.

Arbeitnehmerrechte in den Konzerngesellschaften

Vergütungen und Leistungen
Wir bekennen uns bei der Mercedes-Benz Group zu einem angemessenen Lohn, der zumindest die Höhe des nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohns beträgt und es unseren Beschäftigten darüber hinaus ermöglicht, mindestens ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Weltweit vergüten wir geleistete Arbeit in allen Konzerngesellschaften nach den gleichen Grundsätzen. Unsere globale Vergütungsrichtlinie, die für alle Mitarbeitergruppen gilt, definiert Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen für die Gestaltung von Vergütungssystemen, deren Einhaltung durch interne Audits geprüft wird.

Verbot von Kinderarbeit
Die Mercedes-Benz Group richtet sich strikt gegen jede Form der Kinderarbeit im Sinne der einschlägigen ILO-Übereinkommen Nummer 138 und Nummer 182.

Wir setzen uns für die effektive Abschaffung von Kinderarbeit ein und richten unsere Arbeitgeberpraktiken danach aus.

Arbeitszeiten
Bei der Mercedes-Benz Group gilt der Grundsatz, dass die Arbeitszeit den jeweiligen lokalen gesetzlichen Vorgaben beziehungsweise den jeweiligen Branchenstandards entspricht. Wir stellen im Rahmen des anwendbaren Rechts sicher, dass sichere und gesunde Arbeitsbedingungen herrschen, Arbeitspausen, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit sowie regelmäßiger bezahlter Erholungsurlaub gewährleistet sind und die geltenden internationalen Standards zu Arbeitszeiten, mindestens jedoch die jeweils am Beschäftigungsort einschlägigen ILO-Übereinkommen eingehalten werden.

Verbot von Zwangsarbeit
Bei der Mercedes-Benz Group sind wir strikt gegen Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie jegliche Form der Sklaverei, einschließlich moderner Formen der Sklaverei und Menschenhandel. Sämtliche Arbeitgeberpraktiken sind mindestens nach den ILO-Kernarbeitsnormen auszurichten. Arbeitsverhältnisse gründen immer auf Freiwilligkeit. Alle Arbeitsverhältnisse können unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden.

Gemäß den lokalen Bestimmungen, in Deutschland zum Beispiel gemäß Arbeits- und Tarifverträgen, erhalten die Mitarbeiter die Vergütung zu den vereinbarten Zeiten. Jeder Mitarbeiter erhält eine Gehaltsabrechnung, in der das Entgelt sowie die gesetzlichen Abzüge (zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge) transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Bei der Mercedes-Benz Group erkennen wir das Anrecht unserer Beschäftigten auf Bildung von Arbeitnehmervertretungen und auf Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen sowie ihr Streikrecht, in Abhängigkeit vom jeweils anwendbaren Recht, an. Die Gründung, der Beitritt zu oder die Mitgliedschaft in einer nach dem anwendbaren Recht anerkannten Gewerkschaft dürfen nicht als Grund für ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Bei der Mercedes-Benz Group gewährleisten wir als Arbeitgeber Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen des anwendbaren Rechts und unterstützen eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt mit dem Ziel, betriebsbedingte Unfälle und Erkrankungen zu verhindern.

Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung
Bei der Mercedes-Benz Group verpflichten wir uns, Chancengleichheit bei den Beschäftigten zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Wir stehen für die faire Behandlung aller Beschäftigten ein und dulden keinerlei Form von Diskriminierung oder unbegründeter Ungleichbehandlung, etwa aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Abstammung, Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, politischer, sozialer oder gewerkschaftlicher Betätigung, sexueller Identität und Orientierung, physischer beziehungsweise psychischer Einschränkungen oder Alter.

Lieferketten

GRI 103-2

Um unserer Sorgfaltspflicht für die Lieferkette nachzukommen, setzen wir vielfältige Maßnahmen und Konzepte ein. Hierzu gehören Lieferanten-Screenings, Audits, risikobasierte Due-Diligence-Analysen sowie Qualifizierungsmodule für Lieferanten von Produktionsmaterialien. Mit diesen Instrumenten wollen wir die Transparenz in der Lieferkette erhöhen und sicherstellen, dass die international anerkannten Menschenrechte eingehalten und weitere Sozialstandards und Umweltauflagen beachtet werden. Unsere Einkaufsbereiche spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Produktionsmaterial

GRI 414-1

Die Mercedes-Benz Group untersucht systematisch, ob und inwieweit ihre Produktionsmaterial-Lieferanten die Menschenrechte beachten.

So prüft der Einkaufsbereich Mercedes-Benz Cars Einkauf und Lieferantenqualität vor einer möglichen Beauftragung alle neuen Lieferanten vor Ort. Dabei werden unsere Nachhaltigkeitsstandards zugrunde gelegt. Insbesondere stellen unsere Prüfer Fragen zu Sozialstandards wie etwa Arbeitszeiten, Entlohnung und Vereinigungsfreiheit. In Ländern mit erhöhtem Risiko bezüglich der Einhaltung von Menschrechten ist die Prüfung noch umfassender und enthält als festen Bestandteil die Überprüfung zu den Themen Kinderarbeit, Arbeitssicherheit und freie Wahl der Beschäftigung.

Direkte Lieferanten überprüft der Einkauf der Mercedes-Benz Group auf ihre Menschenrechts-Compliance: Im Rahmen regelmäßiger Risikoanalysen führen wir neben CSR-Audits vor Ort unter anderem auch eine jährliche Datenbankrecherche zu Nachhaltigkeits- und Compliance-Verstößen durch, um mögliche Verstöße anhand aktueller Lieferantendaten frühzeitig zu erkennen.

Kommen bei der Datenbankrecherche oder den Vor-Ort-Audits entsprechende Verdachtsmomente auf, veranlasst der Einkaufsbereich eine tiefergehende Überprüfung. Dem betroffenen Lieferanten stellen wir hierzu eine Reihe spezifischer Fragen etwa zu seinem Nachhaltigkeitsmanagement, seinen Sorgfaltsmaßnahmen hinsichtlich Menschenrechtsfragen oder zur Einbindung seiner eigenen Lieferanten. Zeigen sich hierbei Mängel, halten wir ihn dazu an, die entsprechenden Prozesse zu verbessern.

Sofern die bemängelten Prozesse vom Lieferanten nicht ausreichend nachgebessert werden, entscheiden wir individuell über die weiteren Schritte – in besonders schweren Fällen auch in Managementgremien. Dies kann in letzter Konsequenz auch dazu führen, dass wir uns von einem Lieferanten trennen.

Für ein wirksames nachhaltiges Lieferantenmanagement ist auch die Vergleichbarkeit von Lieferantenbewertungen wichtig. Hierbei helfen uns standardisierte Instrumente aus externer Quelle. Ein Beispiel ist der branchenweite Fragebogen zur Nachhaltigkeit (Self-Assessment Questionnaire) der europäischen Nachhaltigkeitsinitiative Drive Sustainability. Die Mercedes-Benz AG fordert von allen ihren Lieferanten, den Fragebogen zu beantworten. Der Anteil der Lieferanten, die ihn bis Ende des Jahres 2021 ausgefüllt haben, entspricht über 53 Prozent unseres jährlichen Einkaufsvolumens.

Um menschenrechtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Abbau und der Verarbeitung von Rohstoffen in den Lieferketten der Mercedes-Benz AG zu reduzieren, treffen wir darüber hinaus bis 2028 schrittweise spezifische Maßnahmen für die 24 von uns als kritisch eingestuften Rohstoffe.

Dienstleistungen

GRI 410-1

Mit dem Ziel herauszufinden, in welchen Warengruppen ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverstöße anzunehmen ist, bewerten wir das gesamte Dienstleistungs-Portfolio anhand von Leitfragen. Dieses Risiko-Mapping wiederholen wir regelmäßig, um aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und unsere Klassifizierung der Risiken dynamisch anzupassen. Dienstleister mit erhöhtem Risiko unterziehen wir einer Due-Diligence-Prüfung, um ihre Integrität zu prüfen, Verbesserungspotenziale aufzudecken und unsere Erwartungshaltung im Hinblick auf ganzheitliche Prozesse zur Wahrung von Menschenrechten und unseren Standards am konkreten Fall zu schulen.

Darüber hinaus überprüft IPS alle bestehenden Dienstleister auf ihre Menschenrechts-Compliance: Wir führen eine jährliche Datenbankrecherche zu Nachhaltigkeits- und Compliance-Verstößen durch, um mögliche Verstöße anhand aktueller Dienstleisterdaten frühzeitig zu erkennen. Durch die regelmäßigen Prüfungen wollen wir Verstößen vorbeugen und sicherstellen, dass die Dienstleister wachsam bleiben.

Kommen bei der Datenbankrecherche entsprechende Verdachtsmomente auf, veranlasst der Einkaufsbereich eine tiefergehende Überprüfung. Sofern die bemängelten Prozesse vom Dienstleister nicht ausreichend nachgebessert werden, entscheiden wir individuell über die weiteren Schritte – in besonders schweren Fällen auch in Managementgremien. Dies kann in letzter Konsequenz auch dazu führen, dass wir uns von einem Dienstleister trennen.

Zusätzlich zur eigenen Risikoabwägung ziehen wir Indizes wie den Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) von Transparency International zurate. Diese helfen uns, Länder mit erhöhtem Menschenrechtsrisiko im Bereich der Dienstleistungen zu identifizieren und unsere Maßnahmen auf dort tätige Dienstleister zu konzentrieren.

Für unsere deutschen Standorte haben wir Werk- und Dienstverträge mit Dienstleistern getroffen. Sie gehen in ihren Anforderungen vielfach über gesetzliche Vorgaben hinaus: Insbesondere stellen wir hohe Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unterbringung und Vergütung, den Einsatz von Zeitarbeitnehmern sowie die Beauftragung von Subunternehmern und verlangen, keinerlei Scheinselbstständigkeit zuzulassen. Diese Standards gelten für alle Aufträge, die mehr als zwei Monate umfassen und die physisch auf dem Betriebsgelände der Mercedes-Benz Group AG in Deutschland ausgeführt werden. Alle relevanten Werkvertragsunternehmer beziehungsweise Dienstleister müssen schriftlich erklären, dass sie die Standards einhalten. Nur unter dieser Voraussetzung kommen sie für Aufträge infrage. Ein Audit-Team überprüft bei ausgewählten Dienstleistern, ob die Standards in Deutschland auch eingehalten werden.

Um unsere Dienstleister für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Menschenrechte zu sensibilisieren und ihnen zu erklären, welche Erwartungen wir in diesem Zusammenhang an sie stellen, führen wir sogenannte Good Practice Sharing Workshops durch – seit dem Frühjahr 2020 auch digital. Funktionsübergreifende Teams aus dem Einkauf treffen dort auf Dienstleister und tauschen sich mit ihnen offen und konstruktiv aus. Hierbei wollen wir unsere Geschäftspartner auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Menschenrechte sensibilisieren und ihnen erklären, welche Erwartungen wir in diesem Zusammenhang an sie stellen.

Lieferanten sensibilisieren und qualifizieren

GRI 412-2

Für ein erfolgreiches Management von Nachhaltigkeitsthemen wie der Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette ist nicht nur ein gemeinsames Werteverständnis wichtig. Ebenso nötig ist das Wissen, wie die geltenden Anforderungen konkret umgesetzt werden können. Dementsprechend sensibilisiert und informiert die Mercedes-Benz Group ihre Lieferanten schon seit vielen Jahren durch entsprechende Schulungsmodule und – wo sinnvoll – auch im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsinitiativen.

Seit 2018 führen wir für Produktionsmaterial-Lieferanten gemeinsam mit der Nachhaltigkeitsinitiative Drive Sustainability Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen für Lieferanten in verschiedenen Fokusländern durch. Die jeweiligen Länder haben wir gemeinsam mit der Initiative ausgewählt. Im Rahmen der Trainings werden Lieferanten unter anderem zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen geschult, darunter Themen wie Arbeitszeiten, faire Entlohnung, Versammlungsfreiheit und Zwangsarbeit. Im Berichtsjahr wurden die für Lieferanten in Indien und Argentinien vorgesehenen Trainings aufgrund der COVID-19-Pandemie als webbasierte Veranstaltungen durchgeführt.

Auf Grundlage ihrer Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und ihrer Verhaltensrichtlinie hat die Mercedes-Benz Group zudem das Compliance Awareness Module entwickelt. Das öffentlich verfügbare Training unterstützt Lieferanten dabei, mit möglichen Integritäts- und Compliance-Risiken verantwortungsvoll umzugehen. Es soll ihnen einen Überblick über die aktuell bei uns geltenden Compliance-Grundsätze geben und ihnen die Erwartungshaltung des Unternehmens unter anderem bei Menschenrechtsthemen vermitteln. Das Modul beinhaltet zudem verschiedene Fallbeispiele zu unseren Compliance-Themenfeldern und bietet dadurch Hilfestellung und Orientierung. Außerdem machen wir darin deutlich, welche Erwartungen wir in puncto Integrität an unsere Lieferanten haben, und informieren zu rechtlichen Vorgaben und ethischen Standards. Alle Lieferanten können über unser Supplier-Portal rund um die Uhr auf das Modul zugreifen. Zudem weisen wir sie auf die Möglichkeit hin, das Modul an ihre eigenen Geschäftspartner in der Lieferkette weiterzuempfehlen.

Branchenverbände und Initiativen

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Die Mercedes-Benz Group engagiert sich seit Langem in verschiedenen Branchen- und Industrieverbänden, die sich mit den Themen Nachhaltigkeit und Menschenrechte in der Lieferkette auseinandersetzen. Diese Mitgliedschaften helfen uns, komplexe Lieferketten durch gemeinsame Maßnahmen verantwortungsvoller zu gestalten. Dazu gehören:

  • UN Global Compact: Die Mercedes-Benz Group ist Mitglied und Teilnehmer in zwei sogenannten Action Platforms (Decent Work in Global Supply Chains und Reporting).
  • Deutsches Global Compact Netzwerk: Die Mercedes-Benz Group ist Themenpate für Menschenrechte und Mitglied im Lenkungskreis.
  • econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e. V.: Die Mercedes-Benz Group ist Themenpate für Menschenrechte und Mitglied des Clusters Menschenrechte & Wertschöpfung.
  • World Business Council for Sustainable Development (WBCSD): Die Mercedes-Benz Group ist Mitglied dieser globalen Wirtschaftsinitiative für nachhaltige Entwicklung und beteiligt sich unter anderem an Programmen zu Circular Economy und zu Business & Human Rights.
  • Responsible Supply Chain Initiative RSCI e.V.: Die Mercedes-Benz Group ist Gründungsmitglied des vom Verband der Automobilindustrie (VDA) ins Leben gerufenen Vereins. Ziel ist es, alle Akteure im Automobilsektor dabei zu unterstützen, die Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten mittels Vor-Ort-Überprüfungen und entsprechender Nachverfolgung zu verbessern und weiterzuentwickeln. Unter anderem entwickelt der RSCI einen standardisierten Prüfmechanismus, um die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten.
  • Drive Sustainability: Die Mercedes-Benz Group ist LEAD-Partner der europäischen Brancheninitiative der Automobilindustrie Drive Sustainability, die sich für Nachhaltigkeit in der Lieferkette einsetzt. Eine wichtige Rolle spielen dabei gemeinsame Leitlinien: die Automotive Industry Guiding Principles to Enhance Sustainability Performance in the Supply Chain. Diese wurden im Berichtsjahr aktualisiert. 2021 hat Drive Sustainability verstärkt auch Unternehmen aus der Lieferkette einbezogen. So wurde zum einen mit Drive Plus eine stark nachgefragte neue Sektion für Tier-1-Lieferanten der Automobilindustrie aufgebaut. Zudem wurde der Raw Materials Outlook veröffentlicht – eine öffentlich zugängliche Plattform, die über die Wertschöpfungsketten und die damit verbundenen Umwelt- und Menschenrechtsrisiken von insgesamt zehn Rohstoffen informiert. Ziel beider Aktivitäten ist es, sich mit Vertretern der Lieferkette verstärkt über gemeinsame Herausforderungen auszutauschen und Lösungsansätze zu finden.
  • Branchendialog Automobilindustrie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP): Die Mercedes-Benz Group nimmt am NAP-Branchendialog der Automobilindustrie teil. Ziel ist es, gemeinsam mit Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, Wirtschaft und Verbänden Lösungen zu erarbeiten, um Menschenrechte in Wertschöpfungsketten zu stärken.

Wirksamkeit und Ergebnisse

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Standorte und Konzerngesellschaften

Im Berichtszeitraum hat die Mercedes-Benz Group ihre Maßnahmen im Bereich Menschenrechte regelmäßig überprüft und ihren Managementansatz bei Bedarf angepasst. Unter anderem haben wir unsere risikobasierten Maßnahmenpakete für Konzerngesellschaften umfassend erweitert. Für Anfang 2022 planen wir sie in allen Konzerngesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen einzuführen. 

Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen wollen wir anschließend durch eine jährliche Effektivitätsprüfung im Rahmen des Social CMS überwachen. Dadurch möchten wir sicherstellen, dass unser Menschenrechtsansatz für Konzerngesellschaften wirksam ist und die Methoden und Prozesse kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Auch den jährlichen Sustainability Dialogue nutzen wir, um die Wirksamkeit unseres Ansatzes zu bewerten. Wir präsentieren dort unsere Fortschritte und Herausforderungen und diskutieren diese mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Anschließend werten die Fachbereiche die Ergebnisse und Impulse der Stakeholder aus und beziehen sie in ihre Arbeitsprozesse ein. Die Resultate werden darüber hinaus auf unserer Website veröffentlicht.

In die Weiterentwicklung unseres Managementansatzes für Menschenrechte ist auch das Feedback unserer Stakeholder aus der Menschenrechts-Arbeitsgruppe des Sustainability Dialogue eingeflossen.

Lieferketten

GRI 407

GRI 408-1

GRI 409-1

GRI 412-1

GRI 414-2

Die Mercedes-Benz Group ergreift umfangreiche Maßnahmen, um sicherzustellen, dass weltweit sowohl Produktionsmaterial als auch Dienstleistungen unter Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards beschafft werden. Dabei ist es uns auch wichtig, die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und diese bei Bedarf neu auszurichten oder weiterzuentwickeln.

Produktionsmaterial

Im Berichtszeitraum haben wir unseren Ansatz zur Überprüfung von Risikorohstoffen weiterentwickelt und durch zusätzliche Tools und Prozesse ergänzt. Um menschenrechtliche Risiken in unseren Rohstofflieferketten gezielt angehen zu können, richten wir unsere Aktivitäten an den „OECD-Leitlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ aus. In Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen RCS Global haben wir unsere Prozesse überprüft, um zu erkennen, welche Anpassungen an die OECD-Leitlinien nötig sind. Auf Basis der Ergebnisse haben wir 2021 unsere Supplier Sustainability Standards überarbeitet, um auch im Hinblick auf unsere Erwartungen an Lieferanten so gut wie möglich mit den Anforderungen der OECD-Leitlinien übereinzustimmen. Die Veröffentlichung unserer neuen Beschaffungsrichtlinie soll 2022 erfolgen.

Im Jahr 2021 haben wir unsere Audits bei Produktionsmaterial-Lieferanten fortgeführt. Insgesamt wurden 805 Vor-Ort-Überprüfungen durchgeführt. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie haben teilweise auch virtuelle Audits stattgefunden. Dabei gab es unter anderem Auffälligkeiten in den Bereichen Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit, Business Ethics und Weitergabe unserer Nachhaltigkeitsstandards. Unsere Vor-Ort-Überprüfungen bei den direkten Lieferanten von Mercedes-Benz Cars & Vans haben im Berichtsjahr weder konkrete Verdachtsfälle auf Kinder- oder Zwangsarbeit noch Indizien für Verstöße gegen das Recht auf Kollektivverhandlungen oder die Vereinigungsfreiheit ergeben.

Dienstleister

Im Berichtsjahr haben die Vor-Ort-Überprüfungen und Lieferanten-Screenings des Bereichs IPS bei unseren direkten Lieferanten keine konkreten Verdachtsfälle von Kinder- oder Zwangsarbeit aufgedeckt. Außerdem wurden keine Indizien für Verstöße gegen das Recht auf Kollektivverhandlungen oder die Vereinigungsfreiheit gefunden.

Vertrieb und Investitionen

Im Berichtszeitraum haben wir unseren Ansatz zur Überprüfung von Vertriebs- und Investitionsprozessen auf menschenrechtliche Risiken hin weiterentwickelt. Die Entwicklung entsprechender Tools und Prozesse wurde in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Fachbereichen initiiert, um perspektivisch eine optimale Prozess- und Systemintegration abzusichern. Um menschenrechtliche Risiken in unseren Vertriebs- und Investitionsprozessen gezielt identifizieren und angehen zu können, nutzen wir entsprechende Risikobewertungsansätze: Diese berücksichtigen mit Blick auf Vertriebsprozesse beispielsweise Länderrisiken, vom Produkt ausgehende Risiken sowie kundenbezogene Risiken. Mit Blick auf Investitionsprozesse setzen wir neben den Länderrisiken auch auf eine perspektivische menschenrechtsfokussierte Prüfung von Geschäftsmodell und Geschäftspartnerstruktur unserer potenziellen Investitionspartner sowie deren eigenen menschenrechtsbezogenen Due-Diligence-Ansätze.

1 Kapitel IV zu Menschenrechten in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

2 Diese Daten umfassen die Mercedes-Benz Group AG, die Mercedes-Benz AG sowie die Daimler Truck AG.

Anbieter/Datenschutz

Mercedes-Benz AG Mercedesstraße 120
70372 Stuttgart
Deutschland
Tel.: +49 7 11 17-0
E-Mail:
dialog@mercedes-benz.com

Vertreten durch den Vorstand: Ola Källenius (Vorsitzender), Jörg Burzer, Renata Jungo Brüngger, Sabine Kohleisen, Markus Schäfer, Britta Seeger, Hubertus Troska, Harald Wilhelm

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bernd Pischetsrieder

Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 762873
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 32 12 81 763

Code of Conduct

Als Code of Conduct wird der Verhaltenskodex eines Unternehmens bezeichnet. Er soll den Beschäftigten Orientierung bieten und beinhaltet Leitlinien für ein verantwortungsvolles, ethisch korrektes und integres Verhalten. Meistens gelten diese auch für Dritte wie Geschäftspartner und Lieferanten.

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OECD

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) mit Sitz in Paris ist eine internationale Organisation mit 37 Mitgliedsstaaten, die sich Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen.

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Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA)

Die Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA) reagiert auf die weltweite Nachfrage nach einem sozial- und umweltverträglicheren Bergbau: IRMA bietet eine unabhängige Überprüfung und Zertifizierung anhand eines umfassenden Standards für im Bergbau geförderte Rohstoffe. Der Standard deckt das gesamte Spektrum der mit den Auswirkungen des industriellen Bergbaus verbundenen Risiken unter einem Dach ab.

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Due Diligence

Im Allgemeinen handelt es sich bei Due-Diligence-Verfahren um eine sorgfältige Prüfung, Analyse und Bewertung eines Unternehmens. Eine Menschenrechts-Due-Diligence umfasst Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um Risiken in Bezug auf Menschenrechte im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, seiner Lieferkette und der von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu erkennen und diesen entgegenzuwirken.

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Tier-1

Tier-1 (Ebene 1) bezeichnet die erste vorgelagerte Stufe der Wertschöpfungskette, die direkten Zulieferer. Die weiteren Stufen der Wertschöpfungskette, also alle Vorlieferanten, werden als Tier-2 bis Tier-N gekennzeichnet.

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Rechteinhaber

Als Rechteinhaber beschreibt man in der Rechtswissenschaft Personen und andere Rechtsträger (Organisationen oder Lebewesen), die über bestimmte, von der Rechtsordnung anerkannte Rechte verfügen. Bezogen auf Menschenrechte, sind Rechteinhaber alle Menschen, unabhängig von ihren persönlichen Eigenschaften.

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Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA)

Die Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA) reagiert auf die weltweite Nachfrage nach einem sozial- und umweltverträglicheren Bergbau: IRMA bietet eine unabhängige Überprüfung und Zertifizierung anhand eines umfassenden Standards für im Bergbau geförderte Rohstoffe. Der Standard deckt das gesamte Spektrum der mit den Auswirkungen des industriellen Bergbaus verbundenen Risiken unter einem Dach ab.

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