Verkehrssicherheit

Automatisiertes Fahren

Strategie und Konzepte

Chancen und Herausforderungen

Weniger Unfälle, mehr Verkehrssicherheit: Das ist eine der Zielrichtungen, die mit dem Einsatz automatisierter und autonomer Systeme in Fahrzeugen einhergeht. Doch eine potenzielle Verbesserung beim Thema Verkehrssicherheit ist nicht der einzige Vorteil automatisierten Fahrens: Die Technologie kann auch eine effiziente und ressourcenschonende Verkehrssteuerung ermöglichen. Ebenso kann sie dazu beitragen, Emissionen zu reduzieren.

Und auch den Straßengütertransport kann automatisiertes Fahren sicherer machen. Denn die meisten Verkehrsunfälle im Frachtsektor gehen ebenfalls auf menschliches Versagen zurück. Der Berufskraftfahrer kann sowohl in monotonen als auch in anspruchsvollen Fahrsituationen durch automatisiertes Fahren unterstützt werden.

Aber bei allen Vorteilen ist auch Vorsicht geboten: Ethische und rechtliche inklusive datenschutzrechtliche Risiken dürfen bei automatisierten Systemen nicht außer Acht gelassen werden und werden von der Mercedes-Benz Group bereits in der Produktentwicklung berücksichtigt. Eine besondere Rolle spielt dabei auch die verantwortungsvolle Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). KI ist für automatisierte Fahrzeuge vor allem im Bereich des wichtig – unter anderem unterstützt sie das System dabei, Objekte und Situationen auf und neben der Fahrbahn schnell und sicher zu identifizieren.

Basis für die Akzeptanz und Sicherheit unserer Fahrzeuge sind auch ethische Aspekte

Basis für die Akzeptanz und Sicherheit unserer Fahrzeuge sind auch ethische Aspekte (Grafik)

Wir sind überzeugt: Nur durch das Zusammenspiel von Produktsicherheit, Recht, Datenschutz und Datenrecht sowie Ethik gelingt es uns, in der Gesellschaft Akzeptanz für neue Technologien zu schaffen – und damit die Grundlage für ein neues Zeitalter der Mobilität.

Führungsrolle beim automatisierten Fahren

Die Mercedes-Benz Group hat den Anspruch, eine führende Rolle auf dem Gebiet automatisierter Systeme einzunehmen. Um das zu erreichen, gilt es, technische, rechtliche und ethische Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen: So implementieren wir datenschutzrechtliche Grundsätze und Standards nach dem Grundsatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Zudem integrieren wir mit dem Konzept gesellschaftliche und ethische Aspekte in das hoch- und vollautomatisierte Fahren. Auf nationaler und internationaler Ebene tragen wir dazu bei, zuverlässige rechtliche Rahmenbedingungen, technische Standards und ethische Leitlinien für den Einsatz der neuen Technologie zu etablieren. Außerdem fördern wir den breiten gesellschaftlichen und politischen Diskurs zum Thema automatisiertes Fahren.

Ein Beleg, dass unser Anspruch schon heute Realität ist, zeigt die Vision der neuen S-Klasse von Mercedes-Benz: In dieser sollen künftig erstmals der DRIVE PILOT für hochautomatisiertes Fahren () und der INTELLIGENT PARK PILOT für vollautomatisiertes und fahrerloses Parken (SAE-Level 4) zum Einsatz kommen.

Einheitliche Regelungen und rechtliche Grundlagen

Neue Technologien erfordern Rechtssicherheit: Daher engagiert sich die Mercedes-Benz Group in nationalen und internationalen Gremien und Verbänden, die sich genau dafür starkmachen. Auf diesem Wege wollen wir dazu beitragen, einen einheitlichen Rahmen für automatisierte Systeme zu entwickeln – sowohl für die technische Zertifizierung als auch für den rechtssicheren und gesetzeskonformen Betrieb.

Rechtliche Grundlagen für die Nutzung automatisierter Fahrsysteme wurden in Deutschland durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zum automatisierten Fahren geschaffen. Es ist 2017 in Kraft getreten und ermöglicht hochautomatisiertes Fahren (SAE-Level 3). Wir begrüßen dieses Gesetz, weil Deutschland damit als eines der ersten Länder eine rechtliche Grundlage für die weitere technische Entwicklung geschaffen hat.

Im Juli 2021 ist mit dem Gesetz zum autonomen Fahren (SAE-Level 4) eine weitere Anpassung des StVG in Deutschland vorgenommen worden: Damit ist sowohl für die technische Zertifizierung als auch für den fahrerlosen Betrieb von Kraftfahrzeugen eine rechtliche Grundlage geschaffen worden. Entsprechend den Gesetzesänderungen müssen Fahrzeuge mit „autonomer Fahrfunktion“ über jene technischen Systeme verfügen, die es dem Fahrzeug ermöglichen, selbstständig und ohne Fahrer die Fahraufgabe in einem festgelegten Betriebsbereich zu übernehmen.

Die Technologiestufen auf dem Weg zum autonomen Fahren

Die Technologiestufen auf dem Weg zum autonomen Fahren (Grafik)

1 Wir orientieren uns an den Bezeichnungen des VDA, im Englischen folgen wir den Begrifflichkeiten der SAE. Die Beschreibungen orientieren sich jeweils an denen des VDA.

2 Anwendungsfälle beinhalten Straßentypen, Geschwindigkeitsbereiche und Umfeldbedingungen.

Auch in anderen Ländern halten wir es für erforderlich, dass das jeweils national geltende Verkehrs- und Verhaltensrecht weiterentwickelt wird. Nur so ist ein rechtssicherer Einsatz von automatisierten beziehungsweise hoch-/vollautomatisierten Systemen (SAE-Level 3 beziehungsweise SAE-Level 4) möglich.

Einige Länder haben inzwischen rechtliche Regelungen für den Einsatz automatisierter Systeme geschaffen – oder haben entsprechende Gesetzgebungsprozesse angestoßen. Neben Anpassungen im jeweiligen nationalen Verkehrsrecht bestehen jedoch weitere Hürden für eine Markteinführung der Technologie: So müssen die hoch- und vollautomatisierten Fahrsysteme auch für den Straßenverkehr zugelassen werden können.

Im Januar 2021 ist die UN-Vorschrift in Kraft getreten. Zusammen mit dem geänderten StVG wird damit in Deutschland der Weg frei, erste hochautomatisierte Systeme für Stausituationen auf Autobahnen auf den Markt zu bringen.

Um einen grenzüberschreitenden Einsatz von automatisiert fahrenden Autos zu ermöglichen, bedarf es darüber hinaus einer internationalen Harmonisierung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Diese sollten möglichst kompatibel miteinander sein und gleiche Anforderungen an die Technologie stellen. Das betrifft auch die Frage, wie mit den Daten, die für automatisiertes Fahren notwendig sind, umgegangen werden soll. Ein Beispiel ist die technische Regulierung des Datenspeichers für automatisierte Fahrsysteme, der zum Beispiel in der UN-Vorschrift ALKS mit technischen Anforderungen hinterlegt und in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist: Der Speicher zeichnet unter anderem auf, wann das automatisierte System aktiviert ist und wann der Fahrer die Fahrzeugführung wieder übernommen hat. Innerhalb der EU diskutieren Experten zudem Grundsätze der Datenerhebung, die auch für die Datenspeicherung beim automatisierten Fahren relevant sind – zum Beispiel den . Zusätzlich finden im Rahmen des Verbands der Europäischen Automobilhersteller (European Automobile Manufacturers’ Association – ACEA) zu dem Thema öffentliche Konsultationen statt, an denen auch die Mercedes-Benz Group teilnimmt. Wir unterstützen diesen Gestaltungsprozess und weisen auf die Notwendigkeit hin, die Technik datenschutzfreundlich zu entwickeln.

Verantwortungsvolle Produktentwicklung

Die Entwicklung von automatisierten Systemen geht mit besonderen Herausforderungen einher. Entsprechend greift Mercedes-Benz Cars & Vans in den automobilen Geschäftsfeldern auf die Instrumente unseres technical Compliance Management Systems (tCMS) zurück. Unser Ziel ist es, Risiken im Produktentstehungsprozess (Produktentwicklung und Zertifizierung) frühzeitig zu erkennen und ihnen präventiv zu begegnen. Das tCMS legt Werte, Prinzipien, Strukturen und Prozesse fest, die unseren Beschäftigten insbesondere bei anspruchsvollen Auslegungsfragen zu technischen Regelungen Sicherheit und Orientierung geben sollen.

So haben wir unter anderem spezifische Handlungsleitlinien für hoch- und vollautomatisierte Fahrsysteme erarbeitet. Komplexe Fragestellungen in diesem Bereich werden im Rahmen eines interdisziplinär ausgerichteten Prozesses bewertet und entschieden. Dabei werden technische, rechtliche, ethische und zertifizierungsrelevante Kriterien berücksichtigt – etwa bei der Frage, anhand welchen Maßstabs wir unsere automatisierten Fahrsysteme mit Blick auf die Sicherheit und die Einhaltung von Verkehrsregeln bewerten. So wurde beispielsweise in den tCMS-Gremien entschieden, dass sich unsere automatisierten Systeme neben dem soweit möglich heranzuziehenden Stand der Technik an den Reaktionsfähigkeiten „vorbildlicher Fahrer“ orientieren soll. Unter „vorbildlichen Fahrern“ verstehen wir Verkehrsteilnehmer, die fahrtüchtig und aufmerksam sind, alle Verkehrsregeln einhalten wollen und nicht grob fahrlässig handeln. Diese Empfehlung ist seitdem der Automated Driving Guidance Orientierungsmaßstab für die Entwicklung hoch- und vollautomatisierter Systeme.

Sollten Fahrzeuge, die bereits in Kundenhand sind, Auffälligkeiten in Bezug auf Sicherheit, Konformität oder Emissionen aufweisen, greifen unsere Bewertungs- und Regulierungsprozesse. Dann führen wir beispielsweise Kundendienst-Maßnahmen durch oder rufen Fahrzeuge – sofern notwendig – zurück.

Neben den rechtlichen, zertifizierungsrelevanten und technischen Vorgaben befolgen wir auch ethische Prinzipien und weiterführende interne Regelwerke. Dazu zählen auch die Datenleitprinzipien und die KI-Prinzipien für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz. Diese Prinzipien und Regelwerke werden bei Software-Anforderungen ebenso wie bei der Ausgestaltung der Hardware mit Blick auf gesellschaftliche Aspekte angewendet. Die Prinzipien bauen auf unseren Unternehmenswerten auf und sind in unserer Verhaltensrichtlinie verankert.

Zudem orientieren wir uns in der Produktentwicklung an den 20 Regeln der Ethikkommission der deutschen Bundesregierung zum automatisierten und vernetzten Fahren. Gleichzeitig berücksichtigen wir aber auch Entwürfe und Beschlussvorlagen, die sich auf geplante Regulierungen und Standards beziehen – und tragen damit der dynamischen Entwicklung im Bereich des automatisierten Fahrens Rechnung. Darüber hinaus beachten wir externe Leitlinien, etwa von AI4People, dem Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) oder von der High-Level Expert Group on Artificial Intelligence (EU).

Integrierter Ansatz

Technische, gesellschaftliche, ethische und rechtliche Fragen rund um das automatisierte Fahren beantwortet die Mercedes-Benz Group in einem integrierten Ansatz. Hieran beteiligt sich ein interdisziplinäres Team mit Experten aus Forschung und Entwicklung, Produktsicherheit und Qualitätsmanagement, aber auch Experten aus dem Vorstandsressort Integrität und Recht. Gemeinsam mit Ingenieuren, Juristen sowie Fachkräften für Datenschutz, Compliance, Sozialwissenschaften und Philosophie bewertet das Team mögliche Auswirkungen der technischen Neuerungen. Es schärft zudem das Bewusstsein für komplexe gesellschaftliche Fragen und Rechtsthemen, erarbeitet Lösungen und setzt diese um. Hierbei geht es beispielsweise um den verantwortungsvollen Einsatz von Daten bei der Programmierung oder um mögliche Verhaltensänderungen im urbanen Umfeld durch den Einsatz neuer Technologien. Auf diesem Weg wollen wir sowohl die Sicherheit als auch die Akzeptanz der Produkte steigern.

Unter anderem werden das deutsche Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) in Systemsprache übersetzt. Denn obwohl das StVG und die StVO maßgeblich die geltenden Verkehrsvorschriften in Deutschland definieren, sind sie größtenteils nicht als Vorlage für die Programmierung von technischen Systemen ausgelegt. Das Ergebnis dieser bereichsübergreifenden Zusammenarbeit sind spezielle Fahr- und Systemanforderungen. Sie helfen uns dabei, die vielfältigen Vorgaben hinsichtlich Recht, Ethik sowie Produktsicherheit und Zertifizierung systemseitig umzusetzen.

Für die gesellschaftliche Akzeptanz des automatisierten Fahrens ist es zudem wichtig, einen umfassenden Datenschutz zu gewährleisten. Entsprechend binden wir unsere Datenschutzexperten frühzeitig in die Konzeptentwicklung ein. Ziel sind datenschutzfreundliche Konzepte nach dem Prinzip Privacy by Design (Datenschutz durch Technikgestaltung). Bei diesem Ansatz geht es um die frühzeitige Einbindung des Datenschutzes: Damit sollen von vornherein Datenschutzrisiken minimiert und eine nachträgliche Ergänzung von Datenschutzmaßnahmen vermieden werden. Insgesamt geht es darum, attraktive und datenschutzfreundliche Lösungen zu gestalten, die Komfort, Funktionalität und Datenschutz miteinander verbinden. Mit Privacy by Design schauen wir vor allem auf den Nutzer und verfolgen das Ziel, mit Datenschutz zu einem guten Kundenerlebnis beizutragen – etwa, indem wir Prinzipien wie Transparenz und Selbstbestimmung konsequent umsetzen.

Maßnahmen

Offener Dialog

Wir fördern den offenen Dialog zwischen Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, Behörden, Industrievertretern und Zivilgesellschaft – denn eine breite gesellschaftliche Diskussion ist Voraussetzung für die Akzeptanz des automatisierten Fahrens.

Dazu nutzen wir seit 2015 den jährlichen Sustainability Dialogue für den Austausch über ethische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen, die im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren stehen. Der Sustainability Dialogue hat zuletzt am 17. und 18. November 2021 virtuell stattgefunden. Dort haben die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe „Verkehrssicherheit“ unter anderem über die Sicherheit von Städten in der Zukunft diskutiert und darüber, welche Rolle intelligente Fahrzeuge innerhalb der Infrastruktur spielen werden. Dabei waren sie sich einig: Verkehrssicherheit bleibt eines der zentralen und wichtigen Themen für die zukünftige Ausrichtung unserer nachhaltigen Geschäftsstrategie.

Mit Blick auf die zukünftige Sicherheit in Städten haben die Teilnehmenden zwei thematische Schwerpunkte herausgearbeitet. An beiden wollen wir im Jahr 2022 gemeinsam mit Politik, Gesellschaft und Forschung arbeiten:

  • Die Anforderungen und Bedürfnisse an die Mobilität von morgen unterscheiden sich je nach Land, Kultur und Einwohner. Klar ist daher: Für sichere Städte der Zukunft braucht es weltweit unterschiedliche Lösungen. Ziel ist es somit, im Dialog mit externen Stakeholdern mögliche länderspezifische Merkmale herauszuarbeiten. Zudem wollen wir weiterhin auch ethische und gesellschaftliche Aspekte bei der Produktentwicklung unserer Fahrzeuge einbeziehen.
  • Eine stärkere Teilnahme der Mercedes-Benz Group an der öffentlichen Debatte und Lösungsfindung zur nachhaltigen Mobilität und Verkehrssicherheit in Städten – das wünschten sich die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe. Für die konkrete Umsetzung von Mobilitätslösungen ist die Rechtssicherheit für uns eine Grundvoraussetzung: Auch hierfür wollen wir uns noch enger und stärker mit Städten und Forschungsinstituten austauschen und die verschiedenen Perspektiven vereinen.

Gremien und Verbände

Die Mercedes-Benz Group ist Mitglied in zahlreichen internationalen und nationalen Gremien und Verbänden. Hierzu gehören der Verband der Automobilindustrie, der Europäische Automobilherstellerverband und Arbeitsgruppen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Im Rahmen der Verbandsarbeit wirken wir an Konsultationsverfahren zur Gesetzgebung mit und tauschen uns mit politischen Entscheidungsträgern aus.

  • Im Juli 2021 trat in Deutschland das Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft, das den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit automatisierten Systemen auf SAE-Level 4 ermöglicht. Bei seiner Verabschiedung haben wir uns im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Verbands der Automobilindustrie (VDA) aus rechtlicher und zertifizierungsrelevanter Sicht am interdisziplinären Diskurs beteiligt.
  • Ende April 2021 hat die EU-Kommission den weltweit ersten Regulierungsvorschlag speziell für Künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Gemeinsam mit anderen , dem Bundesverband der deutschen Industrie e.V. (BDI) und dem Europäischen Automobilherstellerverband (ACEA) haben wir den vorgelegten Entwurf zum Gesetz über Künstliche Intelligenz kommentiert.
  • Im September 2020 wurde das White Paper Ethik und Künstliche Intelligenz veröffentlicht. Das Dokument empfiehlt unter anderem eine Reihe von Prüfkriterien, die sicherstellen sollen, dass KI-Anwendungen die menschliche Autonomie achten.
  • Auf Basis des von uns 2019 gemeinsam mit Branchenführern aus der Automobil- und der Zulieferindustrie im Bereich des automatisierten Fahrens veröffentlichten White Papers Safety First for Automated Driving (SaFAD) wurde die Überführung in die internationale Standardisierung weitergeführt. Auf Grundlage der zwölf Leitprinzipien aus dem White Paper wurde mit unserer Beteiligung im Jahr 2020 der ISO Technical Report TR 4804 veröffentlicht. Aktuell wird die weitere Konkretisierung als ISO Technical Specification TS 5083 bearbeitet.
  • Seit 2019 beteiligen wir uns am Forschungsverbund Verifikations- und Validierungsmethoden (VVM) für automatisierte Fahrzeuge SAE-Level 4 und 5. Der Verbund knüpft an das 2019 abgeschlossene und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Verbundprojekt Projekt zur Etablierung von generell akzeptierten Gütekriterien, Werkzeugen und Methoden sowie Szenarien und Situationen (PEGASUS) an. Er hat sich zum Ziel gesetzt, eine Systematik und Methoden für den Sicherheitsnachweis von vollautomatisierten und fahrerlosen Fahrfunktionen und Fahrzeugen zu entwickeln.
  • Seit 2019 wirken wir über die Spiegelgruppe DIN-Normenausschusses Automobiltechnik des VDA bei der ISO TC/241 WG6 mit. Ihr Thema ist die „Entwicklung von Empfehlungen zu ethischen Abwägungen für autonome Fahrzeuge“. Mit ihnen soll eine ethische Perspektive im Entwicklungsprozess für automatisierte Fahrzeugsysteme verankert werden. Die internationale Organisation für Normung (ISO) plant, die Empfehlungen in 2023 zu veröffentlichen.
  • Im April 2019 ist die Mercedes-Benz Group dem Automated Vehicle Safety Consortium (AVSC) beigetreten. Das AVSC entwickelt Sicherheitsprinzipien für automatisiertes Fahren. Im Fokus stehen Sicherheitstests vor und während der Nutzung von automatisierten Fahrzeugen, die Verarbeitung und der Schutz von Daten sowie die Interaktion zwischen automatisierten Fahrzeugen und anderen Straßennutzern.

Öffentliche Diskussionen

Automatisierte Systeme für den Straßenverkehr zuzulassen, setzt voraus, dass diese sehr hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Mercedes-Benz Group arbeitet deshalb intensiv daran, die hierfür notwendigen technischen Standards zu setzen. Die Ergebnisse der Projekte PEGASUS und VVM bezüglich Testmethoden und Freigabe automatisierter Fahrfunktionen wurden regelmäßig öffentlich vorgestellt – diese Transparenz ermöglicht die notwendige Diskussion mit relevanten Stakeholdern. Auch über das Berichtsjahr hinaus unterstützen wir die Projekte weiterhin. Ziel ist es, möglichst weltweit akzeptierte und einheitliche Standards für den Sicherheitsnachweis automatisierter Fahrfunktionen abzuleiten – zum Beispiel im Rahmen der Aktivitäten der International Organization for Standardization (ISO).

Wirksamkeit und Ergebnisse

Wirksamkeit unseres Managementansatzes

Fundierte Entscheidungen in den Entwicklungsprojekten bilden die Grundlage, um die Sicherheit und technische Compliance unserer Produkte zu gewährleisten. Im Bereich des automatisierten Fahrens befinden sich viele gesetzliche Vorschriften und Regelungen für künftige Entwicklungen derzeit noch in der Erarbeitung. In interdisziplinären Experten- und Entscheidungsgremien definiert Mercedes-Benz Cars & Vans die internen Anforderungen – immer basierend auf den bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben – an die Produktgestaltung im automatisierten Fahren.

Darüber hinaus können alle Beschäftigten in den Entwicklungsbereichen Fragen zur technical Compliance im Rahmen des interdisziplinär ausgerichteten Prozesses durch die tCMS-Gremien entscheiden lassen. Im Berichtszeitraum haben die etablierten tCMS-Gremien Fragestellungen zum automatisierten Fahren interdisziplinär bearbeitet.

Ergebnisse

Mit dem DRIVE PILOT will Mercedes-Benz den entscheidenden Schritt zum hochautomatisierten Fahren (SAE-Level 3) gehen. Mit dem INTELLIGENT PARK PILOT sogar noch einen Schritt weiter: Vollautomatisiertes und fahrerloses Parken (SAE-Level 4) soll in Zukunft möglich sein. Die Verkaufsfreigabe für den DRIVE PILOT soll noch innerhalb der ersten Jahreshälfte 2022 in Deutschland erfolgen. Damit können Mercedes-Benz Kunden in einem Serienfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen die Fahraufgabe an das Fahrzeug abgeben. Und auch der EQS soll 2022 mit dem DRIVE PILOT an den Start gehen.

Als weltweit erstes Automobilunternehmen erfüllt Mercedes-Benz die anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen nach der international gültigen UN-R157 für ein SAE-Level-3-System1. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat dafür die Systemgenehmigung auf Basis der technischen Zulassungsvorschrift UN-R157 erteilt und somit den Weg bereitet, grundsätzlich ein solches System international2 anzubieten, sofern es die nationalen Gesetzgebungen erlauben. So können Kunden voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2022 die Mercedes-Benz S-Klasse mit DRIVE PILOT bei hohem Verkehrsaufkommen oder Stausituationen auf geeigneten Autobahnabschnitten in Deutschland hochautomatisiert auf SAE-Level 3 fahren.

Noch einen Schritt weiter geht Mercedes-Benz beim Parken: Mit der Vorrüstung für den INTELLIGENT PARK PILOT ist die S-Klasse für fahrerloses, vollautomatisiertes Parken (Automated Valet Parking – AVP; SAE-Level 4) vorbereitet. Zusammen mit der benötigten Sonderausstattung und dem entsprechenden Connect Dienst (länderabhängig) haben bestimmte Varianten der neuen S-Klasse die Technik an Bord, um vollautomatisiert und fahrerlos in mit AVP-Infrastruktur ausgerüsteten Parkhäusern ein- und auszuparken3, sofern die notwendige behördliche Betriebsgenehmigung vorliegt.

1 SAE-Level 3: Die automatisierte Fahrfunktion übernimmt bestimmte Fahraufgaben. Dennoch ist weiterhin ein Fahrer notwendig. Der Fahrer muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen, wenn er durch das Fahrzeug zum Eingriff aufgefordert wird.

2 ECE-Vertragsstaaten (57) inklusive Staaten der EU, GB, Japan, Korea, Australien.

3 Assistiertes Ausparken nur, wenn vorher assistiert eingeparkt wurde.

Anbieter/Datenschutz

Mercedes-Benz AG Mercedesstraße 120
70372 Stuttgart
Deutschland
Tel.: +49 7 11 17-0
E-Mail:
dialog@mercedes-benz.com

Vertreten durch den Vorstand: Ola Källenius (Vorsitzender), Jörg Burzer, Renata Jungo Brüngger, Sabine Kohleisen, Markus Schäfer, Britta Seeger, Hubertus Troska, Harald Wilhelm

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bernd Pischetsrieder

Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 762873
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 32 12 81 763

Machine Learning

Computerprogramme, die auf Machine Learning basieren, können mithilfe von Algorithmen eigenständig Lösungen für Probleme finden. Machine Learning ist Bestandteil künstlicher Intelligenz.

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Privacy by Design

Übersetzt heißt Privacy by Design „Datenschutz durch Technikgestaltung“. Der Grundgedanke des Ansatzes: Personenbezogene Daten lassen sich am besten schützen, wenn Soft- und Hardware von Grund auf datenschutzkonform konzipiert und entwickelt werden.

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Ethics by Design

Unter dem Prinzip Ethics by Design versteht man die Berücksichtigung von ethischen Fragen bei der Entwicklung von Produkten, in denen beispielsweise künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt.

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SAE-Level/Automatisiertes und autonomes Fahren

Automatisierte Fahrfunktionen unterstützen den Fahrer bei oder übernehmen für ihn Fahraufgaben, die er in der Vergangenheit selbst übernommen hat. Hierbei werden fünf Stufen unterschieden: assistiert (SAE-Level 1), teilautomatisiert (SAE-Level 2), bedingt automatisiert (SAE-Level 3), vollautomatisiert (SAE-Level 4) und fahrerlos (SAE-Level 5). Der Grad der Automatisierung nimmt mit jeder Stufe zu, die Verantwortung für die Fahraufgabe durch den Fahrer nimmt dementsprechend ab. Wir orientieren uns im Deutschen dabei grundsätzlich an den Bezeichnungen des VDA.

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Automated Lane Keeping System (ALKS)

Die UN-R157 zu Automated Lane Keeping Systems (ALKS) beschreibt den zur Zulassung erforderlichen Mindestumfang funktionaler Anforderungen an ein hochautomatisiertes System, während dessen Betriebs der Fahrer die Fahraufgabe nicht mehr ständig überwachen muss. Hauptfokus liegt dabei auf der Regulierung der notwendigen und zulässigen Interaktion zwischen Fahrer und System, zum Beispiel im Rahmen der Übergabe der Fahraufgabe, sowie dem Verhalten des hochautomatisierten Systems, während es die Fahraufgabe ausübt, zum Beispiel hinsichtlich der Reaktion auf unerwartete Ereignisse.

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Data Governance Act

Ziel des Data Governance Act (Daten-Governance-Gesetzes) ist es, Innovationen in Bereichen wie Künstlicher Intelligenz oder Mobilität voranzubringen. Hierzu sollen Daten leichter verfügbar und nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig will der Gesetzgeber die Voraussetzungen (und ein sicheres Umfeld) für einen vertrauenswürdigen Datenaustausch schaffen. Die Verhandlungsführer des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments haben sich im November 2021 auf einen vorläufigen Gesetzesentwurf geeinigt.

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OEM

Die Abkürzung OEM steht für den englischen Begriff Original Equipment Manufacturer, was im Deutschen Originalausrüstungshersteller oder Erstausrüster bedeutet. Im Kontext der Automobilindustrie wird OEM für Unternehmen genutzt, die aus selbst gefertigten oder fremdbezogenen Komponenten ein komplettes Fahrzeug herstellen und am Markt anbieten.

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