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Mercedes-Benz AG

Mercedesstraße 120
70372 Stuttgart
Germany

Tel.: +49 7 11 17-0
E-Mail:

dialog@mercedes-benz.com

Vertreten durch den Vorstand:
Ola Källenius (Vorsitzender), Jörg Burzer, Renata Jungo Brüngger, Sabine Kohleisen, Markus Schäfer, Britta Seeger, Hubertus Troska, Harald Wilhelm

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Bernd Pischetsrieder

Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 762873
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 32 12 81 763

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Nachhaltigkeitsbericht 2022

Nachhaltige Unternehmensführung

EU-Taxonomie

Eine wichtige Zielsetzung des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Sustainable Finance) im Rahmen des europäischen „Green Deal“ ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen. Vor diesem Hintergrund trat Mitte 2020 die Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) der EU in Kraft. Sie soll als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegen, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als taxonomiekonform und damit als „ökologisch nachhaltig“ im Hinblick auf sechs von der Verordnung festgelegten Umweltzielen gelten:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Zur Anwendung sind Unternehmen verpflichtet, die eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen müssen. Nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung sind die taxonomiekonformen Anteile ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten an den Umsatzerlösen, Investitionen und Betriebsausgaben jährlich zu berichten.

Taxonomiefähigkeit

In einem ersten Schritt ist die sogenannte Taxonomiefähigkeit zu beurteilen. Diese setzt voraus, dass eine Wirtschaftstätigkeit in sogenannten delegierten Rechtsakten zur Taxonomie-Verordnung genannt und näher erläutert ist. Aktuell liegen für die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) Beschreibungen relevanter Aktivitäten und technischer Bewertungskriterien als delegierte Rechtsakte der EU (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) vor. Für die Mercedes-Benz Group stellt dabei insbesondere der Klimaschutz das als relevant anzusehende Umweltziel dar.

Für den Konzern wurden ausgehend von den im delegierten Rechtsakt zum Klimaschutz enthaltenen Beschreibungen die folgenden taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifiziert:

  • Wirtschaftstätigkeit 3.3: umfasst Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien, die die Produktion von Pkw und Vans umfasst
  • Wirtschaftstätigkeit 6.5: umfasst Leasing und Finanzierung CO2-armer Pkw und Vans
  • Wirtschaftstätigkeit 6.6: umfasst Leasing und Finanzierung CO2-armer Trucks

In einem am 6. Oktober 2022 von der EU-Kommission final veröffentlichten Interpretationsdokument wird klargestellt, dass sich die Begrifflichkeit „CO2-arm“ lediglich auf die Prüfung der Taxonomiekonformität im Rahmen der technischen Bewertungskriterien bezieht und für die Berichterstattung der Taxonomiefähigkeit keine Relevanz hat. Insbesondere für Automobilhersteller wird dort beispielhaft ausgeführt, dass die Aktivität der „Herstellung von CO2-armen Fahrzeugen“ auch Verbrennerfahrzeuge umfasst. Für die Mercedes-Benz Group bedeutet diese Klarstellung der EU-Kommission, dass die Herstellung sämtlicher Fahrzeuge des Konzerns als taxonomiefähig berichtet wird.

Die Wirtschaftstätigkeit 6.5 betrifft Leasing- und Absatzfinanzierung aller Fahrzeuge, die von Dritten angekauft werden. Die Wirtschaftstätigkeit 6.6 bildet im Wesentlichen das bei Mercedes-Benz Mobility noch bestehende Portfolio mit Truck-Umfängen ab. Die in der Ergänzung des delegierten Rechtsakts zu den Klimazielen aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren liegen bei der Mercedes-Benz Group nur in unwesentlichem Umfang vor und dienen ausschließlich der Durchführung der Wirtschaftstätigkeit 3.3.

Taxonomiekonformität

In einem weiteren Schritt ist für taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten eine Beurteilung der Taxonomiekonformität vorzunehmen. Ausschließlich taxonomiefähige Aktivitäten können bei Erfüllung bestimmter technischer Bewertungskriterien als „ökologisch nachhaltig“ oder taxonomiekonform gelten. Hierfür ist hinsichtlich der relevanten Wirtschaftstätigkeiten durch die Erfüllung bestimmter technischer Bewertungskriterien ein wesentlicher Beitrag zu einem von der Taxonomie-Verordnung definierten Umweltziel zu leisten und auf Basis definierter „Do-no-significant-harm-Kriterien“ (DNSH-Kriterien) eine erhebliche Beeinträchtigung eines anderen Umweltziels auszuschließen. Zudem muss die Erfüllung von Mindeststandards beispielsweise im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten oder die Bekämpfung von Korruption sichergestellt sein („Mindestschutz“).

Erfüllung eines wesentlichen Beitrags zum Umweltziel Klimaschutz

Gemäß dem delegierten Rechtsakt leisten alle Fahrzeuge unterhalb des in den technischen Bewertungskriterien verankerten Grenzwerts von 50 g CO2/km je Fahrzeug (gemäß WLTP) einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz. Bei der Mercedes-Benz Group unterschreiten vollelektrische sowie die Mehrzahl der Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge diesen Grenzwert. Diese Fahrzeuge werden im Folgenden „CO2-arme Fahrzeuge“ genannt.

Ausschluss einer wesentlichen Beeinträchtigung auf Basis von Do-no-significant-harm-Kriterien

Über die Einhaltung von DNSH-Kriterien wird in einem zweiten Schritt sichergestellt, dass die Wirtschaftstätigkeiten die weiteren Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigen.

Für die Wirtschaftstätigkeit 3.3 wurde die Erfüllung dieser Kriterien im Wesentlichen auf Ebene der konsolidierten Produktionsstandorte überprüft, an denen derzeit oder zukünftig CO2-arme Fahrzeuge oder entsprechende Komponenten hergestellt werden.

Für die Wirtschaftstätigkeit 6.5 ist die Analyse der Kriterien auf Basis der jeweiligen CO2-armen Fahrzeuge vorzunehmen.

Anpassung an den Klimawandel

Für relevante Produktionsstandorte wurde eine Klimarisikobewertung durchgeführt, um physische Klimarisiken anhand wesentlicher Klimagefahren zu analysieren. Basierend auf der identifizierten Risikoexposition wurden Anpassungsmaßnahmen bewertet. In der Analyse wurden anerkannte Szenarien des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) berücksichtigt, darunter ein Szenario, das die größten physischen Auswirkungen repräsentiert. Es wurden verschiedene Zeithorizonte (unter anderem 2040) und eine Trendanalyse betrachtet.

Der Nachweis der DNSH-Kriterien für Wirtschaftstätigkeit 6.5 beruht im Wesentlichen auf der Berücksichtigung von relevanten Nutzungs- und Umweltbedingungen, wie beispielsweise Hitze- und Kälteanforderungen im Rahmen der Fahrzeugentwicklung und -erprobung.

Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Für die Herstellung CO2-armer Fahrzeuge stellt die Mercedes-Benz Group die Einhaltung der DNSH-Kriterien im Wesentlichen auf Basis etablierter Umweltmanagementsysteme sowie der internen Umweltrisikobewertung (Environmental-Due-Diligence-Prozess) sicher. Weltweit etablierte der Konzern an seinen Produktionsstandorten Umweltmanagementsysteme nach EMAS beziehungsweise ISO 14001, die er regelmäßig zertifizieren lässt. Im Rahmen der internen Umweltrisikobewertung werden konsolidierte Produktionsstandorte bewertet, unter anderem in Bezug auf Wasserqualität, sowie Empfehlungen zur Risikominimierung ermittelt und entsprechende Nachverfolgung umgesetzt. Darüber hinaus nutzt der Konzern externe Datenquellen, um Standorte mit Risiken bezüglich Wasserknappheit zu identifizieren.

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Für die Wirtschaftstätigkeit 3.3 fordert die EU-Taxonomie-Verordnung die Bewertung und falls möglich die Anwendung von Maßnahmen, die den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft fördern, unter anderem den Einsatz von Sekundärmaterial, eine hohe Haltbarkeit von Produkten und das Abfallmanagement in der Produktion. Die Mercedes-Benz Group denkt Kreislaufwirtschaft bei der Produktentwicklung von Beginn an mit und hat sich das übergeordnete Ziel gesetzt, den Einsatz von Sekundärmaterial zu erhöhen. Zudem sind entsprechend den Vorgaben Mercedes-Benz Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge gemäß ISO 22628 zu 85 % stofflich recyclingfähig sowie zu 95 % verwertbar, was unter anderem den Anforderungen der Wirtschaftstätigkeit 6.5 entspricht.

Auch in der Produktion forciert die Mercedes-Benz Group die Anstrengungen für einen geringeren Rohstoff- und Materialverbrauch. Entsprechend der Abfallhierarchie ist es das oberste Ziel der Mercedes-Benz Group, Abfall zu vermeiden. Für ihre Produktionsstandorte weltweit hat sich die Mercedes-Benz Group Reduktionsziele unter anderem für die Gesamtabfallmenge und die Abfallmenge zur Beseitigung pro Fahrzeug gesetzt. Zum anderen ist das Themenfeld Abfallwirtschaft auch ein wesentlicher Bestandteil der internen Umweltrisikobewertung.

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Im Hinblick auf die DNSH-Kriterien verweist die Taxonomie-Verordnung für die Wirtschaftstätigkeit 3.3 unter Anhang C des delegierten Rechtsaktes zum Klimaschutz auf die Vermeidung von Herstellung, Inverkehrbringen oder Verwendung von reglementierten Stoffen aus dem europäischen Chemikalienrecht sowie weiterer Stoffgruppen, die darüber hinausgehen (definiert unter den Punkten f) und g) des genannten Anhangs). Die Vorschriften enthalten jedoch eine Ausnahmeregelung, die von der Mercedes-Benz Group angewendet wird. Im Kontext des Chemikalienrechts sind im Konzern interne Vorgabe-, Freigabe- und Kontrollprozesse für produktions- und produktbezogene Aktivitäten etabliert. Die Mercedes-Benz Group hat zudem Vorgaben zur Substitutionsprüfung und damit zur Verwendung weniger kritischer Gefahrstoffe festgelegt.

Für die Wirtschaftstätigkeit 6.5 beziehen sich die DNSH-Kriterien auf die Einhaltung verschiedener in EU-Verordnungen und -Richtlinien vorgesehener produktbezogener Anforderungen unter anderem zu Emissionsgrenzwerten sowie Rollwiderstandskoeffizienten und Rollgeräuschen von Reifen. Es werden aktuell nur vollelektrische Fahrzeuge im Anwendungsgebiet dieser EU-Regelungen in den taxonomiekonformen Umfängen der Wirtschaftstätigkeit 6.5 berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung eines weiteren FAQ-Dokuments der EU-Kommission (veröffentlicht als Draft Commission Notice vom 19. Dezember 2022) erfüllen nur solche Reifen die DNSH-Anforderungen für das jeweilige Fahrzeug , die den zwei höchsten am Markt verfügbaren Kraftstoffeffizienzklassen und gleichzeitig der höchsten am Markt verfügbaren Klasse für das externe Rollgeräusch entsprechen. Für die Analyse wurde der Zeitpunkt des Inverkehrbringens herangezogen. Zur Beurteilung der jeweiligen am Markt verfügbaren Klassen sind die Angaben der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) zugrunde zu legen. Bei Vans wurde eine solche konkrete Prüfung der für die jeweiligen Fahrzeuge auf dem Markt verfügbaren Reifenklassen nach der EPREL-Datenbank durchgeführt. Für Pkw wurde stattdessen ohne einen EPREL-Abgleich auf die beiden theoretisch höchsten Klassen für die Kraftstoffeffizienz und der höchsten Klasse für das Rollgeräusch abgestellt.  Auf dieser Basis wurde das gesamte Fahrzeugportfolio vollelektrischer Pkw ohne Unterscheidung nach Wirtschaftstätigkeiten und ohne Unterscheidung nach Verkaufs-und Leasingfahrzeugen analysiert und bewertet  und so ein prozentualer Anteil der Pkw mit den jeweils höchsten Reifenklassen ermittelt.

Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Zum Nachweis der Vorgaben für die Wirtschaftstätigkeit 3.3 bezüglich des Umweltziels Biodiversität und Ökosysteme werden zum einen im Rahmen der internen Umweltrisikobewertung ökologisch sensible Gebiete oder Schutzzonen im Umfeld von Standorten dokumentiert und berücksichtigt. Zum anderen ist die Prüfung der umgebenden Gebiete Bestandteil des Planungsprozesses von Standorten.

Erfüllung des Mindestschutzes

Eine Wirtschaftstätigkeit kann nur dann als ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomie klassifiziert werden, wenn sie auch in Übereinstimmung mit bestimmten Mindeststandards ausgeführt wird, die sich entlang internationaler Rahmenwerke orientieren. Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung führt hierzu die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, sowie die Internationale Charta der Menschenrechte an. Eine weiterführende Präzisierung durch die Taxonomie-Verordnung erfolgt nicht.

Mit ihrem Bericht vom Oktober 2022 („Final Report on Minimum Safeguards“) unterstützt die "Platform on Sustainable Finance" Unternehmen bei der Auslegung von Umfang und Anwendungsbereich der Mindeststandards. Dieser Bericht bildet die Grundlage zur Anwendung und Berichterstattung bei der Mercedes-Benz Group. Zentrale Themenbereiche sind demnach Menschen- und Arbeitnehmerrechte, die Verhinderung von Korruption sowie die Förderung eines fairen Wettbewerbs und eine verantwortungsvolle Steuerpraxis.

Im Wesentlichen beruht der Nachweis der Einhaltung auf dem Vorhandensein geeigneter Due-Diligence-Prozesse sowie dem Fehlen letztinstanzlicher Gerichtsurteile aufgrund schwerwiegender Verstöße in den genannten Bereichen.

Die Einhaltung des Mindestschutzes stellt die Mercedes-Benz Group konzernweit sicher.

Berichterstattung zu taxonomiekonformen Anteilen ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten

Nachfolgend werden für die Mercedes-Benz Group die Anteile an Umsatzerlösen, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten dargestellt.

Die einzelnen Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben sind dabei jeweils genau einer Wirtschaftstätigkeit und einem Umweltziel zugeordnet. Doppelzählungen sind somit ausgeschlossen.

Der Berechnung der maßgeblichen Kennzahlen liegt der Konzernabschluss gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zugrunde. Im Vorjahr waren aufgrund einer Erleichterungsvorschrift lediglich die Anteile taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten verpflichtend zu berichten. Im Berichtsjahr ist die Angabe von Vergleichsinformationen noch nicht gesetzlich gefordert.

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse1

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

Absoluter Umsatz1

Umsatz­anteil1

Klima­schutz

Anpassung
an den
Klima­wandel

DNSH-
Kriterien
("keine
Erhebliche
Beeinträch­tigung")

Mindest­schutz

Taxonomie­konformer
Umsatz­anteil in 20221

Kategorie:
Ermöglichende Tätigkeit (E)/
Übergangs­tätigkeit (T)

 

in Mio.
EUR

in %

in %

in %

J/N

J/N

in %

E/T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

14.660

10

100

0

Ja

Ja

10

E

6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

334

0

100

0

Ja

Ja

0

T2

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

14.994

10

100

0

 

 

10

 

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

108.206

72

 

 

 

 

 

 

6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

22.773

15

 

 

 

 

 

 

6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr

854

1

 

 

 

 

 

 

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

131.833

88

 

 

 

 

 

 

Total (A.1 + A.2)

146.827

98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

3.190

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt A + B

150.017

100

 

 

 

 

 

 

1

Die Kennzahlen wurde einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit („limited assurance“) unterzogen.

2

Es handelt sich bei den Umfängen, die auf unsere Hybridfahrzeuge entfallen, um eine Übergangstätigkeit.

Taxonomiefähigkeit der Umsatzerlöse

Für den Anteil der taxonomiefähigen Umsatzerlöse (siehe unter A in der Tabelle) werden die taxonomiefähigen Umsatzerlöse ins Verhältnis gesetzt zu den Gesamtumsätzen des Konzerns.

Dabei berücksichtigt der Nenner alle Umsatzerlöse der einzubeziehenden Konzerngesellschaften. Die in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse betrugen im Berichtsjahr 150.017 Mio. €.

Für die Erhebung des Zählers wurden die Umsatzerlöse daraufhin untersucht, ob sie im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Leasing beziehungsweise der Finanzierung von Fahrzeugen erzielt wurden. Dies trifft auf nahezu alle von der Mercedes-Benz Group erzielten Umsatzerlöse zu.

Taxonomiekonformität der Umsatzerlöse

Für die Ermittlung des taxonomiekonformen Anteils an Wirtschaftstätigkeiten (siehe unter A1 in der Tabelle) wurden für die Beurteilung eines wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz die Umsatzerlöse daraufhin untersucht, ob sie mit CO2-armen Fahrzeugen erzielt wurden. Weiterhin wurde die Einhaltung von DNSH-Kriterien überprüft.

Für den weit überwiegenden Teil der Umsatzerlöse, insbesondere aus dem Neu- und Gebrauchtfahrzeuggeschäft sowie aus der Leasing- und Absatzfinanzierung, erfolgt eine direkte Zurechnung der Umsatzerlöse auf CO2-arme Fahrzeuge. Bei weiteren Umsatzbestandteilen, insbesondere bei Umsätzen aus dem Ersatzteilgeschäft, aus Service- und Wartungsverträgen oder der Zuordnung von mengenabhängigen Rabatten, ist eine Zuweisung zu CO2-armen Fahrzeugen nicht unmittelbar möglich. Daher wurden in diesen Fällen für die verschiedenen Umsatzbestandteile geeignete Schlüsselungen auf Basis aktueller beziehungsweise historischer Fahrzeugumsätze für die im Markt befindliche Flotte beziehungsweise Produktionsmengen herangezogen.

Bis zum Ende des Jahrzehnts will die Mercedes-Benz Group überall dort, wo es die Marktbedingungen zulassen, vollelektrisch sein. Mit diesem strategischen Schritt zu „Electric only“ beschleunigt das Unternehmen die Transformation in eine softwaregetriebene und vollelektrische Zukunft. Abgeleitet aus dieser Strategie und den auf dieser Basis geplanten Absatzzahlen für emissionsarme Fahrzeuge rechnet die Mercedes-Benz Group mit einer deutlichen Erhöhung des Anteils der Umsatzerlöse mit CO2-armen Fahrzeuge in den nächsten Jahren. Weitere Informationen finden sich im Kapitel Umweltbelange.

Investitionen

Investitionen1

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

Absoluter CapEx1

CapEx-
Anteil1

Klima­schutz

Anpassung an den Klima­wandel

DNSH-
Kriterien
("keine
Erhebliche
Beeinträch­tigung")

Mindest­schutz

Taxonomie­konformer
CapEx-
Anteil
in 20221)

Kategorie:
Ermöglichende
Tätigkeit (E)/
Übergangs­tätigkeit (T)

 

in Mio.
EUR

in %

in %

in %

J/N

J/N

in %

E/T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

3.732

20

100

0

Ja

Ja

20

E

6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

325

2

100

0

Ja

Ja

2

T2

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

4.057

22

100

0

 

 

22

 

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

4.092

22

 

 

 

 

 

 

6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

10.220

56

 

 

 

 

 

 

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

14.312

78

 

 

 

 

 

 

Total (A.1 + A.2)

18.369

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt A + B

18.369

100

 

 

 

 

 

 

1

Die Kennzahlen wurden einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit („limited assurance“) unterzogen.

2

Es handelt sich bei den Umfängen, die auf unsere Hybridfahrzeuge entfallen, um eine Übergangstätigkeit.

Taxonomiefähigkeit der Investitionen

Für den Anteil der taxonomiefähigen Investitionen (siehe unter A in der Tabelle) werden die taxonomiefähigen Investitionen ins Verhältnis gesetzt zu den relevanten Gesamtinvestitionen des Konzerns.

Dabei werden im Nenner der Kennzahl für die Investitionen alle Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und vermieteten Gegenständen sowie Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 einschließlich der Zugänge zu den genannten Vermögenswerten im Rahmen von Unternehmensakquisitionen berücksichtigt. Bei den vermieteten Gegenständen werden ausschließlich die von konzernexternen Händlern erworbenen Fahrzeuge berücksichtigt. Erworbene Firmenwerte werden in die Betrachtung nicht einbezogen. Liegt eine Veräußerungsabsicht vor, so werden Investitionen in langfristige Vermögenswerte bis zum erstmaligen Zeitpunkt der Klassifikation als zur Veräußerung oder als Ausschüttung verfügbar gemäß IFRS 5 berücksichtigt. Die relevanten Zugänge zu den einzubeziehenden Vermögenswerten betrugen im Berichtsjahr 2022 insgesamt 18.325 Mio. €.

Nach dem oben genannten Interpretationsdokument der EU-Kommission beinhaltet die Definition einer Wirtschaftstätigkeit die Erzielung eines Outputs. Entsprechend dem Geschäftsmodell der Mercedes-Benz Group wurden daher für die Ermittlung des Zählers die Investitionen dahingehend analysiert, ob sie im Zusammenhang mit der Herstellung von Fahrzeugen oder Beförderungslösungen für Personen und Güter erfolgen. Dies ist für nahezu alle Investitionen des Konzerns erfüllt.

Taxonomiekonformität der Investitionen

Für die Ermittlung des taxonomiekonformen Anteils an Wirtschaftstätigkeiten (siehe unter A1 in der Tabelle) wurden für die Beurteilung eines wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz die Investitionen daraufhin untersucht, ob sie mit CO2-armen Fahrzeugen im Zusammenhang stehen. Weiterhin wurde die Einhaltung von DNSH-Kriterien überprüft.

Die folgenden Investitionen sind dabei aggregiert über die Wirtschaftstätigkeiten enthalten:

Investitionen im Berichtsjahr 2022

 

Im Nenner
in Mio €
(gesamte Investitionen)

Im Zähler
in Mio €
(taxonomie­konforme Investitionen)1

Taxonomie­konforme Investitionen
in %1

Sachanlagevermögen

3.421

1.507

44

Immaterielle Vermögenswerte

3.480

1.874

54

Nutzungsrechte (IFRS16)

923

391

42

Vermietete Gegenstände

10.545

285

3

Summe

18.369

4.057

22

1

Die Kennzahlen wurden einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit ("limited assurance") unterzogen.

Die Höhe des Anteils der taxonomiekonformen Investitionen an den Gesamtinvestitionen ist im Wesentlichen durch die Zugänge bei den vermieteten Gegenständen geprägt. Daher reflektiert dieser Anteil nur bedingt die Zukunftsinvestitionen in nachhaltige Produkte.

Bei einer Betrachtung der taxonomiekonformen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (im Wesentlichen aktivierte Forschungs- und Entwicklungsleistungen) und Sachanlagen der Mercedes-Benz Group ergeben sich deutlich höhere Anteile an taxonomiekonformen Investitionen (siehe Tabelle).

Im Rahmen der „Electric only“-Strategie beabsichtigt die Mercedes-Benz Group, diese Investitionen in den nächsten Jahren weiter zu erhöhen.

Alle im Geschäftsjahr im Zähler enthaltenen Investitionen der Mercedes-Benz Group beziehen sich auf Vermögenswerte oder Prozesse im Zusammenhang mit bereits bestehenden Technologien, die mit bereits bestehenden taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Für den überwiegenden Teil der Investitionen im Industriegeschäft erfolgte eine direkte Zuordnung zu vollelektrischen oder CO2-armen hybriden Fahrzeugprojekten. Für Investitionen in Vermögenswerte, die sowohl zur Herstellung von Verbrennerfahrzeugen als auch zur Produktion CO2-armer Fahrzeuge genutzt werden, wurden geeignete Schlüsselungen auf Basis von geplanten Absatzzahlen auf der Ebene der jeweiligen Baureihe beziehungsweise der Fahrzeugplattform vorgenommen. Für Investitionen ohne direkten Bezug zum Herstellungsprozess wurden die entsprechenden Investitionen anhand geplanter Absatzzahlen von CO2-armen Fahrzeugen geschlüsselt. Für den Finanzdienstleistungsbereich sind die Zugänge zu den vermieteten Gegenständen direkt CO2-armen Fahrzeugen zurechenbar.

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben1

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

Absoluter
OpEx1

OpEx-
Anteil1

Klima­schutz

Anpassung
an den
Klima­wandel

DNSH-
Kriterien
("keine
Erhebliche
Beeinträch­tigung")

Mindest­schutz

Taxonomie­konformer
OpEx-
Anteil
in 20221

Kategorie:
Ermöglichende Tätigkeit (E)/
Übergangs­tätigkeit (T)

 

in Mio.
EUR

in %

in %

in %

J/N

J/N

in %

E/T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

2.340

35

100

0

Ja

Ja

35

E

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

2.340

35

100

0

 

 

35

 

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

3.3 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien

4.324

65

 

 

 

 

 

 

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)

4.324

65

 

 

 

 

 

 

Total (A.1 + A.2)

6.664

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt A + B

6.664

100

 

 

 

 

 

 

1

Die Kennzahlen wurden einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit („limited assurance“) unterzogen.

Taxonomiefähigkeit der Betriebsausgaben

Für den Anteil der taxonomiefähigen Betriebsausgaben (siehe unter A in der Tabelle) werden die taxonomiefähigen Betriebsausgaben ins Verhältnis gesetzt zu den relevanten Betriebsausgaben des Konzerns.

Dabei stellen die im Nenner zu berücksichtigenden Betriebsausgaben eine ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung ermittelte Kennzahl dar. Hierzu zählen die nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverträgen. Darüber hinaus werden Aufwendungen aus Gebäudesanierungsmaßnahmen sowie bestimmte Wartungs- und Reparaturmaßnahmen (im Wesentlichen Arbeits- und Materialkosten sowie bezogene Leistungen) bei Vermögenswerten des Sachanlagevermögens gemäß dem delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 Taxonomie-Verordnung einbezogen. Diese Bestandteile der relevanten Betriebsausgaben wurden auf Basis von Wesentlichkeitsbetrachtungen ausschließlich bei den Produktionsgesellschaften der Mercedes-Benz Group erhoben. Es werden die genannten Betriebsausgaben der einzubeziehenden Gesellschaften berücksichtigt, soweit diese nicht als aufgegebene Aktivitäten gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden.

Entsprechend der Vorgehensweise bei den Investitionen wurden auch hier für die Ermittlung des Zählers die relevanten Betriebsausgaben auf Basis der oben genannten Wesentlichkeitsbetrachtungen dahingehend untersucht, ob sie im Zusammenhang mit der Herstellung von Fahrzeugen stehen. Dies trifft nahezu auf alle getätigten Betriebsausgaben zu.

Taxonomiekonformität der Betriebsausgaben

Für die Ermittlung des taxonomiekonformen Anteils an Wirtschaftstätigkeiten (siehe unter A1 in der Tabelle) wurden für die Beurteilung eines wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz die Betriebsausgaben daraufhin untersucht, ob sie für CO2-arme Fahrzeuge angefallen sind. Weiterhin wurde die Einhaltung von DNSH-Kriterien überprüft.

Die nicht aktivierten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können anhand der Zuordnung zu vollelektrischen oder CO2-armen hybriden Fahrzeugprojekten überwiegend direkt in den Zähler eingerechnet werden. Für nicht unmittelbar zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (Baureihen oder Fahrzeugplattformen, die sowohl Plug-in-Hybride als auch reine Verbrennerfahrzeuge enthalten) wurden geeignete Schlüsselungen auf Basis von erwarteten zukünftigen Absatzzahlen des CO2-armen Anteils der Baureihe beziehungsweise der Fahrzeugplattform vorgenommen. Für die weiteren Bestandteile der relevanten Betriebsausgaben konnte ebenfalls keine direkte Zurechnung zu CO2-armen Fahrzeugen vorgenommen werden. Die Einbeziehung in den Zähler erfolgte auf Basis von geeigneten Schlüsselungen anhand aktueller Produktionsumfänge.

Abfallhierarchie
Eine Abfallhierarchie definiert verschiedene Herangehensweisen für den Umgang mit Abfällen und priorisiert diese. Den höchsten Stellenwert haben Maßnahmen, die besonders umweltverträglich sind. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz beschreibt hierfür die folgenden fünf Hierarchiestufen:
1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling
4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
5. Beseitigung
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Due Diligence
Im Allgemeinen handelt es sich bei Due-Diligence-Verfahren um eine sorgfältige Prüfung, Analyse und Bewertung eines Unternehmens. Eine Menschenrechts-Due-Diligence umfasst Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um Risiken in Bezug auf Menschenrechte im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, seiner Lieferkette und der von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu erkennen und diesen entgegenzuwirken.
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EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie (auch Sustainable Finance Taxonomy) ist ein Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Kommission erarbeitet wurde und erstmals ein einheitliches Verständnis der Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten in der EU schaffen soll. Ziel ist es, EU-weit Wirtschaftsaktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeit zu beurteilen, um entsprechende Finanzentscheidungen zu erleichtern.
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Kreislaufwirtschaft
Bei der Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) handelt es sich um einen Ansatz, bei dem vorhandene Materialien und Produkte so lange wie möglich genutzt, repariert, wiederverwendet oder recycelt werden, um ihren Lebenszyklus zu verlängern. Dadurch werden Abfälle und der Bedarf an Primärrohstoffen minimiert. Die Kreislaufwirtschaft gilt als Gegenmodell zum linearen Wirtschaften, bei dem Materialien und Produkte häufig nur einmal genutzt werden, und setzt bereits im Design auf die spätere Wiedergewinnung der verarbeiteten Materialien.
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OECD
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) mit Sitz in Paris ist eine internationale Organisation mit 37 Mitgliedsstaaten, die sich Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen.
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Plug-in-Hybride (PHEV)
Ein Plug-in-Hybrid (Plug-in Hybrid Electric Vehicle – PHEV) ist ein Auto mit Hybridantrieb, dessen Akku sowohl über einen Verbrennungsmotor als auch am Stromnetz geladen werden kann.
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WLTP
WLTP (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ist ein internationales Messverfahren. Mit ihm wird geprüft, wie viel Kraftstoff ein Auto verbraucht und ob es die Abgasgrenzwerte einhält. WLTP hat das alte Messverfahren NEFZ zum 1. September 2017 abgelöst. Beim WLTP-Zyklus werden für jedes Fahrzeug Zertifizierungswerte aus der Masse, dem Luft- und Rollwiderstand sowie den Sonderausstattungen ermittelt. Bestandteil ist auch ein Test unter realen Fahrbedingungen (RDE).
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