Menschenrechte
Social Compliance
Strategie und Konzepte
Pflicht und Selbstanspruch
GRI 2-23/-24
GRI 3-3
Menschenrechte zu achten, hat für die Mercedes-Benz Group zentrale Bedeutung und ist für sie Pflicht und Anspruch zugleich. Dementsprechend bindet der Konzern die Achtung der Menschenrechte als Handlungsfeld in seine nachhaltige Geschäftsstrategie ein. Darüber hinaus führte die Mercedes-Benz Group ein entsprechendes risikobasiertes System zur Wahrung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ein. Dessen messbare Ziele und Kennzahlen sind in der nachhaltigen Geschäftsstrategie hinterlegt.
Die Mercedes-Benz Group respektiert die international anerkannten Menschenrechte und verpflichtet sich zur Achtung unter anderem folgender Standards:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Zehn Prinzipien des UN Global Compact
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen1
Dies ist in der konzerneigenen Verhaltensrichtlinie sowie der Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte hinterlegt, die für alle Beschäftigten weltweit verbindlich sind. Zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten hat die Mercedes-Benz Group das Human Rights Respect System (HRRS) eingeführt.
Grundsatzerklärung
Die Achtung der Menschenrechte ist für die Mercedes-Benz Group ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ihr Anspruch ist, dass die Menschenrechte in allen Konzerngesellschaften eingehalten und auch bei ihren Partnern – entlang der gesamten Wertschöpfungskette – sowie Lieferanten geachtet werden. Die Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte ist Ausdruck dieser Selbstverpflichtung.
Beim Verfassen der Erklärung haben alle relevanten Fachbereiche des Konzerns mitgewirkt. Interne Menschenrechtsexpertinnen und -experten wurden dabei ebenso einbezogen wie die Perspektiven und die Expertise externer Stakeholder. Die Vorgaben der oben genannten internationalen Standards und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurden berücksichtigt.
Der Vorstandsvorsitzende und weitere Mitglieder des Vorstands der Mercedes-Benz Group AG haben die Grundsatzerklärung gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat, der Weltarbeitnehmervertretung und IndustriALL Global Union unterzeichnet. Die Grundsatzerklärung ergänzt und konkretisiert die Prinzipien zu Menschenrechten und guten Arbeitsbedingungen in der Verhaltensrichtlinie der Mercedes-Benz Group. Die Grundsatzerklärung ist für alle Beschäftigten weltweit verbindlich. Die Konzernrevision nimmt die darin geregelten Prinzipien auf Basis der Verhaltensrichtlinie in ihre Prüfkriterien auf und achtet darauf, dass ihre Vorgaben eingehalten werden.
Mit der Grundsatzerklärung verpflichtet sich die Mercedes-Benz Group dazu, weltweit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte innerhalb ihres eigenen Geschäftsbereichs und gegenüber ihren Partnern und Lieferanten vorzubeugen und diese negativen Auswirkungen soweit möglich zu beenden und zu minimieren. Die Mercedes-Benz Group entwickelt die Grundsatzerklärung kontinuierlich weiter und passt sie entsprechend den Ergebnissen der Risikoanalyse im Rahmen des HRRS regelmäßig und anlassbezogen an. Sie kommuniziert sie an alle Beschäftigten der Mercedes-Benz Group sowie an Konzerngesellschaften. Die Grundsatzerklärung ist in verschiedenen Sprachen öffentlich verfügbar und seit Januar 2023 der Verhaltensrichtlinie angehängt. Diese wird jedem Arbeitsvertrag beigelegt.
Anforderungen an Lieferanten
GRI 407-1
GRI 408-1
GRI 409-1
Daher bekennt sich die Mercedes-Benz Group zu einer verantwortungsvollen Beschaffung von Produktions- und Nichtproduktionsmaterial sowie Dienstleistungen.
Dabei bilden die „Responsible Sourcing Standards“ (RSS) die Leitplanken für das nachhaltige Lieferkettenmanagement der Mercedes-Benz Group. Diese definieren Mindestanforderungen und Erwartungen an die Lieferanten. Sie sind Ausdruck der Überzeugung, dass Unternehmen eine nachhaltige Lieferkette nur gemeinsam mit seinen Partnern erreichen kann. Damit dies gelingt, verpflichtet die Mercedes-Benz Group ihre direkten Lieferanten im Rahmen von Neuausschreibungen, die RSS einzuhalten, diese an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an ihre direkten Lieferanten zu kommunizieren und deren Einhaltung in ihrem Einflussbereich sicherzustellen.
Ziel ist es, weltweit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte vorzubeugen, diese zu minimieren oder, soweit möglich, zu beenden. Darüber hinaus beinhalten die Standards Anforderungen zum Umweltschutz: Diese zielen darauf ab, natürliche Ressourcen zu schonen und Umweltschäden, die durch wirtschaftliche Aktivität entstehen, zu vermeiden, bei Eintritt zu beheben und, falls unvermeidbar oder nicht zu beheben, auszugleichen. Die RSS fokussieren sich insbesondere auf Menschenrechtsaspekte, die die Mercedes-Benz Group im Rahmen eines Impact Assessments als wesentliche menschenrechtliche Risiken identifiziert hat. Mit Blick auf Lieferanten ist darüber hinaus die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) ein wichtiges Thema.
Die RSS richten sich an alle direkten Lieferanten der Mercedes-Benz Group und finden weltweit Anwendung. Die in den RSS enthaltenen menschenrechts- und umweltbezogenen Mindestanforderungen sind seit August 2022 integraler Bestandteil in neuen Lieferverträgen mit direkten Lieferanten der Mercedes-Benz Group.
Darüber hinaus formuliert die Mercedes-Benz Group mit dem neuen Rahmenwerk auch Erwartungen an die Lieferanten. Diese Erwartungen spiegeln Nachhaltigkeitsziele wider, auf die der Konzern gemeinsam mit seinen Lieferanten hinarbeiten will. So sollen zusammen Lösungsansätze vorangetrieben werden, um Menschenrechte und Umwelt zu schützen. Ebenso sollen gemeinsam Prozesse etabliert und kontinuierlich weiterentwickelt werden, die dabei helfen, die Sorgfaltspflichten für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln einzuhalten.
Organisatorische Verankerung
GRI 2-19/-23/-24
GRI 3-3
Das Center of Competence für Menschenrechte ist die Abteilung Social Compliance. Sie arbeitet eng mit den Fachbereichen zusammen, die für die operative Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten verantwortlich sind – insbesondere mit den Einkaufseinheiten.
Die übergreifenden Aktivitäten zum Thema Menschenrechte steuert das Vorstandsressort Integrität und Recht der Mercedes-Benz Group AG. Es verfasst die Grundsatzerklärung und steuert menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb der Mercedes-Benz Group über das konzerneigene HRRS. Das zuständige Vorstandsmitglied entwickelt das Thema im Rahmen der von Vorstand und Aufsichtsrat verantwortlichen Zielvorgaben weiter. Das zuständige Vorstandsmitglied lässt sich regelmäßig über die Menschenrechtsaktivitäten des Konzerns informieren und erhält entsprechende Berichte.
Im Berichtsjahr beschloss die Mercedes-Benz Group erstmals die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten. Seine Aufgabe ist es, zu überwachen, ob die Grundsatzerklärung sowie das HRRS eingehalten werden. Der Menschenrechtsbeauftragte berichtet dem Vorstandsmitglied für Integrität und Recht. Darüber hinaus ist er Mitglied des Group Sustainability Boards und berichtet gegenüber dem Vorstand der Mercedes-Benz Group AG jährlich und anlassbezogen zu besonders relevanten Menschenrechtsthemen sowie zum Stand der Umsetzung der Grundsatzerklärung. Die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten nimmt der Chief Compliance Officer wahr.
Darüber hinaus haben die zuständigen Fachbereiche im Berichtsjahr an den Gesamtvorstand und verschiedene Gremien – beispielsweise das Group Sustainability Board (GSB) – berichtet. Das GSB setzt sich unter anderem aus den für Nachhaltigkeit zuständigen Vorstandsmitgliedern zusammen.
Die Einkaufsbereiche informieren die für sie zuständigen Einkaufsleiterinnen oder -leiter sowie Vorstandsmitglieder über ihre jeweiligen Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte. Zum Fortschritt der Rohstoff-Assessments berichten die zuständigen Fachbereiche quartalsweise an das GSB.
Strategische Entscheidungen zu Menschenrechtsthemen trifft der Gesamtvorstand. Er hat die Aufsicht über Menschenrechtsthemen und wird dazu regelmäßig von den beteiligten Fachverantwortlichen informiert. Im Berichtsjahr wurden unter anderem folgende Themen mit dem Vorstand besprochen:
- Ausblick auf regulatorische Entwicklungen und Ableitung entsprechender Handlungsempfehlungen für den Konzern
- Weiterentwicklung von Richtlinien, Prozessen und Maßnahmen, die an den Anforderungen des LkSG ausgerichtet sind – beispielsweise die Etablierung der neuen Funktion des Konzern-Menschenrechtsbeauftragten
- Vorstellung und Verabschiedung der RSS
Zudem informiert der Vorstand den Aufsichtsrat in regelmäßigen Sitzungen über Nachhaltigkeitsthemen wie Menschenrechte oder Arbeitsstandards.
Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG entschied 2020, Jahresziele im Bereich Menschenrechte vergütungsrelevant zu machen. Das heißt, dass die variable Vergütung der Führungskräfte sowie des Vorstands unter anderem auch davon abhängt, ob spezifische Ziele im Bereich Menschenrechte erreicht worden sind. Grundlage hierfür ist, dass Assessments zu Produktionsmaterial-Rohstoffen mit einem hohen Risiko für Menschenrechtsverletzungen durchgeführt wurden und werden.
Prüfung von Menschenrechtsrisiken
GRI 3-3
GRI 414-1
Human Rights Respect System (HRRS)
Das Human Rights Respect System (HRRS) ist der menschenrechtliche Sorgfaltsansatz der Mercedes-Benz Group. Es umfasst den Schutz der eigenen Belegschaft durch das konzernweite Social Compliance Management System (Social CMS) in Konzerngesellschaften sowie Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfalt in Lieferketten. Mit diesem Human Rights Due-Diligence-Ansatz überprüft die Mercedes-Benz Group sowohl die Konzerngesellschaften als auch ihre unmittelbaren Lieferanten (Tier-1) und, risikobasiert, auch mittelbare Lieferanten (über Tier-1 hinaus).
Das HRRS ist als Kreislauf zu verstehen, der im Kern aus vier Schritten besteht: 1. Risikobeurteilung, 2. Programmimplementierung, 3. Kontrolle, 4. Berichterstattung. Er zielt darauf ab, Risiken sowie mögliche und tatsächliche negative Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Achtung der Menschenrechte frühzeitig zu erkennen, systematisch zu vermeiden und – falls erforderlich – Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Darüber hinaus trägt auch das konzerneigene Hinweisgebersystem BPO (Business Practices Office) zu menschenrechtlicher Sorgfalt der Mercedes-Benz Group bei. Mit dem BPO werden sowohl die Rechteinhabenden geschützt als auch der Konzern. Der Anspruch der Mercedes-Benz Group ist es, schon bevor es Anlass zu Beschwerden gibt, mit potenziell betroffenen Rechteinhabenden oder deren Vertreterinnen und Vertretern in den Austausch zu treten und deren Interessen zu berücksichtigen.
Das Human Rights Respect System (HRRS)
Die Mercedes-Benz Group baut das HRRS Schritt für Schritt weiter aus und bezieht dabei auch externe Stakeholder mit ein. Hierzu zählen Rechteinhabende wie die Beschäftigten und deren Vertreterinnen und Vertreter oder die Bevölkerung vor Ort. Zu menschenrechtlichen Risiken beim Abbau bestimmter Rohstoffe tauscht sich die Mercedes-Benz Group beispielsweise mit internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus.
Menschenrechtsrisiken
Menschenrechtsrisiken identifizieren
Menschenrechtliche Risiken nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
Im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (United Nations – UN) hat die Mercedes-Benz Group die für sie wesentlichen menschenrechtlichen Risiken anhand der Art und des Umfangs der eigenen Geschäftstätigkeit identifiziert. Der für den Konzern relevante rechtliche Referenzrahmen umfasst alle international anerkannten Menschenrechte – vor allem aber die Kernarbeitsnormen der ILO und die Internationale Menschenrechtscharta. Im spezifischen Kontext der Automobilproduktion ergeben sich dadurch wesentliche menschenrechtliche Risiken, die im Rahmen der konzerneigenen Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte sowie in den an Lieferanten gerichteten RSS konkretisiert werden. Diese umfassen auch die im LkSG aufgeführten Menschenrechte.
- Verbot von Kinderarbeit
- Verbot von Zwangsarbeit
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung
- Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Arbeitszeiten, Vergütungen und Leistungen
- Schutz von Menschenrechtsverteidigern
- Schutz lokaler Gemeinschaften und indigener Völker
- Menschenrechtsschutz beim Einsatz von Sicherheitskräften
Risikobehaftete Konzerngesellschaften sowie Produktionsmaterial- und Dienstleistungs-Lieferketten
Bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse verfolgt die Mercedes-Benz Group – wie von den UN-Leitprinzipien vorgesehen – einen systematischen, risikobasierten Ansatz: Um die wesentlichen menschenrechtlichen Risiken angemessen adressieren zu können, identifiziert sie in einem ersten Schritt potenziell risikobehaftete Konzerngesellschaften sowie potenziell menschenrechtlich kritische Lieferketten für Produktionsmaterial und Dienstleistungen. Dabei verfolgt die Mercedes-Benz Group je nach Art der Geschäftsbeziehung einen unterschiedlichen Ansatz.
Ihre Konzerngesellschaften unterzog die Mercedes-Benz Group auf Basis eines selbst entwickelten Bewertungsmodells einer menschenrechtlichen Risikoanalyse. Anhand anerkannter Länderrisikoindizes bestimmte sie die jeweilige menschenrechtliche Risikolage je Konzerngesellschaft. Darüber hinaus betrachtete die Mercedes-Benz Group das Risiko des jeweiligen Geschäftsmodells. Jede Konzerngesellschaft wurde anschließend einem entsprechenden Risikocluster zugeordnet.
Um die menschenrechtlichen Auswirkungen in Produktionsmaterial-Lieferketten zu ermitteln, analysierte die Mercedes-Benz Group zunächst die im Fahrzeug vorhandenen Rohstoffe. Diese glich sie anschließend unter anderem mit der „List of goods produced by child labor or forced labor“ des US-Arbeitsministeriums ab. Kritische Rohstoffe priorisierte sie in mehreren Schritten – Kriterien dabei waren unter anderem menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in den Abbauländern der Rohstoffe, die Relevanz der Rohstoffe für die Transformation zur Elektromobilität, die funktionelle Relevanz des Rohstoffs in wichtigen Bauteilen sowie der Einkaufsumfang. Das Ergebnis ist eine Liste von 24 Rohstoffen, die mit erhöhten menschenrechtlichen Risiken einhergehen. Diese werden nun schrittweise und lieferkettenspezifisch geprüft. Die Liste kann im Mercedes-Benz Raw Materials Report (Rohstoff-Report) eingesehen werden.
24 Kritische Rohstoffe in der Lieferkette
Um aus menschenrechtlicher Sicht besonders kritische Dienstleistungen zu identifizieren, zog die Mercedes-Benz Group im Rahmen eines Impact Assessments folgende Kriterien heran:
- die Zahl ungelernter Arbeitskräfte
- hohe Nachfrageschwankungen
- der körperliche Schweregrad der zu verrichtenden Tätigkeit
- die Sichtbarkeit der die Dienstleistung erfüllenden Personen
- die Nutzung von Personaldienstleistern
- hohe Anzahl von Vertragspartnern
- hoher wirtschaftlicher Druck entlang der Lieferketten
Diese Kriterien glich die Mercedes-Benz Group mit den für sie relevanten Dienstleistungen ab und ermittelte so 27 Dienstleistungen. Diese wurden mithilfe einer externen Fachberatung auf Basis des Severity Approachs der UN-Leitprinzipien erneut priorisiert. Die identifizierten Dienstleistungen können folgendermaßen kategorisiert werden:
- Baudienstleistungen
- Eventservices
- Sicherheitsdienstleistungen
- Instandhaltungsdienstleistungen
- Logistikdienstleistungen
- Dienstleistungen im Bereich Arbeitskleidung
Für die identifizierten Dienstleistungen werden im Anschluss schrittweise und lieferkettenspezifisch die wesentlichen menschenrechtlichen Risiken identifiziert und entsprechende Maßnahmen definiert – analog zum Vorgehen bei kritischen Produktionsmaterial-Lieferketten.
Konkrete Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren
In einem zweiten Schritt werden die konkreten Risiken – sowohl die in Bezug auf die risikobehafteten Konzerngesellschaften als auch die der risikobehafteten Lieferketten – ermittelt. Anschließend werden diese gewichtet und priorisiert. Hierfür bedarf es weiterer Prozessschritte, die sich auf die Rahmenbedingungen einer spezifischen Konzerngesellschaft oder Lieferkette beziehen.
Gemäß der Ermittlung der wesentlichen menschenrechtlichen Risiken ergibt sich für die jeweiligen Gesellschaften je nach Land und Geschäftsmodell eine unterschiedliche menschenrechtliche Risikoexposition. Entlang der Risikoschwerpunkte Arbeitnehmerrechte, Diversität und Nichtdiskriminierung sowie Sicherheit und lokale Risiken an den Standorten schickte die Mercedes-Benz Group im Jahr 2021 erstmalig einen standardisierten Fragebogen an Konzerngesellschaften mit hohem und mittlerem Risiko, um konkrete Risiken zu ermitteln und zu überprüfen. Anschließend hat sie die Ergebnisse des Fragebogens hinsichtlich der konkreten Risiken überprüft. So wurden menschenrechtliche Risiken der jeweiligen Gesellschaften auch im Jahr 2022 im direkten Austausch mit den betreuenden Compliance-Bereichen untersucht, evaluiert und anschließend die finale „Social Compliance“-Risikoklassifizierung festgelegt. Die Analyseergebnisse sind Grundlage für die Zuteilung risikospezifischer Maßnahmenpakete.
Die Mercedes-Benz Group nimmt neben Konzerngesellschaften sowie direkten Vertragspartnern auch die tiefere Lieferkette in den Blick, da dort menschenrechtliche Risiken vermehrt auftreten.
Welche der wesentlichen menschenrechtlichen Risiken in den für die Mercedes-Benz Group spezifischen Rohstoff-Lieferketten auftreten, kann sich je nach Rohstoff unterscheiden. Daher unterzieht sie die vorab ermittelten 24 kritischen Rohstoffe einer tiefergehenden Überprüfung.
Im Rahmen dessen orientiert sie sich unter anderem am sogenannten Severity Approach der UN-Leitprinzipien: Dementsprechend bewertet die Mercedes-Benz Group zunächst, welche der wesentlichen menschenrechtlichen Risiken grundsätzlich im Zusammenhang mit dem jeweiligen Rohstoff auftreten. Treten die Risiken auf, so wird anschließend deren Schwere (Scale) und die Anzahl betroffener Personen (Scope) beurteilt. In einem weiteren Schritt bewertet die Mercedes-Benz Group auf Basis von Lieferanten-Dialogen, Lieferanten-Selbstauskünften sowie Audits, ob das Risiko auch in der eigenen Rohstoff-Lieferkette tatsächlich auftritt und Möglichkeiten zur Wiedergutmachung (Remediability) bestehen. Auf dieser Basis definiert der Konzern Maßnahmen und setzt diese um mit dem Ziel, Risiken zu minimieren.
Im Mercedes-Benz Raw Materials Report (Rohstoff-Report) berichtet die Mercedes-Benz Group zu den wesentlichen menschenrechtlichen Risiken und Sorgfaltsmaßnahmen in Verbindung mit kritischen Rohstoffen.
Social Compliance Management System
Mit dem Social Compliance Management System (Social CMS) identifiziert und adressiert die Mercedes-Benz Group insbesondere menschenrechtliche Risiken, die bei der Belegschaft in den eigenen Konzerngesellschaften auftreten können. Grundlage sind länder- und geschäftsmodellbezogene Risikoanalysen. Im Fokus stehen die menschenrechtlichen Risikoschwerpunkte, die für die Konzerngesellschaften ermittelt worden sind: Arbeitnehmerrechte, Diversität und Nichtdiskriminierung sowie Sicherheit und lokale Risiken an den Standorten.
Ziel der Mercedes-Benz Group ist es, mögliche Risiken in den Risikoschwerpunkten durch den systematischen Ansatz des Social CMS zu minimieren.
Der Konzern integrierte das Thema Menschenrechte für die eigenen Konzerngesellschaften mit dem Social CMS in den zentralen, systematischen Compliance-Risikomanagementprozess. Er leitet risikospezifische Maßnahmenpakete ab, die den betroffenen Konzerngesellschaften zugeteilt und bedarfsweise angepasst werden – hierbei werden auch die Compliance-Verantwortlichen des weltweiten Compliance-Netzwerks mit einbezogen. Darauf aufbauend erstellt die Mercedes-Benz Group eine Gesamtrisikoaussage für die Konzerngesellschaften.
Das System wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und überarbeitet. Anlässe hierfür können eine neue oder veränderte Geschäftstätigkeit einer Konzerngesellschaft sein, ebenso wie neu ermittelte, gewichtete oder priorisierte Risiken und Risikoschwerpunkte. Darüber hinaus berücksichtigt die Mercedes-Benz Group regulatorische Vorgaben zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
Im Berichtsjahr hat die Mercedes-Benz Group 100 % der Konzerngesellschaften dieser Risikoanalyse unterzogen.
Menschenrechtsrisiken in Lieferketten
Die Mercedes-Benz Group ist sich ihrer Verantwortung, die Menschenrechte zu wahren, bewusst. Durch umfangreiche Maßnahmen will sie sicherstellen, dass weltweit sowohl Produktionsmaterial als auch Dienstleistungen unter Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards beschafft werden.
Produktionsmaterial
GRI 414-1
Um Fahrzeuge herzustellen, braucht es viele Materialien – darunter Rohstoffe, bei deren Abbau und Verarbeitung eine Gefahr für Menschenrechtsverletzungen und negative Umweltauswirkungen besteht. Denn die Rohstoffe stammen zum Teil aus Ländern, in denen keine hinreichenden ökologischen und sozialen Standards gelten.
Bei der Prüfung von Menschenrechtsrisiken entlang der Lieferkette von Produktionsmaterial liegt ein besonderes Augenmerk auf kritischen Rohstoffen.
Kritische Rohstoffe in der Lieferkette
Die auf Basis einer Vorab-Risikoanalyse identifizierten 24 kritischen Rohstoffe plant der Konzern bis 2028 schrittweise tiefergehend zu untersuchen. Diese Überprüfung besteht im Wesentlichen aus drei Schritten:
- Die Transparenz entlang der Rohstoff-Lieferketten erhöhen – insbesondere bei bestimmten Fokusbauteilen wie der Batteriezelle. Hierfür kontaktiert die Mercedes-Benz AG beispielsweise die Lieferanten der entsprechenden Bauteile und fordert sie auf, ihre Sublieferantenstruktur in einer Selbstauskunft offenzulegen.
- Risiko-Hotspots in diesen Lieferketten identifizieren – beispielsweise auf Basis von Länderrisiken in den einzelnen Abbauländern.
- Maßnahmen für die Risiko-Hotspots definieren, umsetzen und überprüfen, ob diese langfristig wirksam sind.
Die Ergebnisse dieser Überprüfungen veröffentlicht der Konzern in seinem Mercedes-Benz Raw Materials Report (Rohstoff-Report).
Bis Ende 2022 hat die Mercedes-Benz Group Rohstoffe mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen auf diese Weise überprüft und ihr anvisiertes Ziel für 2022 erreicht. Der Konzern beabsichtigt, diesen Anteil Schritt für Schritt weiter zu steigern: Bis 2025 sollen es 70 % sein. Bis zum Jahr 2028 sollen für 100 % der Rohstoffe mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen entsprechende Schutzmaßnahmen definiert werden. Die Fortschritte werden im Rahmen des Rohstoff-Reports dargestellt.
Ein wesentlicher Grundsatz bei der Entscheidung für eine Maßnahme ist, dass die Mercedes-Benz Group Hochrisikogebiete als Bezugsquellen kritischer Rohstoffe nicht generell ausschließt. Der Ansatz zielt vielmehr darauf ab, die Situation vor Ort für die Menschen zu verbessern und deren Rechte zu stärken. Damit folgt die Mercedes-Benz Group auch der Empfehlung von NGOs, Politik und anderen relevanten Interessengruppen, die raten, sich nicht aus kritischen Ländern zurückzuziehen. Die Mercedes-Benz Group befolgt dabei den Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“. Das bedeutet: Sie will in ihren Lieferketten einen aktiven Beitrag leisten, um Mensch und Umwelt besser zu schützen – und sich nicht von Problemen abwenden. Deshalb arbeitet sie eng mit relevanten Stakeholdern in den rohstoffspezifischen Lieferketten zusammen.
Dienstleistungen
Auch ihre Dienstleister nimmt die Mercedes-Benz Group mit in die Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und weiteren Nachhaltigkeitsaspekten: International Procurement Services (IPS), zuständig für den Einkauf von Dienstleistungen, bewertet alle neuen Dienstleister in Risikoländern und kritischen Einkaufsbereichen im Hinblick auf Sozial- und Umweltstandards, Geschäftsethik sowie den Umgang mit Richtlinien. IPS führt Dienstleister-Screenings, Audits und risikobasierte Due-Diligence-Analysen mit ausgewählten Dienstleistern durch. So soll sichergestellt werden, dass Sozialstandards und Umweltauflagen verstanden und eingehalten werden.
Kritische Dienstleistungen in der Lieferkette
Auf Basis einer Vorab-Risikoanalyse identifizierte der Konzern 27 Dienstleistungen, die menschenrechtlich potenziell kritisch sind. Darauf aufbauend entstand zusammen mit einem Team aus Fachleuten ein Fragenkatalog. Die Dienstleister sind aufgefordert, diesen Katalog auszufüllen. Ziel der Mercedes-Benz Group ist es, dadurch mögliche höhere menschenrechtliche Risiken bestimmter Dienstleistungen und Branchen aufzudecken. So erhält sie Transparenz über mögliche Risiken, kann gezielte Status-quo-Analysen einleiten und mit relevanten Dienstleistern in den Dialog treten. Bis Ende 2022 hat die Mercedes-Benz Group Dienstleistungen mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen überprüft und ihr anvisiertes Ziel für 2022 erreicht.
Des Weiteren unterzieht die Mercedes-Benz Group die Dienstleister einer Due-Diligence-Prüfung: Dabei achtet sie insbesondere darauf, vor allem Dienstleister aus Risikoländern zu beurteilen. Die Beurteilung ergänzt sie durch Dokumentenprüfungen und Datenbankrecherchen, um die Plausibilität der Angaben zu gewährleisten.
Stakeholder-Einbindung
GRI 2-29
Die Mercedes-Benz Group legt großen Wert darauf, ihr HRRS gemeinsam mit externen Stakeholdern weiterzuentwickeln und umzusetzen. Ihr ist es besonders wichtig, sich mit potenziell betroffenen Stakeholdern – beispielsweise mit Beschäftigten – sowie deren Vertreterinnen und Vertretern auszutauschen, um menschenrechtliche Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Aber auch mit externen Dritten wie zivilgesellschaftlichen Gruppen oder der lokalen Bevölkerung vor Ort tritt sie in den Dialog und berücksichtigt deren Anregungen.
Im Rahmen des jährlich stattfindenden „Sustainability Dialogue“ diskutierte die Arbeitsgruppe Menschenrechte im Berichtsjahr über das Hinweisgebersystem sowie den Ansatz der Mercedes-Benz Group zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in Rohstoff-Lieferketten. Ziel der Arbeitsgruppe Menschenrechte beim „Sustainability Dialogue“ ist es, Feedback und Expertise von externen Stakeholdern in die Weiterentwicklung des HRRS einzubringen.
Unter dem Dach des „Sustainability Dialogue“ wurde darüber hinaus eine Kerngruppe externer Stakeholder gebildet, um die Mercedes-Benz Group bei der Weiterentwicklung des HRRS zu begleiten. Auch anlassbezogen bezieht die Mercedes-Benz Group externe Expertinnen und Experten ein.
Zudem bindet sie potenziell betroffene Stakeholder bei der Überprüfung ihrer 24 als kritisch identifizierten Rohstoffe ein, um tatsächliche Risiken entlang der jeweiligen Lieferkette zu identifizieren. Hierbei sind regionale und lokale NGOs eine wichtige Stakeholder-Gruppe. Sie geben häufig ein genaueres Bild über die Situation vor Ort und kennen die Anliegen der potenziell Betroffenen. Darüber hinaus hat die Mercedes-Benz Group damit begonnen, einen Prozess zu etablieren, um die Anliegen potenziell Betroffener noch systematischer einzubeziehen. Im Berichtsjahr hat sie sich mit relevanten NGOs unter anderem zu den Themen Tiefseebergbau, Lederproduktion und Entwaldung, Aluminiumproduktion und Bauxitabbau, Kleinbergbau, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Bergbaustandards ausgetauscht.
Gemeinsam mit der Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA) hat die Mercedes-Benz AG einen Ansatz vorangetrieben, um bessere Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen von Audits für die vom Bergbau betroffene lokale Bevölkerung zu schaffen. Ziel des Projekts war es, Verfahren zu testen und weiterzuentwickeln, um Betroffene vor, während und nach der Prüfung von Minenstandorten wirkungsvoll einzubeziehen. Durch eine effektive Beteiligung von Betroffenen während des gesamten Auditprozesses können Bergbaustandards die Risiken des Bergbaus wirkungsvoller reduzieren. Das Projekt mit einjähriger Laufzeit wurde Ende 2022 abgeschlossen. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2023 veröffentlicht.
Beschwerdemanagement
Beschäftigten und externen Hinweisgebenden stellt der Konzern verschiedene Kanäle zur Verfügung, um auf vermutete Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen, Regelverstöße zu melden und Abhilfe einzufordern. Diese tragen auch dazu bei, die unternehmerischen Menschenrechtsrisiken zu identifizieren und zu bewerten. Sowohl das eigene Hinweisgebersystem BPO (Business Practices Office) als auch die Weltarbeitnehmervertretung nehmen entsprechende Hinweise entgegen. Mitarbeitende können – insbesondere bei personenbezogenen Regelverstößen wie sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Rassismus – neben dem BPO auch bei den jeweiligen Führungskräften, dem Personalbereich, der Sozialberatung, dem Werksärztlichen Dienst sowie dem Betriebsrat Unterstützung finden. Eine weitere Anlaufstelle ist der Infopunkt Integrität.
Das Hinweisgebersystem BPO steht weltweit allen Beschäftigten, Geschäftspartnern und externen Hinweisgebern offen, die Risiken für den Konzern oder Fehlverhalten im Konzern oder in den Lieferketten vermuten und melden wollen.
Um das Vertrauen in das Hinweisgebersystem BPO stetig zu steigern und es bei den Beschäftigten noch bekannter zu machen, führt die Mercedes-Benz Group kontinuierlich Kommunikationsmaßnahmen durch. So stellt sie Informationsmaterialien wie länderspezifische Infocards, Pocket Guides oder einen Erklärfilm bereit, der in zehn Sprachen zur Verfügung steht. In diversen Dialogveranstaltungen informiert sie ihre Beschäftigten über das BPO und regt an, Rückmeldung zu geben. Darüber hinaus informiert die Mercedes-Benz Group die Mitarbeitenden regelmäßig über die Art und Anzahl gemeldeter Verstöße und stellt quartalsweise Fallbeispiele zur Verfügung.
Mit Blick auf die Lieferketten können auch Verstöße gegen die „Responsible Sourcing Standards“ über das BPO gemeldet werden. Sofern das Fehlverhalten oder der Missstand im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, ist er angewiesen, diese umgehend zu beseitigen. Der Lieferant ist darüber hinaus verpflichtet, die vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten in seiner Lieferkette bekannt zu machen. Zudem muss er sicherstellen, dass die Informationen auch in die tiefere Lieferkette weitergegeben werden. Gleichzeitig fordert die Mercedes-Benz Group von ihren Lieferanten, ein gleichwertiges Beschwerdeformat für ihre eigenen Lieferketten einzurichten. Ebenso sollen sie darauf hinwirken, eine gleichartige Meldepflicht in Verträgen mit Sublieferanten aufzunehmen. Demnach haben entsprechende Informationen und Meldungen über Verstöße oder Verdachtsmomente durch Sublieferanten an den Partner zu erfolgen.
Über das konzerneigene Hinweisgebersystem BPO hinaus beteiligt sich die Mercedes-Benz Group an der Konzeptionierung und dem geplanten Test eines branchenweiten Beschwerdemechanismus im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesrepublik Deutschland.
Maßnahmen
Sensibilisierung für Menschenrechte
GRI 410-1
Über die Verhaltensrichtlinie und die Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte informiert die Mercedes-Benz Group ihre Beschäftigten zum Thema Menschenrechte und sensibilisiert sie für entsprechende Risiken. Die Bestimmungen sind für alle Beschäftigten bindend. Im Berichtsjahr wurde die Grundsatzerklärung in bestehende Trainingskonzepte integriert – beispielsweise in das verpflichtende webbasierte Basic Module Integrity@Work. Darin vermittelt sie allen Beschäftigten, welche strategische und operative Bedeutung das Thema Menschenrechte für die Mercedes-Benz Group hat und welche Relevanz ihm im Arbeitsalltag zukommt. Je nach Tätigkeitsbereich gehören darüber hinaus weitere funktionsspezifische Trainings zum Einarbeitungsprozess neuer Mitarbeitender, in denen es um menschenrechtliche Fragestellungen im jeweiligen Arbeitsumfeld geht.
Im Jahr 2022 hat die Mercedes-Benz Group neue Compliance-Schulungen eingeführt. Diese sind für Mitarbeitende der Einkaufs- und Vertriebsorganisation sowie für Mitglieder der Geschäftsführung mit Aufsichtsfunktionen verpflichtend. Inhaltlich geht es unter anderem um zielgruppenspezifische Menschenrechtsthemen sowie Rollen und Verantwortungen im Rahmen der Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte. Die Schulungen zum Thema Menschenrechte stehen allen interessierten Beschäftigten zur Verfügung.
Den lokalen Compliance- und Sicherheitsverantwortlichen kommt bei der Wahrung der Menschenrechte innerhalb der Konzerngesellschaften eine wichtige Rolle zu. Daher werden diese seit 2020 mit einem webbasierten Training zu relevanten menschenrechtlichen Risiken sensibilisiert. Der inhaltliche Fokus liegt auf den vier Risikoschwerpunkten, die im Rahmen einer Risikoanalyse identifiziert wurden: Arbeitnehmerrechte, Diversität, Sicherheit und lokale Gegebenheiten. Die Mercedes-Benz Group setzt das Training auch im Bereich der Konzernsicherheit ein: Ziel ist es, die dortigen Beschäftigten über menschenrechtliche Risiken in Verbindung mit internen Sicherheitsprozessen und -dienstleistungen zu sensibilisieren.
Als Teil des kontinuierlichen Compliance-Trainingsprogramms absolvierten die Mitarbeitenden der Mercedes-Benz Group im Berichtsjahr 60.129 Online-Trainings, die einen Bezug zu Menschenrechtsthemen hatten; das entspricht 7.782 Stunden.
Die Mercedes-Benz AG schult gezielt ihre Mitarbeitenden im Einkauf: Im Berichtsjahr haben 114 Beschäftigte des Einkaufs für Produktionsmaterial der Mercedes-Benz AG an einer Nachhaltigkeitsschulung teilgenommen. Dabei ging es im Kern um Anforderungen, die Lieferanten im Rahmen der Vertragsvergabe akzeptieren müssen.
Maßnahmen in den Konzerngesellschaften
Die Mercedes-Benz Group AG überwacht und kontrolliert die Achtung und Wahrung der Menschenrechte in allen ihren Konzerngesellschaften. Deshalb prüft die Mercedes-Benz Group risikobasiert und systematisch mögliche Risikoschwerpunkte in den Konzerngesellschaften – hierzu führt sie unter anderem mehrstufige Risikobewertungen durch. Die Ergebnisse werden sorgfältig ausgewertet und dokumentiert.
Basierend auf der Risikoeinstufung der Konzerngesellschaften werden den Geschäftseinheiten Maßnahmenpakete zugeteilt. Die Konzerngesellschaften setzen diese Maßnahmen um. Zur Unterstützung hat die Mercedes-Benz Group den Konzerngesellschaften hierfür im Berichtszeitraum Kommunikationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Diese beinhalten die Werte und Anforderungen, die der Konzern im Umgang mit Beschäftigten und Geschäftspartnern verfolgt.
Die Pakete zahlen auf die vier identifizierten Risikoschwerpunkte ein und regeln, wer für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist. So legt beispielsweise eines der Maßnahmenpakete fest, dass in Konzerngesellschaften mit erhöhtem Risiko im Handlungsfeld Diversität ein lokaler Diversity-Repräsentant benannt werden soll. Verstöße sollen dadurch leichter adressiert und behoben werden.
Arbeitnehmerrechte in den Konzerngesellschaften
GRI 403-1/-2/-3/-4/-5/-6/-7/-8/-9/-10
GRI 405-1
GRI 406-1
GRI 407-1
GRI 408-1
GRI 409-1
Die Mercedes-Benz Group integriert und prüft die nachfolgenden Arbeitnehmerrechte systematisiert und risikobasiert in Konzerngesellschaften im Rahmen des konzernweiten Social Compliance Management Systems.
Vergütungen und Leistungen
Die Mercedes-Benz Group bekennt sich zu einem angemessenen Lohn, der zumindest die Höhe des nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohns beträgt und es den Beschäftigten darüber hinaus ermöglicht, mindestens ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Weltweit vergütet die Mercedes-Benz Group geleistete Arbeit in allen Konzerngesellschaften nach den gleichen Grundsätzen. Die eigene globale Vergütungsrichtlinie, die für alle Mitarbeitergruppen gilt, definiert Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen für die Gestaltung von Vergütungssystemen, deren Einhaltung durch interne Audits geprüft wird.
Verbot von Kinderarbeit
Die Mercedes-Benz Group richtet sich strikt gegen jede Form der Kinderarbeit im Sinne der einschlägigen ILO-Übereinkommen Nummer 138 und Nummer 182.
Sie setzt sich für die effektive Abschaffung von Kinderarbeit ein und richtet ihre Arbeitgeberpraktiken danach aus.
Arbeitszeiten
Bei der Mercedes-Benz Group gilt der Grundsatz, dass die Arbeitszeit den jeweiligen lokalen gesetzlichen Vorgaben beziehungsweise den jeweiligen Branchenstandards entspricht. Sie stellt im Rahmen des anwendbaren Rechts sicher, dass sichere und gesunde Arbeitsbedingungen herrschen, Arbeitspausen, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit sowie regelmäßiger bezahlter Erholungsurlaub gewährleistet sind und die geltenden internationalen Standards zu Arbeitszeiten, mindestens jedoch die jeweils am Beschäftigungsort einschlägigen ILO-Übereinkommen eingehalten werden.
Verbot von Zwangsarbeit
Die Mercedes-Benz Group ist strikt gegen Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie jegliche Form der Sklaverei, einschließlich moderner Formen der Sklaverei und Menschenhandel. Sämtliche Arbeitgeberpraktiken sind mindestens nach den ILO-Kernarbeitsnormen auszurichten. Arbeitsverhältnisse gründen immer auf Freiwilligkeit. Alle Arbeitsverhältnisse können unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden.
Gemäß den lokalen Bestimmungen, in Deutschland zum Beispiel gemäß Arbeits- und Tarifverträgen, erhalten die Beschäftigten die Vergütung zu den vereinbarten Zeiten. Jeder Beschäftigte erhält eine Gehaltsabrechnung, in der das Entgelt sowie die gesetzlichen Abzüge (zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge) transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Die Mercedes-Benz Group erkennt das Anrecht ihrer Beschäftigten auf Bildung von Arbeitnehmervertretungen und auf Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen sowie ihr Streikrecht, in Abhängigkeit vom jeweils anwendbaren Recht, an. Die Gründung, der Beitritt zu oder die Mitgliedschaft in einer nach dem anwendbaren Recht anerkannten Gewerkschaft dürfen nicht als Grund für ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Mercedes-Benz Group gewährleistet als Arbeitgeber Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen des anwendbaren Rechts. Sie unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt mit dem Ziel, betriebsbedingte Unfälle und Erkrankungen zu verhindern.
Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung
Die Mercedes-Benz Group verpflichtet sich, Chancengleichheit bei den Beschäftigten zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Der Konzern steht für die faire Behandlung aller Beschäftigten ein und duldet keinerlei Form von Diskriminierung oder unbegründeter Ungleichbehandlung – etwa aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Abstammung, Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, politischer, sozialer oder gewerkschaftlicher Betätigung, sexueller Identität und Orientierung, physischer beziehungsweise psychischer Einschränkungen oder Alter.
Maßnahmen in Lieferketten
GRI 3-3
Die Mercedes-Benz Group setzt auf vielfältige Maßnahmen und Konzepte, um ihrer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nachzukommen. Hierzu gehören Lieferanten-Screenings, Audits, risikobasierte Due-Diligence-Analysen sowie Qualifizierungsmodule für Lieferanten von Produktionsmaterialien. Mit diesen Instrumenten will die Mercedes-Benz Group die Transparenz in der Lieferkette erhöhen und auch bei Geschäftspartnern darauf hinwirken, dass die international anerkannten Menschenrechte eingehalten und weitere Sozialstandards und Umweltauflagen beachtet werden. Die Einkaufsbereiche spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Produktionsmaterial
GRI 414-1
Die Einkaufsbereiche untersuchen systematisch, ob und inwieweit ihre Produktionsmaterial-Lieferanten die Menschenrechte beachten.
So prüft der Bereich Mercedes-Benz Cars Einkauf und Lieferantenqualität vor einer möglichen Beauftragung die Lieferanten vor Ort. Dabei werden die konzerneigenen Nachhaltigkeitsstandards zugrunde gelegt. Insbesondere stellen die Prüfenden Fragen zu Sozialstandards – beispielsweise zu Arbeitszeiten, Entlohnung und Vereinigungsfreiheit. In Ländern mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen kontrolliert der Bereich noch umfassender: Hier sind die Themen Kinderarbeit, Arbeitssicherheit sowie freie Wahl der Beschäftigung fester Bestandteil der Überprüfung.
Direkte Lieferanten von Produktionsmaterial überprüft der Einkauf der Mercedes-Benz AG auf ihre Menschenrechts-Compliance: Im Rahmen regelmäßiger Risikoanalysen führt der Einkaufsbereich neben CSR-Audits vor Ort unter anderem auch eine jährliche Datenbankrecherche zu Nachhaltigkeits- und Compliance-Verstößen durch. Ziel ist es, mögliche Verstöße anhand aktueller Lieferantendaten frühzeitig zu erkennen. Kommen Verdachtsmomente auf, veranlasst der Einkaufsbereich eine tiefergehende Überprüfung. Dem betroffenen Lieferanten stellt der Konzern hierzu eine Reihe spezifischer Fragen – etwa zu seinem Nachhaltigkeitsmanagement, seinen Sorgfaltsmaßnahmen hinsichtlich Menschenrechtsfragen oder zur Einbindung seiner eigenen Lieferanten. Zeigen sich hierbei Mängel, fordert er ihn dazu auf, die entsprechenden Prozesse zu verbessern.
Sofern die bemängelten Prozesse vom Lieferanten nicht ausreichend nachgebessert werden, entscheidet das Unternehmen individuell über die weiteren Schritte – in besonders schweren Fällen auch in Managementgremien. Dies kann in letzter Konsequenz auch dazu führen, dass sich die Mercedes-Benz AG von einem Lieferanten trennt.
Für ein wirksames nachhaltiges Lieferantenmanagement ist wichtig, dass Lieferantenbewertungen vergleichbar sind. Um das zu gewährleisten, nutzt der Konzern standardisierte Instrumente aus externer Quelle: Ein Beispiel ist der branchenweite Fragebogen zur Nachhaltigkeit (Self-Assessment Questionnaire) der europäischen Nachhaltigkeitsinitiative Drive Sustainability. Die Mercedes-Benz AG fordert von allen ihren Lieferanten, den Fragebogen zu beantworten.
Um menschenrechtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Abbau und der Verarbeitung von Rohstoffen in den Lieferketten der Mercedes-Benz AG zu reduzieren, trifft sie darüber hinaus bis 2028 schrittweise spezifische Maßnahmen für die 24 als kritisch eingestuften Rohstoffe. Mehr dazu im Mercedes-Benz Raw Materials Report (Rohstoff-Report).
Dienstleistungen
GRI 410-1
Der Dienstleistungseinkauf bewertet kontinuierlich das gesamte Dienstleistungs-Portfolio. Dadurch sollen Warengruppen identifiziert werden, die ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverstöße bergen. Der Konzern führt dieses Risiko-Mapping regelmäßig durch, um aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und die Klassifizierung der Risiken anzupassen. Dienstleister mit erhöhtem Risiko werden einer Due-Diligence-Prüfung unterzogen. Dadurch soll deren Integrität geprüft und Verbesserungspotenziale sollen aufgedeckt werden. Gleichzeitig schult die Mercedes-Benz Group die betroffenen Lieferanten am konkreten Fall – sie macht deutlich, welche Erwartungen sie im Hinblick auf ganzheitliche Prozesse zur Wahrung von Menschenrechten hat und welche Standards einzuhalten sind.
Darüber hinaus überprüft IPS alle bestehenden Dienstleister auf ihre Menschenrechts-Compliance: Es führt eine jährliche Datenbankrecherche zu Nachhaltigkeits- und Compliance-Verstößen durch. Durch die regelmäßigen Prüfungen will die Mercedes-Benz Group Verstöße frühzeitig erkennen, ihnen vorbeugen und sicherstellen, dass die Dienstleister wachsam bleiben.
Kommen bei der Datenbankrecherche entsprechende Verdachtsmomente auf, veranlasst der Einkaufsbereich eine tiefergehende Überprüfung. Sofern die bemängelten Prozesse vom Dienstleister nicht ausreichend nachgebessert werden, entscheidet der Konzern individuell über die weiteren Schritte – in besonders schweren Fällen auch in Managementgremien. Dies kann in letzter Konsequenz auch dazu führen, dass sich der Konzern von einem Dienstleister trennt.
Für die eigenen deutschen Standorte hat die Mercedes-Benz Group Werk- und Dienstverträge mit Dienstleistern getroffen. Sie gehen in ihren Anforderungen vielfach über gesetzliche Vorgaben hinaus: Insbesondere stellt die Mercedes-Benz Group hohe Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unterbringung und Vergütung, den Einsatz von Zeitarbeitnehmern sowie die Beauftragung von Subunternehmen. Zudem verlangt sie, keinerlei Scheinselbstständigkeit zuzulassen. Diese Standards gelten für alle Aufträge, die mehr als zwei Monate umfassen und die physisch auf dem Betriebsgelände der Mercedes-Benz Group AG in Deutschland ausgeführt werden. Alle relevanten Werkvertragsunternehmer beziehungsweise Dienstleistenden müssen schriftlich erklären, dass sie die Standards einhalten. Nur unter dieser Voraussetzung kommen sie für Aufträge infrage. Ein Audit-Team überprüft bei ausgewählten Dienstleistungen, ob die Standards in Deutschland eingehalten werden.
Lieferanten sensibilisieren und qualifizieren
Um Nachhaltigkeitsthemen wie die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette erfolgreich zu managen, ist nicht nur ein gemeinsames Werteverständnis wichtig. Ebenso nötig ist das Wissen, wie die geltenden Anforderungen konkret umgesetzt werden können. Dementsprechend sensibilisiert und informiert die Mercedes-Benz Group ihre Lieferanten schon seit vielen Jahren durch entsprechende Schulungsmodule und – wo sinnvoll – auch im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsinitiativen.
Seit 2018 führt die Mercedes-Benz Group für Produktionsmaterial-Lieferanten gemeinsam mit der Nachhaltigkeitsinitiative „Drive Sustainability“ Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen für Lieferanten in verschiedenen Fokusländern durch. Die jeweiligen Länder wählte sie gemeinsam mit der Initiative aus. Im Rahmen der Trainings werden Lieferanten unter anderem zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen geschult – darunter Themen wie Arbeitszeiten, faire Entlohnung, Versammlungsfreiheit und Zwangsarbeit. Im Berichtsjahr fanden die für Lieferanten in Mexiko und den USA vorgesehenen Trainings aufgrund der COVID-19-Pandemie als webbasierte Veranstaltungen statt.
Auf Grundlage ihrer Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und ihrer Verhaltensrichtlinie hat die Mercedes-Benz Group zudem das Compliance Awareness Module entwickelt. Das öffentlich verfügbare Training unterstützt Lieferanten dabei, mit möglichen Integritäts- und Compliance-Risiken verantwortungsvoll umzugehen. Alle Lieferanten können über das Supplier-Portal rund um die Uhr auf das Modul zugreifen. Zudem weist die Mercedes-Benz Group sie auf die Möglichkeit hin, das Modul an ihre eigenen Geschäftspartner in der Lieferkette weiterzuempfehlen.
Branchenverbände und Initiativen
GRI 2-28
Die Mercedes-Benz Group engagiert sich seit Langem in verschiedenen Branchen- und Industrieverbänden, die sich mit den Themen Nachhaltigkeit und Menschenrechte in der Lieferkette auseinandersetzen. Diese Mitgliedschaften helfen ihr, komplexe Lieferketten durch gemeinsame Maßnahmen verantwortungsvoller zu gestalten. Dazu gehören:
- UN Global Compact: Die Mercedes-Benz Group ist Mitglied und Teilnehmer in zwei sogenannten Action Platforms (Decent Work in Global Supply Chains und Reporting).
- Deutsches Global Compact Netzwerk: Die Mercedes-Benz Group nimmt an der Peer Learning Group Menschenrechte teil.
- econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e. V.: Die Mercedes-Benz Group ist Themenpate für Menschenrechte und Mitglied des Clusters Menschenrechte & Wertschöpfung.
- World Business Council for Sustainable Development (WBCSD): Die Mercedes-Benz Group ist Mitglied dieser globalen Wirtschaftsinitiative für nachhaltige Entwicklung und beteiligt sich unter anderem an Programmen zu Circular Economy und zu Business & Human Rights.
- Responsible Supply Chain Initiative RSCI e. V. (RSCI): Die Mercedes-Benz Group ist Gründungsmitglied des vom Verband der Automobilindustrie (VDA) ins Leben gerufenen Vereins. Ziel ist es, alle Akteure im Automobilsektor dabei zu unterstützen, die Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten mittels Vor-Ort-Überprüfungen und entsprechender Nachverfolgung zu verbessern und weiterzuentwickeln. Unter anderem entwickelt der RSCI einen standardisierten Prüfmechanismus, um die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten.
- Drive Sustainability: Die Mercedes-Benz Group ist LEAD-Partner der europäischen Brancheninitiative der Automobilindustrie Drive Sustainability, die sich für Nachhaltigkeit in der Lieferkette einsetzt. Eine wichtige Rolle spielen dabei gemeinsame Leitlinien: die Automotive Industry Guiding Principles to Enhance Sustainability Performance in the Supply Chain. Diese wurden im Berichtsjahr aktualisiert und veröffentlicht. Der 2021 veröffentlichte Raw Materials Outlook ist weiter ausgebaut worden und wird als Grundlage für die Zusammenarbeit mit Stakeholdern genutzt.
- Branchendialog Automobilindustrie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP): Die Mercedes-Benz Group nimmt aktiv am NAP-Branchendialog der Automobilindustrie teil. Ziel ist es, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, Wirtschaft und Verbänden Lösungen zu erarbeiten, um Menschenrechte in Wertschöpfungsketten zu stärken. So wurden beispielsweise im Berichtsjahr Handlungsanleitungen zur Umsetzung der fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt im Automobilsektor erarbeitet und veröffentlicht.
- Catena-X: Seit 2021 engagiert sich die Mercedes-Benz Group beim Kooperationsprojekt Catena-X. Ziel ist es, einen sicheren und unternehmensübergreifenden Datenaustausch aller Beteiligten der automobilen Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Im Berichtsjahr haben sich über 100 Unternehmen diesem gemeinsamen Projekt angeschlossen, um die Digitalisierung der Automobil-Lieferketten voranzutreiben. Catena-X soll die Mercedes-Benz Group unter anderem dabei unterstützen, zu überprüfen, ob und inwiefern Lieferanten vorgegebene Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten. Dies gelingt, indem die Datenkette bis in die vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette, also von den Minen der Rohstoffe bis zum Recycler, mit Informationen vervollständigt wird, die Aufschluss über menschenrechtlich relevante Aspekte geben – zum Beispiel Ursprung des Rohmaterials, Bergbauzertifizierungen oder Angaben zur CO2-Bilanz.
Wirksamkeit und Ergebnisse
GRI 3-3
Konzerngesellschaften
Im Berichtszeitraum hat die Mercedes-Benz Group ihre Maßnahmen im Bereich Menschenrechte überprüft und ihren Managementansatz bedarfsweise angepasst.
Die Mercedes-Benz Group hat im Jahr 2022 Maßnahmenpakete für alle Risikoschwerpunkte in Konzerngesellschaften auf Basis ihrer individuellen Risikoeinstufung eingeführt. Es wird aktuell im Rahmen des Social CMS ein Konzept zur jährlichen Überprüfung der zugewiesenen Maßnahmen erarbeitet. Damit möchte die Mercedes-Benz Group sicherstellen, dass ihr Menschenrechtsansatz für Konzerngesellschaften effektiv und wirksam ist und die Methoden und Prozesse kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Auch den jährlichen „Sustainability Dialogue“ nutzt der Konzern, um die Wirksamkeit des Ansatzes zu bewerten: Er präsentiert dort Fortschritte ebenso wie Herausforderungen und diskutiert diese mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Anschließend werten die Fachbereiche die Ergebnisse und Impulse der Stakeholder aus und beziehen sie in ihre Arbeitsprozesse ein. Die Resultate werden darüber hinaus auf der Konzernwebsite veröffentlicht.
Lieferketten
GRI 407-1
GRI 408-1
GRI 409-1
GRI 414-2
Die Mercedes-Benz Group ergreift umfangreiche Maßnahmen, um sicherzustellen, dass weltweit sowohl Produktionsmaterial als auch Dienstleistungen unter Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards beschafft werden. Dabei ist es ihr wichtig, die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und diese bei Bedarf neu auszurichten oder weiterzuentwickeln.
Produktionsmaterial
Im Berichtszeitraum veröffentlichte die Mercedes-Benz Group ihre „Responsible Sourcing Standards“. Darüber hinaus entwickelte sie Instrumente und Prozesse weiter, mit denen sie ihre direkten Lieferanten im Allgemeinen sowie ihre Risikorohstoff-Lieferketten im Speziellen überprüft.
Daneben führte die Mercedes-Benz Group im Jahr 2022 ihre Audits bei Produktionsmaterial-Lieferanten fort: Insgesamt vollzog sie 825 Vor-Ort-Überprüfungen. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie fanden einige Audits virtuell statt. Dabei gab es unter anderem Auffälligkeiten in den Bereichen Weitergabe der Nachhaltigkeitsanforderungen, Compliance und Business Ethics, Arbeitssicherheit sowie Arbeitszeiten. Die Vor-Ort-Überprüfungen bei den direkten Lieferanten der Mercedes-Benz AG haben im Berichtsjahr keine Verdachtsfälle auf Kinder- oder Zwangsarbeit sowie ein Indiz für einen Verstoß gegen das Recht auf Kollektivverhandlungen oder die Vereinigungsfreiheit ergeben.
Seit 2018 schafft das Audit- und Beratungsunternehmen RCS Global für Mercedes-Benz Transparenz über die komplexen Kobalt-Lieferketten von Batteriezellen und auditiert diese über alle Stufen hinweg nach OECD-Due-Diligence-Leitlinien. Nach ersten Fortschritten in den Kobalt-Lieferketten wurde das Engagement im Jahr 2022 auf weitere Batterierohstoffe ausgeweitet – konkret auf Lithium, Nickel, Grafit, Kobalt, Mangan und Kupfer. Auch in diesen Lieferketten will Mercedes-Benz die Transparenz erhöhen und Audits durchführen. Zudem wird der Auditumfang von menschenrechtlichen Schwerpunkten um umweltspezifische Aspekte erweitert.
Bis Ende 2022 hat die Mercedes-Benz Group Rohstoffe mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen weiter überprüft – und damit ihr anvisiertes Ziel für 2022 erreicht.
Im Berichtszeitraum hat sie die Überprüfung des Risikorohstoffs Aluminium abgeschlossen. Zu den identifizierten und priorisierten Risikofeldern zählen: moderne Sklaverei (einschließlich Zwangsarbeit), Gemeinschaftsrechte und indigene Rechte sowie Umweltrisiken mit Auswirkungen auf Menschenrechte. Die Mercedes-Benz Group will die bereits bestehenden Maßnahmen im Jahr 2023 entsprechend dem Risikoprofil weiter ergänzen.
Darüber hinaus überprüft die Mercedes-Benz AG bei ausgewählten Bauteilen, die Aluminium enthalten (Aluminium-Rohmaterialien, Räder und Batteriegehäuse), seit 2022 im Rahmen von Neuausschreibungen die Maßnahmen der potenziellen Tier-1-Lieferanten zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Rohstoff-Lieferketten. Ist diese nicht ausreichend gegeben, erfolgen verpflichtende Maßnahmen als Vergabevoraussetzung.
Die Mercedes-Benz Group hat sich zum Ziel gesetzt, alle 24 kritischen Rohstoffe bis 2028 zu überprüfen. Für Rohstoffe, die noch nicht abschließend überprüft sind, hat sie im Berichtszeitraum auch Fortschritte erzielt: So hat sie wichtige Daten gesammelt, die für die Überprüfung notwendig sind – über Vorkommen, Fördermengen, Abbau und Verarbeitung der Rohstoffe sowie über den Handel mit ihnen.
Dienstleister
Im Berichtsjahr haben sich aus den Vor-Ort-Überprüfungen und Lieferanten-Screenings des Einkaufbereichs IPS bei den direkten Lieferanten der Mercedes-Benz Group keine Hinweise auf Kinder- oder Zwangsarbeit ergeben. Außerdem wurden keine Indizien für Verstöße gegen das Recht auf Kollektivverhandlungen oder die Vereinigungsfreiheit gefunden.
1 Kapitel IV zu Menschenrechten in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.