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Mercedes-Benz AG

Mercedesstraße 120
70372 Stuttgart
Germany

Tel.: +49 7 11 17-0
E-Mail:

dialog@mercedes-benz.com

Vertreten durch den Vorstand:
Ola Källenius (Vorsitzender), Jörg Burzer, Renata Jungo Brüngger, Sabine Kohleisen, Markus Schäfer, Britta Seeger, Hubertus Troska, Harald Wilhelm

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Bernd Pischetsrieder

Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 762873
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 32 12 81 763

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Nachhaltigkeitsbericht 2022

Intro Menschenrechte (Foto)

Menschenrechte

Wesentlichkeit und Ziele

GRI 3-3

Ziel

Zielhorizont

Status 2022

Für 100 % der Produktionsmaterial-Rohstoffe der Mercedes-Benz Group, die ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen bergen, Schutzmaßnahmen definieren und umsetzen

2028

 

Meilenstein: 70 % aller von der Mercedes-Benz Group eingesetzten Produktionsmaterial-Rohstoffe mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen überprüfen und notwendige Verbesserungsmaßnahmen definieren

2025

 

Meilenstein: 50 % aller von der Mercedes-Benz Group eingesetzten Produktionsmaterial-Rohstoffe mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen überprüfen und notwendige Verbesserungsmaßnahmen definieren

2023

 

Meilenstein: 40 % aller von der Mercedes-Benz Group eingesetzten Produktionsmaterial-Rohstoffe mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen überprüfen und notwendige Verbesserungsmaßnahmen definieren

2022

41 %

100 % der aus Dienstleistungs-Lieferketten mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen bezogenen Warengruppen überprüfen

2026

36 %

Das Ziel der Mercedes-Benz Group ist es, wirtschaftlichen Erfolg mit verantwortungsvollem Handeln gegenüber Umwelt, Mensch und Gesellschaft zu verbinden – und das entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Insbesondere mit dem Ausbau der Elektromobilität gewinnt auch das öffentliche Interesse an Menschenrechten in automobilen Lieferketten weiter an Bedeutung. Denn die Produktion von Batteriezellen erfordert Rohstoffe wie beispielsweise Lithium oder Kobalt. Sie stammen häufig aus Ländern, in denen das Risiko besteht, dass sie unter menschenrechtlich kritischen Bedingungen abgebaut werden.

Neben dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachtet die Mercedes-Benz Group auch ein steigendes Interesse am Thema Menschenrechte bei Investoren sowie Ratingagenturen. Das Thema Menschenrechte beeinflusst zunehmend Investitionsentscheidungen.

Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag bereits im Juli 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Es ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Im Februar 2022 hat die Europäische Kommission zudem einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit vorgelegt.

Die Achtung der Menschenrechte ist für die Mercedes-Benz Group ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel ist es, Produkte ohne Menschenrechtsverletzungen herzustellen. Mit dem Human Rights Respect System (HRRS) hat der Konzern einen Ansatz zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten (Human Rights Due-Diligence) entwickelt, um seinem Anspruch gerecht zu werden.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten (Human-Rights-Due-Diligence-Ansatz)
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten bezeichnen die Pflichten, die ein Unternehmen hat, um Menschenrechte zu achten und menschenrechtlichen Risiken im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entgegenzuwirken.
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