Verkehrssicherheit
Automatisiertes Fahren
Strategie und Konzepte
Chancen und Herausforderungen
Weniger Unfälle, mehr Verkehrssicherheit: Das ist eine der Zielrichtungen, die mit dem Einsatz automatisierter und autonomer Systeme in Fahrzeugen einhergeht. Doch eine potenzielle Verbesserung beim Thema Verkehrssicherheit ist nicht der einzige Vorteil automatisierten Fahrens: Die Technologie kann auch eine effiziente Verkehrssteuerung ermöglichen.
Basis für die Akzeptanz und Sicherheit der Fahrzeuge sind auch ethische Aspekte
Aber bei allen Vorteilen ist auch Vorsicht geboten: Bei der Zielverfolgung dürfen ethische und rechtliche Risiken bei automatisierten Systemen nicht außer Acht gelassen werden und erfahren daher von der Mercedes-Benz Group bereits in der Produktentwicklung von Mercedes-Benz Cars ihre Berücksichtigung. Eine besondere Rolle spielt dabei auch die verantwortungsvolle Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). KI ist für automatisierte Fahrzeuge vor allem in Form von Machine Learning (ML) wichtig – unter anderem unterstützt sie das System dabei, Objekte und Situationen auf und neben der Fahrbahn schnell und sicher zu identifizieren.
Die Mercedes-Benz Group ist überzeugt: Nur durch interdisziplinäre Zusammenarbeit kann es gelingen, auf verantwortungsvolle Art und Weise in ein neues Zeitalter der Mobilität einzutreten.
Führungsrolle beim automatisierten Fahren
Die Mercedes-Benz Group hat den Anspruch, eine führende Rolle auf dem Gebiet automatisierter Systeme einzunehmen. Um das zu erreichen, berücksichtigt die Mercedes-Benz Group verschiedene Aspekte, die über rein technische Fragen hinausgehen. So implementiert sie datenschutzrechtliche Grundsätze und Standards nach der Maxime „Privacy by Design“ entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Zudem integriert der Konzern mit dem Prinzip „Ethics by Design“ ethische Aspekte in seine Konzepte für das hoch- und vollautomatisierte Fahren und entwickelt diese kontinuierlich weiter. Im Berichtsjahr wurde „Ethics by Design“ für SAE-Level 3 und 4 weiterentwickelt.
Wie der Anspruch des Konzerns schon heute Realität wird, zeigt die Einführung des „DRIVE PILOT“1 für Modelle der S-Klasse und den EQS. Das System für hochautomatisiertes Fahren ist seit Mai 2022 auf dem deutschen Markt. Bei dem „DRIVE PILOT“ handelt es sich um das weltweit erste Seriensystem mit international gültiger Zertifizierung, das den Anforderungen für das SAE-Level 3 entspricht. Der „DRIVE PILOT“ erfüllt die anspruchsvollen Anforderungen der international gültigen technischen Zulassungsvorschrift UN-R157 Automated Lane Keeping System (ALKS). Damit ist der Weg bereitet, ein solches System grundsätzlich international anzubieten. Schritt für Schritt soll der „DRIVE PILOT“ dementsprechend in weiteren Ländern wie den USA eingeführt werden, sobald die jeweilige nationale Rechtslage eine Abwendung von der Fahraufgabe zulässt. Jedoch müssen neben den regulatorischen Aspekten auch technische Voraussetzungen erfüllt sein – zum Beispiel die Verfügbarkeit hochauflösender Karten (High Definition Maps for Autonomous Driving) in den jeweiligen Ländern. Als nächsten Schritt strebt die Mercedes-Benz Group an, die Systemgenehmigung für „DRIVE PILOT“ in einzelnen Bundesstaaten der USA zu erhalten.
Mit „INTELLIGENT PARK PILOT“2, dem Mercedes me connect Dienst3, hat die Mercedes-Benz Group 2022 zudem die Voraussetzung für Parken nach SAE-Level 4 geschaffen. Denn mit dieser Vorrüstung können erste Kundinnen und Kunden der S-Klasse und des EQS, für deren Fahrzeugvariante der entsprechende Connect-Dienst verfügbar ist, das weltweit erste behördlich für den Serienbetrieb zugelassene, vollautomatisierte und fahrerlose Parksystem „Automated Valet Parking“ von Bosch und Mercedes-Benz nutzen. Die Funktion wird zunächst im Parkhaus P6 am Flughafen in Stuttgart (Deutschland) verfügbar sein, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hierzu im November 2022 die Genehmigung erteilt hat.
Standards und Rechtsrahmen für automatisierte Fahrsysteme
Neue Technologien erfordern Rechtssicherheit: Daher engagiert sich die Mercedes-Benz Group in nationalen und internationalen Gremien und Verbänden, die sich genau dafür starkmachen.
In Deutschland gelten für die Nutzung automatisierter Fahrsysteme insbesondere folgende Gesetze und regulatorische Vorschriften: Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) aus dem Jahr 2017 gestatten das hochautomatisierte Fahren (SAE-Level 3). Seit 2021 erlaubt außerdem das Gesetz zum autonomen Fahren samt Durchführungsverordnung auch ein vollautomatisiertes Fahren (SAE-Level 4).
International von Bedeutung ist die 2021 vom World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) verabschiedete technische Zulassungsvorschrift ALKS. Sie erlaubt grundsätzlich, ein hochautomatisiertes Fahrsystem (SAE-Level 3) international anzubieten, und dient zudem als Basis für Systemgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Deutschland. 2023 werden Erweiterungen der UN-R157 in Kraft treten, die das Einsatzspektrum von hochautomatisierten Fahrsystemen (SAE-Level 3) ausdehnen.
Weitere Länder haben inzwischen rechtliche Regelungen für den Einsatz automatisierter Systeme geschaffen oder entsprechende Gesetzgebungsprozesse angestoßen.
Nach Ansicht der Mercedes-Benz Group ist es auch in anderen Ländern erforderlich, das jeweilige nationale Verkehrs- und Verhaltensrecht weiterzuentwickeln. Nur so sei ein rechtssicherer Einsatz von automatisierten beziehungsweise hoch-/vollautomatisierten Systemen (SAE-Level 3 beziehungsweise SAE-Level 4) möglich.
Um einen grenzüberschreitenden Einsatz von automatisiert fahrenden Autos zu ermöglichen, bedarf es darüber hinaus einer internationalen Harmonisierung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Diese sollten möglichst kompatibel miteinander sein und gleiche Anforderungen an die Technologie stellen. Das betrifft auch die Frage, wie mit den Daten, die für automatisiertes Fahren notwendig sind, umgegangen werden soll.
Die Technologiestufen auf dem Weg zum autonomen Fahren
2 Anwendungsfälle beinhalten Straßentypen, Geschwindigkeitsbereiche und Umfeldbedingungen.
Verantwortungsvolle Produktentwicklung
GRI 3-3
GRI 416-2
Die Entwicklung von automatisierten Systemen geht mit besonderen Herausforderungen einher. Entsprechend greift die Mercedes-Benz Group in den automobilen Geschäftsfeldern auf die Instrumente des „technical Compliance Management System“ (tCMS) zurück. Ziel ist es, Risiken im Produktentstehungsprozess frühzeitig zu erkennen und ihnen präventiv zu begegnen. Das tCMS legt Werte, Prinzipien, Strukturen und Prozesse fest, die den Beschäftigten des Konzerns insbesondere bei anspruchsvollen Auslegungsfragen zu technischen Regelungen Sicherheit und Orientierung geben sollen.
Komplexe Fragestellungen im Bereich des automatisierten Fahrens werden im Rahmen eines interdisziplinär ausgerichteten Prozesses bewertet und entschieden. Dabei werden technische, rechtliche, ethische sowie zertifizierungs- und sicherheitsrelevante Kriterien berücksichtigt.
Sollten Fahrzeuge, die bereits in Kundenhand sind, Auffälligkeiten in Bezug auf Sicherheit, Konformität oder Emissionen aufweisen, greifen etablierte Bewertungs- und Regulierungsprozesse. Dann führt der Konzern beispielsweise Kundendienstmaßnahmen durch oder ruft Fahrzeuge – sofern notwendig – zurück.
Neben den rechtlichen, zertifizierungsrelevanten und technischen Vorgaben befolgt die Mercedes-Benz Group auch weiterführende interne Regelwerke und orientiert sich an ethischen Prinzipien. Hierzu gehören zum Beispiel die Datenleitprinzipien und die KI-Prinzipien. Diese Prinzipien und Regelwerke werden bei Softwareanforderungen ebenso wie bei der Ausgestaltung der Hardware angewendet. Die Prinzipien bauen auf den Grundsätzen der Mercedes-Benz Group auf und sind in der Verhaltensrichtlinie verankert.
Neben den eigenen Richtlinien und Prinzipien orientiert sich der Konzern an geplanten oder bereits verabschiedeten nationalen und internationalen Leitlinien und Standards. Maßgeblich sind hierfür zum Beispiel die 20 Regeln der Ethikkommission der deutschen Bundesregierung zum automatisierten und vernetzten Fahren sowie der unabhängige Expertenbericht der EU-Kommission zu „Ethics of Connected and Automated Vehicles: recommendations on road safety, privacy, fairness, explainability and responsibility“.
Integrierter Ansatz
Technische, rechtliche, ethische sowie zertifizierungs- und sicherheitsrelevante Fragen rund um das automatisierte Fahren bei Mercedes-Benz Cars beantwortet der Konzern in einem integrierten Ansatz. Ein interdisziplinäres Team bewertet mögliche Auswirkungen der technischen Neuerungen, erarbeitet ausgewogene Lösungen und setzt diese um. Hierbei geht es beispielsweise um den verantwortungsvollen Einsatz von Daten bei der Programmierung oder um die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden, die den automatisierten Fahrzeugen auf der Straße begegnen. Auf diesem Weg will der Konzern sowohl die Sicherheit als auch die Akzeptanz der Produkte steigern.
Unter anderem werden das deutsche Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) in Systemsprache übersetzt. Denn obwohl das StVG und die StVO maßgeblich die geltenden Verkehrsvorschriften in Deutschland definieren, sind sie größtenteils nicht als Vorlage für die Programmierung von technischen Systemen ausgelegt. Das Ergebnis dieser bereichsübergreifenden Zusammenarbeit sind spezielle Fahr- und Systemanforderungen. Sie helfen dem Konzern dabei, die vielfältigen juristischen, ethischen sowie Produktsicherheit und Zertifizierung betreffenden Vorgaben systemseitig umzusetzen.
Für die gesellschaftliche Akzeptanz des automatisierten Fahrens ist es zudem wichtig, einen umfassenden Datenschutz zu gewährleisten. Deshalb werden die Datenschutzexpertinnen und ‑experten frühzeitig in die Konzeptentwicklung eingebunden. Ziel sind datenschutzfreundliche Konzepte nach dem Prinzip „Privacy by Design“.
Der integrierte Ansatz spielte eine wichtige Rolle bei der Markteinführung des „DRIVE PILOT“, einem System für hochautomatisiertes Fahren. Die Aufgabe bestand darin, den Paradigmenwechsel in der Mobilität am Beispiel eines SAE-Level-3-Systems verantwortungsvoll zu begleiten. Im Jahr 2022 führte die Mercedes-Benz Group dazu spezielle Schulungsmaßnahmen für Vertrieb und Aftersales durch. Weiterhin stellte sie verschiedene Informationsangebote für Kundinnen und Kunden bereit und entwickelt laufend weitere individuelle Beratungs- und Begleitmaßnahmen, um diese bei der Nutzung ihres Fahrzeugs mit „DRIVE PILOT“ zu unterstützen.
Maßnahmen
Offener Dialog
Die Mercedes-Benz Group fördert den offenen Dialog zwischen Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, Behörden, Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft – denn eine breite gesellschaftliche Diskussion ist Voraussetzung für die Akzeptanz des automatisierten Fahrens. Dazu nutzt der Konzern seit 2015 den jährlichen „Sustainability Dialogue“ für den Austausch über ethische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen, die im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren stehen. Der „Sustainability Dialogue“ hat zuletzt am 27. Oktober 2022 stattgefunden. Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe „Verkehrssicherheit“ waren sich einig, dass die Transformation der Mobilität grundlegende Veränderungen nach sich zieht, die neue Anforderungen an die Verkehrssicherheitsforschung stellen. Die Mercedes-Benz Group sowie alle weiteren Automobilhersteller, Behörden und die Wissenschaft können einen Beitrag leisten, diese zu erfüllen.
Mit Blick auf die zukünftige Sicherheit in Städten haben die Teilnehmenden zwei thematische Schwerpunkte herausgearbeitet. An beiden arbeitete die Mercedes-Benz Group im Jahr 2022 gemeinsam mit Politik, Gesellschaft und Forschung und wird die Arbeit in 2023 fortführen.
Die Anforderungen und Bedürfnisse an die Mobilität von morgen unterscheiden sich je nach Land, Kultur und Einwohner. Klar ist daher: Für sichere Städte der Zukunft braucht es weltweit unterschiedliche Lösungen. Ziel ist es somit, im Dialog mit externen Stakeholdern mögliche länderspezifische Merkmale herauszuarbeiten. Zudem will die Mercedes-Benz Group weiterhin auch ethische und gesellschaftliche Aspekte bei der Produktentwicklung ihrer Fahrzeuge einbeziehen.
Eine stärkere Teilnahme der Mercedes-Benz Group an der öffentlichen Debatte und Lösungsfindung zur nachhaltigen Mobilität und Verkehrssicherheit in Städten – das wünschten sich die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe. Für die konkrete Umsetzung von Mobilitätslösungen ist die Rechtssicherheit eine Grundvoraussetzung: Auch hierfür will sich der Konzern noch enger und stärker mit Städten und Forschungsinstituten austauschen und die verschiedenen Perspektiven vereinen.
Gremien und Verbände
Die Mercedes-Benz Group ist Mitglied in zahlreichen internationalen und nationalen Gremien und Verbänden. Hierzu gehören der Verband der Automobilindustrie, der Europäische Automobilherstellerverband und Arbeitsgruppen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Im Rahmen der Verbandsarbeit trägt der Konzern dazu bei, zuverlässige rechtliche Rahmenbedingungen, technische Standards und ethische Leitlinien für den Einsatz der neuen Technologie zu etablieren. Im Folgenden einige Beispiele hierfür:
- Im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Verbands der Automobilindustrie (VDA) hat sich die Mercedes-Benz Group aus rechtlicher und zertifizierungsrelevanter Sicht an einem interdisziplinären Diskurs zur Abfassung des Gesetzes zum autonomen Fahren beteiligt, das im Juli 2021 in Kraft trat.
- Seit 2019 beteiligt sich die Mercedes-Benz Group am Forschungsverbund Verifikations- und Validierungsmethoden (VVM) für automatisierte Fahrzeuge SAE-Level 4 und 5. Dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, eine Systematik und Methoden für den Sicherheitsnachweis von vollautomatisierten und fahrerlosen Fahrfunktionen und Fahrzeugen im städtischen Raum zu entwickeln. Im Rahmen eines Halbzeitevents wurden unter Beteiligung der Mercedes-Benz Group im April 2022 Zwischenergebnisse des Projekts vorgestellt.
- Seit 2019 wirkt die Mercedes-Benz Group über die Spiegelgruppe des DIN-Normenausschusses Automobiltechnik im VDA an der Erstellung der Norm ISO TC/241 WG6 mit. Deren Thema ist die „Entwicklung von Empfehlungen zu ethischen Abwägungen für autonome Fahrzeuge“. Mit ihnen soll eine ethische Perspektive im Entwicklungsprozess für automatisierte Fahrzeugsysteme verankert werden. Die internationale Organisation für Normung (ISO) plant, die Empfehlungen 2023 zu veröffentlichen.
Öffentliche Diskussionen
Automatisierte Systeme für den Straßenverkehr zuzulassen, setzt voraus, dass diese sehr hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Mercedes-Benz Group arbeitet deshalb intensiv daran, die hierfür notwendigen technischen Standards zu setzen und weiterzuentwickeln. Diese Transparenz ermöglicht die notwendige Diskussion mit relevanten Stakeholdern. Auch über das Berichtsjahr hinaus unterstützt der Konzern die Projekte weiterhin. Ziel ist es, möglichst weltweit akzeptierte und einheitliche Standards für den Sicherheitsnachweis automatisierter Fahrfunktionen abzuleiten.
Wirksamkeit und Ergebnisse
Wirksamkeit des Managementansatzes
GRI 3-3
Im Bereich des automatisierten Fahrens sind viele für künftige Entwicklungen nötige gesetzliche Vorschriften und Regelungen derzeit noch in Arbeit. Die Mercedes-Benz Group möchte zu dieser Arbeit beitragen, denn die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen hängt stark von dem künftigen regulatorischen Rahmen ab. Deshalb hat sie in interdisziplinären Experten- und Entscheidungsgremien die internen Anforderungen an die Produktgestaltung im automatisierten Fahren definiert. Im Mittelpunkt standen dabei die Sicherheit und Compliance ihrer künftigen Produkte ebenso wie die bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Die Mercedes-Benz Group beobachtet zudem fortlaufend das Geschehen am Markt und leitet daraus im Bedarfsfall weitere Maßnahmen für die Sicherheit ihrer Automatisierungssysteme ab – wenn erforderlich, auch in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Darüber hinaus können alle Beschäftigten in den Entwicklungsbereichen Fragen zur Technical Compliance im Rahmen des interdisziplinär ausgerichteten Prozesses durch die tCMS-Gremien entscheiden lassen. Im Berichtszeitraum haben die etablierten tCMS-Gremien Fragestellungen zum automatisierten Fahren interdisziplinär bearbeitet.
Ergebnisse
Sicher durch redundante Systeme und verantwortungsvolle Nutzung von KI
Mit dem „DRIVE PILOT“ hat die Mercedes-Benz Group den entscheidenden Schritt zum hochautomatisierten Fahren (SAE-Level 3) gemacht. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt dem neuen System auf Basis der international gültigen UN-R157 für ein SAE-Level-3-System die Betriebserlaubnis erteilt hatte, erfolgte die Verkaufsfreigabe für den „DRIVE PILOT“ in Deutschland im Mai 2022. Seitdem können Fahrerinnen und Fahrer der Mercedes-Benz S-Klasse und des EQS mit entsprechender Sonderausstattung bei hohem Verkehrsaufkommen oder in Stausituationen auf geeigneten Autobahnabschnitten in Deutschland bis 60 km/h hochautomatisiert auf SAE-Level 3 fahren und die Fahraufgabe an das Fahrzeug abgeben.
Ein hochautomatisierter Fahrzeugbetrieb nach SAE-Level 3 erfordert einen Systemaufbau, der es ermöglicht, dass Störungen sicher beherrscht werden. Dazu müssen zahlreiche Komponenten doppelt vorhanden sein.
Bei sicherheitsrelevanten Funktionen – dazu gehört die Steuerung des Fahrzeugs beim automatisierten Fahren – verzichtet die Mercedes-Benz Group zudem bewusst auf Algorithmen, die noch beim Betrieb des Fahrzeugs, zum Beispiel durch selbstlernende Ansätze, das Fahrzeugverhalten verändern. Der Fokus liegt vielmehr auf „Supervised Learning“ unter Verwendung von zuvor gesammeltem Datenmaterial. Bevor die KI-Software im „DRIVE PILOT“ zum Einsatz kommt, wird mit umfangreichen Freigabetests sichergestellt, dass die eingesetzte KI im realen Verkehrsumfeld das vorgesehene Verhalten zeigt.
Fahrerloses Ein- und Ausparken
Noch einen Schritt weiter hin zu SAE-Level 4 geht die Mercedes-Benz Group beim Parken: Mit der Vorrüstung des „INTELLIGENT PARK PILOT“2 der S-Klasse und des EQS, für deren Fahrzeugvariante der entsprechende Connect-Dienst verfügbar ist, kann das fahrerlose Parksystem „Automated Valet Parking“ von Bosch und Mercedes-Benz genutzt werden. Dieses wird zunächst im Parkhaus P6 in Stuttgart verfügbar sein, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hierzu im November 2022 die Genehmigung erteilt hat.
1 Verfügbarkeit und Nutzung der DRIVE PILOT Funktionen auf der Autobahn sind abhängig von Ausstattungen, Ländern und geltenden Gesetzen.
2 https://www.mercedes-benz.de/passengercars/technology/intelligent-park-pilot.html
3 Für die Nutzung der Mercedes me connect Dienste müssen Sie sich eine Mercedes me ID anlegen und den Nutzungsbedin-gungen für die Mercedes me connect Dienste zustimmen.